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Kredite ohne Bonität

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Die Bonität ist der Maßstab für die Kreditwürdigkeit. Die Bonität eines Schuldners bestimmt auch das Ausfallrisiko des Kreditgebers und ist damit grundsätzlich auch eine Basis für die gewährten Zinskonditionen. Nicht nur bei privaten Personen, sondern auch bei Anleiheemittenten ist die Bonität von Bedeutung. Mit guter Bonität verringert sich die dem Emittenten zu zahlende Risikoprämie. Große Agenturen, wie Standard & Poors, führen „Ratings“, die Bonitätseinstufungen von Emittenten durch. Bei den Privatkunden sind es die Schufa und die Kreditinstitute, die anhand des Einkommens und der Vermögens- und Schuldverhältnisse die Bonität und damit die Kreditwürdigkeit des Kreditinteressenten bewerten. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Firmenkunden spielen vor allem der Kundenstamm, die allgemeine Branchensituation sowie der Geschäftsverlauf und die Wettbewerbsposition des Unternehmens eine Rolle.

Ermittlung der Bonität

Grundsätzlich werden zwei Kriterien in die Bonitätsprüfung einbezogen: die wirtschaftliche Fähigkeit zur Bedienung der Verbindlichkeit sowie die persönliche Kreditwürdigkeit und damit die Zahlungswilligkeit und die Zuverlässigkeit des Interessenten. Bei der Bewertung der persönlichen Kreditwürdigkeit gehen bei natürlichen Personen die beruflichen und fachlichen Qualifikationen in die Prüfung mit ein. Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit legt die vergangenen und zukünftigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden zugrunde. Dazu zählen seine Kapitaldienstfähigkeit oder die Fähigkeit den Kredit zurückzahlen zu können, wozu beispielsweise Bilanzen und Einkommensnachweisen zugrundegelegt werden. Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist für Gläubiger zur Beurteilung ihres Kreditrisikos erforderlich. Welche Informationen jedoch tatsächlich in die Bonitätsprüfung einfließen, ist abhängig vom Kreditinstitut, das seine individuellen Bewertungskriterien führen kann und diese meist auch geheim hält (Bankgeheimnis). Die bewerteten Faktoren zur Prüfung der Bonität können aber auch von der Höhe des abzusichernden Risikos abhängen. Der Grad des abzusichernden Risikos geht meist auch in die Informationen der Wirtschaftsauskunft, wie etwa der Schufa, ein. Bei der Anfrage in der Wirtschaftsauskunft kann der Gläubiger zwischen verschiedenen Auskunftsprodukten wählen, um die gewünschte Informationstiefe zu erhalten. Die Schufa-Auskunft ist einer der Bausteine der Kreditwürdigkeitsprüfung, wird von den Kreditinstituten aber meist mit weiteren Kriterien kombiniert. Bei Firmenkunden liefert eine Wirtschaftsauskunft beispielsweise Informationen zur Firmenhistorie, zum Zahlungsverhalten, den Negativmerkmalen, einem Höchstkredit, der Finanzlage mit Bonitätsindex sowie den Niederlassungen und der Branche des Unternehmens. Auch der Umfang und die Höhe von Beteiligungen, der Bestand an Immobilien, die Geschäftszahlen und die Bilanzen des Unternehmens sowie seine Bankverbindungen können von der Wirtschaftsauskunft weitergegeben werden.

