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Kreditablösung

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Mit der Kreditablösung werden die Restschuld sowie die mit dem Kreditvertrag verbundenen Sicherheiten an den neuen Kreditgeber übertragen. Bei der Ablösung des Kredits können dem Kreditnehmer zusätzliche Kosten entstehen. Eine Kreditablösung kann nach einer Kündigung seitens der Bank oder des Darlehensnehmers erforderlich werden oder sie geht mit dem Ende der Zinsfestschreibungszeit einher. Die Umschuldung des Darlehens kann sich trotz entstehender Kosten für den Darlehensnehmer als wirtschaftlich erweisen. Kredite, die nach dem 11. Juni 2010 eingegangen wurden, können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden.

Kreditablösung bei Überschuldung

Werden im Rahmen einer Überschuldung bzw. bei Eintritt der privaten oder geschäftlichen Insolvenz die bestehenden Schulden konsolidiert, so kann mit einer zusätzlichen Kreditaufnahme die bestehenden Verbindlichkeiten abgelöst werden. Dabei werden die konsolidierten, kurzfristigen Verbindlichkeiten mit einem langfristigen Kredit abgelöst bzw. über die Restlaufzeit getilgt, um so dem Kreditnehmer einen finanziellen Freiraum zu gewähren oder auch, um weitere Liquiditätsengpässen zu vermeiden. Wird ein Kreditvertrag vollständig abgelöst, kann der Darlehensgeber Gebühren verlangen. Bei einer außerordentlichen Kündigung des Darlehensvertrages bzw. bei Kündigung vor Ende der Zinsfestschreibungszeit kann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. Aufgrund der entstehenden Kosten ist eine Umschuldung bzw. die Ablösung von Krediten grundsätzlich nur für langfristige Verbindlichkeiten sinnvoll. Eine Ausnahme ist der Dispositionskredit, der wegen seiner besonders hohen Zinsen oft mit einem Ratenkredit abgelöst wird.

Kündigung von Krediten

Ein Kreditvertrag ist mit einer Darlehenslaufzeit sowie mit Kündigungsfristen versehen. Bei variablen Zinssätzen betragen diese Kündigungsfristen grundsätzlich drei Monate, bei festen Zinsen ist vom Darlehensnehmer eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ablauf der Zinsbindungsfrist einzuhalten. Mindestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist muss der Kreditgeber den Kreditnehmer über die Bereitstellung neuer Konditionen für eine Anschlussfinanzierung informieren. Auch wenn eine Zinsbindungsfrist von mehr als 10 Jahren vereinbart wurde, schreibt der Gesetzgeber ein Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach 10 Jahren vor. Wird das Darlehen gemäß der Zinsfestschreibung gekündigt bzw. abgelöst, so fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Bei der vorzeitigen Rückzahlung von Bauspardarlehen werden grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet. Für nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossene Kreditverträge bestehen gemäß EU-Recht keine Kündigungsfristen, jedoch kann die Bank eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.

Die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt vom Zinssatz ab, denn die Bank refinanziert sich am Kapitalmarkt. Je niedriger der vereinbarte Kreditzinssatz, desto höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich aus. Die Ausgangsbasis für die Ermittlung der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: Für die Berechnung ist die Rendite für Pfandbriefe zugrunde zu legen. Die Vorfälligkeitsentschädigung setzt sich aus Gebühren sowie dem entgangenen Zinsgewinn der Bank zusammen. Meist beträgt sie ein Prozent der Restschuld. Beträgt die Restlaufzeit des Darlehens weniger als 12 Monate, so kann für die Vorfälligkeitsentschädigung maximal ein halbes Prozent berechnet werden (§502 BGB).

Kosten der Kreditablösung

Neben der Vorfälligkeitsentschädigung können für die Kreditablösung weitere Kosten auf den Kreditnehmer zukommen. Eine geleistete Bearbeitungsgebühr für den Abschluss des Kreditvertrages wird jedoch nicht anteilig zurückerstattet, im Gegensatz zu den Beiträgen zur Restschuldversicherung, die im Falle einer Kündigung oder Ablösung anteilig gutgeschrieben werden. Auch bei Sondertilgungen, den vorzeitigen Rückzahlungen auf den Kredit, können Vorfälligkeitskosten sowie weitere Gebühren anfallen.
Die Ablösesumme für einen Kredit ergibt sich grundsätzlich aus:

Der aktuellen Restschuld zuzüglich der Zinsen bis zum Ablösetermin sowie einer eventuellen Vorfälligkeitsentschädigung. Hinzu kommen auch die in Rechnung gestellten Bearbeitungsgebühren der Bank für die Kündigung des Kreditvertrags sowie die Kosten, die im Rahmen der Übertragung von Sicherheiten anfallen; bei den Hypothekendarlehen fallen bei Grundbuch- und Notarkosten an, um eingetragenen Rechte an den neuen Kreditgeber abzutreten. Gutgeschrieben werden vom Kreditinstitut anteilige Disagien sowie weitere Zinsen und Kosten, die von der Laufzeit des Darlehens abhängen und nach dem Ablösetermin anfallen. Auch wird der Rückkaufswert der Restschuldversicherung erstattet.

