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Kreditbedingungen

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Wer einen Kredit aufnehmen möchte, muss theoretisch nur eine einzige gesetzliche Bedingung erfüllen: Die kreditwollende Person muss kreditfähig sein. Kreditfähig ist eine Person dann, wenn sie auch voll geschäftsfähig ist. Die volle Geschäftsfähigkeit löst die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit mit dem 18. Geburtstag ab, also dem Erreichen der Volljährigkeit. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Personen, welche an einer langfristigen oder chronischen Geisteskrankheit leiden, welche die Willensbildung stark beeinträchtigt, sind nicht voll geschäftsfähig und in Folge dessen auch nicht fähig, einen Kredit aufzunehmen. Dies ist die einzige Bedingung, welche das Gesetz vorsieht. Auch wenn diese Bedingung selbstverständlich ist, muss sie als solche genannt werden.

Der Kreditgeber, in den meisten Fällen eine Bank, hat im gewöhnlichen Kreditgeschäft gewisse Standards und stellt eine ganze Reihe an Bedingungen, welche erfüllt sein müssen, um die Kreditwürdigkeit zu erlangen. Kreditwürdig ist derjenige, welcher nach Ansicht der Bank im Stande ist, aus eigenen Mitteln den erhaltenen Kredit auch zurückzahlen zu können. Das Kreditinstitut bzw. die Bank unterscheidet im Normalfall zwischen privaten Kunden (im juristischen Sinne natürliche Personen) und Unternehmen (im juristischen Sinne juristische Personen oder Personengesellschaften, wie etwa Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung). Bei beiden Parteien wird zunächst die Bonität geprüft. Diese setzt sich aus mehreren Informationen zusammen. Bei Privatkunden werden beispielsweise persönliche Daten geprüft. Das Einkommen spielt eine große Rolle, da aus diesen Geldern der Kredit refinanziert wird. Je höher das Einkommen ist, je höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, einen hohen Kredit zu bekommen. Aber auch andere Daten sind für das kreditgebende Unternehmen interessant: So etwa die berufliche Qualifikation, beispielsweise könnte der potenzielle Kreditnehmer approbierter Arzt oder aber Bäckergeselle sein. Auch zählen mögliche juristische Verpflichtungen: Unterhaltszahlungen, Verstrickungen in laufenden Prozessen vor Gericht oder Privatinsolvenz schmälern die Chancen, einen Kredit bewilligt zu bekommen. Auch wird als grundlegende Bedingung die Einsicht in Schufa-Akten gefordert. Die Schufa führt als unabhängiges Unternehmen Buch darüber, ob und in welcher Höhe jemand verschuldet ist. So wird verhindert, dass sich eine einzelne Person Kreditgelder in Unsummen bei verschiedenen Kreditinstituten leihen kann. Auch das Alter des Kreditnehmers spielt eine Rolle, zumindest wenn es um Extreme geht: Ältere Menschen und junge Erwachsene haben es schwerer, ein Darlehen zu bekommen. Einerseits wird bei der einen Personengruppe mangelnde Erfahrung im Umgang mit Geld vermutet, während bei der anderen vermutet wird, das Geld könne nicht zu Lebzeiten zurückbezahlt werden. Wird dann das Erbe nicht von den Erbberechtigten angetreten, hat der Kreditgeber das restliche Geld de facto verschenkt. Bei Unternehmen wird sich ebenfalls über die Finanzlage erkundigt, jedoch geschieht dies auf anderem Wege als bei dem Privatkunden. Während dieser Einkommensnachweise erbringen muss, lässt sich die Bank beim Unternehmen die aktuelle Gewinn-und-Verlustrechnung, die letzte Jahresabschlussbilanz und eventuell eine Inventarliste des Unternehmens zukommen. Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen können sogar Einschätzungen von Ratingagenturen hinzukommen. So will sich die Bank absichern, dass das Unternehmen auch „gesund“ ist, da nur Unternehmen mit guter Wirtschaftlichkeit auch eine hohe Wahrscheinlichkeit haben, den in Anspruch genommenen Kredit auch zurück bezahlen zu können. Auch zählt bei einem Unternehmen die Unternehmensrechtsform: Das größte Vertrauen einer Bank, vorausgesetzt, die Bedingungen sind gleich, genießt die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Bei dieser Rechtsform haften die Gesellschafter, also die Inhaber des Unternehmens, sowohl mit dem Vermögen des Unternehmens selbst als auch mit ihrem Privatvermögen. Geht das Unternehmen also Bankrott während noch immer Forderungen aus dem Kredit gegenüber dem Unternehmen bestehen, ist die Bank berechtigt, diese mit dem Privatvermögen der Gesellschafter auszugleichen. Anders bei der GmbH: Die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ haftet ausschließlich mit dem Kapital des Unternehmens. Geht dieses bankrott, kann die Bank nur noch hoffen, dass sich noch genügend Geld aus der Insolvenzmasse ziehen lässt, die Gesellschafter, sind allerdings nicht haftbar zu machen.