Gute oder schlechte Bonität – das Geheimnis der Einstufung

Die Beurteilung und Einstufung der Bonität ist nicht einheitlich geregelt. Zu unterschiedlich sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Schuldner und werden zudem den unterschiedlichsten Anforderungen und Bewertungskriterien der Kreditinstitute unterworfen. Das Ergebnis der Bonitätsprüfung, eine individuell abgestufte Bonität der Kunden, wird von den Ratings oder Scores repräsentiert. Diese Indizes drücken Beurteilungen wie „ausgezeichnete Bonität“ oder „gerade noch vertretbare Bonität“ aus. Eine „Bonität“ wird unterstellt, wenn der Schuldner ein Rating erreicht, das im Rahmen des „investment grade“ liegt. Für die Bundesbank ist eine Kreditforderung noch dann eine „notenbankfähige Sicherheit“, wenn das von den Ratingagenturen bewertete Unternehmen mindestens ein langfristiges „A-“ erhielt. Bei guter Bonität sinkt die Ausfallwahrscheinlichkeit der Forderung. Diese Tatsache korreliert mit der statistischen Ausfallwahrscheinlichkeit, so dass den Ratingstufen der Bonitätsprüfung konkrete Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet werden können. Diese Ausfallwahrscheinlichkeiten werden von den Wirtschaftsauskunfteien nach einem Scoringverfahren festgelegt.
Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit kann der Bonitätsindex als Maßstab herangezogen werden. Bei der Bonitätsprüfung von natürlichen oder juristischen Personen entspricht der Bonitätsindex einem Kapitalmarktrating und dient als Prognosewert, der die Zahlungsfähigkeit beurteilt. In den Bonitätsindex gehen Kennwerte wie das Zahlungsverhalten, der Erlös, die Liquidität und das Eigenkapital ein. Ein niedriger Bonitätsindex steht für eine gute Bonität, ein hoher Wert für eine schlechte Bonität. Ein Bonitätsindex zwischen 100 und 249 bezeichnet eine ausgezeichnete bis gute Bonität, ein Index von 250 bis 299 steht für eine mittlere Bonität (mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 1,99 Prozent). Eine schwache Bonität wird bei einem Bonitätsindex von 300 bis 349 unterstellt (Ausfallwahrscheinlichkeit 6,97 Prozent). Bis zum Index von 499 wird der Kunde mit einer sehr schwachen Bonität (Ausfallwahrscheinlichkeit von 15,05 Prozent) beurteilt. Die Bonitätsindizes von 500 (mangelhafte Bonität) oder 600 (ungenügende Bonität) machen eine Kreditvergabe unwahrscheinlich. Mit dem Bonitätsindex kann ein Vertragspartner das Ausfallrisiko eines Vertrages (Zahlungs- und Insolvenzrisiko) besser abschätzen.

Gesetzliche Regelungen zur Bonitätsprüfung

Während der Darlehenslaufzeit ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger jährlich seine Bonität nachzuweisen. Deutsche Kreditinstitute müssen – gemäß §18 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie nach den §§56, 112, 114 der Solvabilitätsverordnung – sich laufend, und damit in der Regel jährlich, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer zu informieren. Oft wird der Schuldner vertraglich verpflichtet, der Bank jährliche Schufa-Auskünfte vorzulegen. Die Nichteinhaltung der Verpflichtung kann zur Kündigung des Kreditverhältnisses führen. Kommt der Schuldner seiner Offenlegungspflicht bezüglich seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder nicht fristgerecht nach, so löst dies einen Kündigungsgrund für das Kreditinstitut aus. Diese gesetzlichen Vorschriften wurden zum Schutz der Kreditinstitute und deren Gläubiger erlassen. Reicht der Schuldner seine Unterlagen ein, so erfolgt eine erneute Bonitätsprüfung durch die Bank. Diese Kreditwürdigkeitsprüfung ist organisatorisch und inhaltlich jedoch nur in groben Zügen festgelegt. Welche Kriterien und Prüfungen im Einzelfall Anwendung finden, entscheidet das Kreditinstitut. Um das Ausfallrisiko im Versandhandel zu reduzieren, ermöglichen Schnittstellen verschiedener Anbieter, wie beispielsweise experian oder creditPass, eine Onlineverbindung für Bonitätsabfragen. Diese Schnittstellen werden auch in anderen Bereichen eingesetzt, wie etwa im Immobilienhandel. Für jede dieser Bonitätsabfragen muss der Gläubiger jedoch ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen können(Bundesdatenschutzgesetz). Dieses Interesse liegt grundsätzlich dann vor, wenn eine Person ein Interesse an einem bestehenden Angebot bekundet, was auch bei Versicherungsverträgen grundsätzlich der Fall ist. Sind im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung Neuanpassung der Geschäftsbedingungen erforderlich oder werden Forderungen an ein Debitorenmanagement (Forderungsmanagement) verkauft bzw. abgetreten, so liegt damit auch ein „berechtigtes Interesse“ vor, das eine Bonitätsabfrage erlaubt. Bonitätsabfragen sind somit bereits möglich, wenn eine Mahnung zugestellt wurde.