Zeitpunkt der Umschuldung

Noch vor Ende der Zinsbindungsfrist sollte die Anschlussfinanzierung gesichert sein. Der Vergleich der Zinsen anderer Kreditinstitute sowie die Gebühren und Kosten einer Umschuldung sind bei der Auswahl der günstigsten Angebote zu berücksichtigen. Die Zinsersparnis sollte höher sein, als die Kosten der Umschuldung. Eingesparte Zinsbelastungen können einer höheren Tilgung zugute kommen. In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Sicherheiten, ist meist auch eine Erhöhung der Kreditsumme möglich. Im Rahmen der Umschuldung lassen sich auch bestehende Kredite konsolidieren. Ratenkredite aus Anschaffungen sowie die Ablösung des Dispositionskredits können mit einem neuen, günstigeren Darlehen und einer längeren Laufzeit abgelöst werden und so die finanzielle Situation des Darlehensnehmers zu vereinfachen.

Ablösen von Hypothekendarlehen

Hypothekendarlehen werden grundsätzlich mit einer Zinsbindung ausgegeben. Die Rückzahlung des Darlehens ist innerhalb der Zinsbindungsfrist meist nicht möglich. Dies erfordert eine Ablösung der Restschuld zum Ende der Zinsfestschreibung. Der Darlehensnehmer kann sich eine Anschlussfinanzierung auf dem Kapitalmarkt mit günstigsten Zinsen sichern. Bei Hypothekendarlehen und Bauspardarlehen fallen mit der Ablösung der Restschuld zusätzliche Kosten für die Übertragung der Grundpfandrechte an. Dem neuen Kreditgeber muss die im Grundbuch des Amtsgerichts eingetragene Grundschuld übertragen werden. Die Grundbuchkosten, Gerichtskosten sowie zusätzliche Notarkosten sind vom Kreditnehmer zu tragen. Eine Faustformel für die Berechnung der Ablösung von Hypothekendarlehen kalkuliert für die entstehenden Kosten 0,17 Prozent der Restschuld.

Ablösung des Dispositionskredits

Der Dispo wird grundsätzlich nur Privatpersonen eingeräumt, sofern auf dem Girokonto regelmäßige Zahlungen eingehen. Auch Selbstständige können unter Umständen einen Dispokredit erhalten, der jedoch meist mit einem niedrigeren Überziehungslimit ausgestattet ist. Der Dispokredit ist eine geduldete und grundsätzlich unbefristete Form des Kontokorrentkredits, jedoch ist er auch ein Darlehen gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Das Kreditinstitut erwartet, dass der Kontoinhaber die Überziehung in zwei bis drei Monaten zurückzahlen kann, um eine wachsende Verschuldung zu vermeiden. Der Dispokredit kann von der Bank aus wichtigem Grund gekündigt werden, wozu auch eine „wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse“ des Kontoinhabers zählt. Ist die Tilgung gefährdet, muss seitens des Kreditinstituts eine Kündigungsfrist nicht eingehalten werden. Der Dispositionskredit wird oft mit einem Ratenkredit abgelöst, bei dem niedrigere Zinsen sowie eine geregelte Tilgung die Rückzahlung vereinfachen und transparent gestalten.

Ablösung des Ratenkredits

Sechs Monate nach seiner Auszahlung kann der Ratenkredit vom Darlehensnehmer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Bei der ordnungsgemäßen Kündigung des Ratenkredits fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, doch ist die Bank berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr für die Kündigung in Rechnung zu stellen. Nach dem 11. Juni 2010 eingegangene Kreditverträge können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Darlehensnehmer aufgelöst werden. Banken können dann jedoch die Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – wobei die Höhe in Abhängigkeit von der Restlaufzeit gesetzlich geregelt ist. Die Bank ist zur Kündigung des Ratenkredits nur dann berechtigt, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten auch nur teilweise in Verzug ist und die rückständigen Beträge mindestens 10 Prozent (Kreditlaufzeit von weniger als drei Jahren) bzw. 5 Prozent (Kreditlaufzeit von mehr als drei Jahren) der ausgereichten Darlehenssumme beträgt. Dem Darlehensnehmer müssen drei Mahnungen zugestellt worden sein, wobei in der letzten Mahnung die Kündigung des Kredits innerhalb einer zweiwöchigen Frist angedroht wurde.

Das Forward-Darlehen für die Anschlussfinanzierng

Ein Vorausdarlehen (engl. Forward Darlehen) wird meist im Rahmen einer Immobilienfinanzierung gewährt und ermöglicht dem Darlehensnehmer den Abschluss einer Anschlussfinanzierung zu günstigen Zinskonditionen. Das Forward-Darlehen wird erst nach der vertraglich vereinbarten Vorlaufzeit, die bis zu sechzig Monate betragen kann, ausgezahlt. Während der Vorlaufzeit sind weder Zinsen noch Tilgung fällig, ebenso werden keine Bereitstellungskosten berechnet. Die Kosten für die Vorlaufzeit werden in Form eines Zinsaufschlages vereinnahmt, wobei sich die Höhe dieses Aufschlages aus der Forward-Periode sowie aus der Zinsstruktur des Darlehens ergibt. Mit einem Forward-Darlehen lassen sich vom Darlehensnehmer frühzeitig günstige Konditionen auf dem Kapitalmarkt sichern. Werden am Ende der Forward-Periode niedrigere Kapitalmarktzinsen vergeben, so ist der Darlehensnehmer trotzdem an seine vereinbarten Konditionen gebunden.

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