Eine der Hauptbedingungen: Sicherheiten im Rahmen der Kreditvergabe

Während die Bank als Bedingung eine annehmbare Ertragslage fordert, sei es bei einem Unternehmen oder einem Privatkunden, stellt sie im Normalfall eine weitere Bedingung: Das Thema Sicherheiten. Die Sicherheit soll dafür sorgen, dass der Kreditgeber selbst im Falle des Zahlungsausfalls seine Forderungen beglichen bekommt. Hier wird zwischen verschiedenen Formen der Sicherheit unterschieden: Der verstärkte Personalkredit, der reine Personalkredit, sowie den Realkredit. Beim verstärkten Personalkredit wird ein Bürgschaftsvertrag mit einer weiteren Person oder Unternehmen abgeschlossen, dem sogenannten Bürgen. Der Bürgschaftsvertrag sieht vor, dass bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers der Bürge für die Restschulden haftbar gemacht werden kann. Die Bürgschaft erlischt mit der vollständigen Zahlung des Kreditnehmers an den Kreditgeber. Des Weiteren wird unterschieden zwischen der „Selbstschuldnerischen Bürgschaft“ und der „Ausfallbürgschaft“ unterschieden. Letztere sieht vor, dass der Bürge erst dann die Zahlung des Kreditnehmers übernehmen muss, wenn gegen den Selben ein erfolgloses Zwangsvollstreckungsverfahren durchgeführt wurde. Anders bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft: Hier kann der Bürge bereits dann zur Zahlung herangezogen werden, wenn der Kreditnehmer seine Schulden nicht rechtzeitig bezahlt.
Der reine Personalkredit oder auch Blankokredit verzichtet gänzlich auf einen Bürgschaftsvertrag oder einer anderen Sicherheit in diesem Sinne.
Bei Abschluss eines Realkredites wird die Sache, welche von dem Kredit gekauft wird, als Sicherheit übertragen. Hier finden zwei Unterteilungen statt: Die Unterteilung des Realkredites in bewegliche (mobile) Sachen und in unbewegliche (immobile) Sachen. Bei den beweglichen Sachen existiert die Form der Sicherungsübereignung. Bei dieser bleibt der Kreditgeber bis zur kompletten Kreditrückzahlung Eigentümer des gekauften Gegenstandes, jedoch darf der Kreditnehmer die Sache behalten. Bei Zahlungsausfall kann dann der Kreditgeber sein Recht als Eigentümer geltend machen und den Gegenstand verkaufen. Diese Form wird häufig bei Fahrzeugen angewandt: Die Bank als Kreditnehmer behält den Fahrzeugbrief, während der Kreditnehmer den Zweck des Gegenstandes, mit dem Fahrzeug zu fahren, nutzen kann. Der Kreditnehmer wird automatisch Eigentümer, wenn er oder sie den Kredit vollständig zurückbezahlt hat. Im Rahmen der immobilen Gegenstände, also Gebäude oder Grundstücke, gibt es die Form der Grundpfandrechte. Grundpfandrechte sind entweder eine Hypothek oder eine Grundschuld. Wird eine Hypothek als Sicherheit gegeben, wird bei Zahlungsausfall zunächst das Privatvermögen des Schuldners eingezogen, reicht das nicht aus, wird aus dem Verkaufserlös der Hypothek der Rest beglichen. Kommt es nicht zum Zahlungsausfall, erlischt die Hypothek und muss bei einem neuen Kreditvertrag neu ins Grundbuch eingetragen werden. Anders bei der Grundschuld: Hier wird das Grundstück oder Gebäude mit einem bestimmten Betrag zu Gunsten eines bestimmten Geldgebers belastet, welches bis auf weiteres im Grundbuch erhalten bleibt. Dies ist das einzige Pfand, mit dem der Kreditnehmer haftet. Im Falle des Zahlungsausfalls wird die Immobilie verkauft und die Schuld damit beglichen. Kommt es auch hier nicht zum Zahlungsausfall bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen, kann aber vom Kreditgeber nicht eingeklagt werden, das es kein offenes Darlehen mit Zahlungsausfall gibt.

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