Wichtige Kriterien zur Beurteilung der Bonität

Je nach Gläubiger, Höhe der Schuld und in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen des Schuldners gehen unterschiedliche Kriterien in die Bonitätsprüfung ein, die vom Gläubiger zudem unterschiedlich gewichtet werden dürfen. Eine einheitliche branchenübliche oder gesetzliche Regelung zur Beurteilung der Bonität besteht nicht. Grundsätzlich werden jedoch bei natürlichen Personen die Einkommenssituation (Arbeitsplatzsicherheit, Arbeitgeber, Höhe des Einkommens), die Schufa-Auskunft mit der Historie der Kreditabwicklungen, die Ausgabensituation des Schuldners (z.B. Miete und weitere Kreditverpflichtungen), die allgemeine Vermögenssituation sowie die Schuldensituation (bestehende Kredite und Haftungen) sowie der Güterstand bei ehelichen Verbindungen berücksichtigt. Zu den Kriterien, die bei der Bewertung von Unternehmen zugrundegelegt werden, gehören in vielen Fällen die Rechtsform, seine Satzung, der Jahresabschluss mit der Eigenkapitalquote und die Cash-Flow-Berechnung. Weiterhin werden die Gewinn- und Verlustsituation, die Bankauskunft, die Wirtschaftsauskunft, die Vermögens- und Schuldensituation, die Unternehmensplanung sowie das Management berücksichtigt. Banken und andere Kreditinstitute machen die gewährten Zinskonditionen für ein Darlehen zunehmend von der Bonitätssituation des Kunden abhängig. Umso besser die Bonität, umso günstigere Konditionen können bei einer Kreditvergabe gewährt werden. Insbesondere bei Ratenkrediten im Privatkundenbereich werden bonitätsabhängige Zinssätze vergeben. Auch bei den Firmenkunden wird das Rating für die Darlehenskonditionen zugrundegelegt. Aus der Kreditwürdigkeitsprüfung der Institute ermittelt sich ein Kreditrisiko, das als Risikoprämie in den Zinssatz eingeht. Ein von den Kreditinstituten eingesetztes Punkte-Bewertungssystem (zum Beispiel das Scoring) ermittelt das Kreditausfallrisiko der Bank, jedoch sind die eingesetzten Methoden für die Ermittlung der Kreditwürdigkeit für Außenstehende nicht transparent und zudem von Bank zu Bank unterschiedlich. Erst nach Einreichung aller Unterlagen zur Kreditwürdigkeitsprüfung wird von dem Kreditinstitut der mögliche Zinssatz bekanntgegeben §6a PangV schreibt mit der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge („Werbung für Kreditverträge“) vor, dass ein Kreditinstitut in seiner Werbung angeben muss, dass der veröffentlichte Zinssatz bonitätsabhängig ist. Diese Regelung wurde erlassen, da Werbung mit den günstigsten Zinssätzen betrieben wurde, deren zugrundeliegendes Bonitätsscoring von den Kunden oft nicht erfüllt werden konnte. Zulässig sind somit nur die Zinssätze, die als „bonitätsabhängig“ in der Werbung benannt werden und deren Höhe von zwei Dritteln der abgeschlossenen Kreditverträge erfüllt werden kann.

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