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Kredit oder Darlehen

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Das Wort Kredit wurde vom lateinischen credere abgeleitet, was so viel wie glauben bedeutet. Aber auch creditum, was übersetzt „auf Treu und Glauben“ bedeutet, erklären den Kredit und dessen Namensherkunft. Hierbei handelt es sich um die Gebrauchsüberlassung von Dingen. Diese müssen eine in jedem Raum abgrenzbare Materie, also eine Sache sein. Diese Sachen werden auf Zeit einem anderen überlassen, wie zum Beispiel bei Ratenkäufen, oder auch Wechsel und Stundungen. In der Regel wird ein Kredit in Form von Geld entliehen, und der Kreditnehmer zahlt nicht nur das entliehene Geld, sondern auch noch Zinsen an den Kreditgeber zurück. Dies kann bei privat geliehenem Geld, zum Beispiel innerhalb der Familie, auch ohne Zinsen vereinbart werden.

Rechtliche Grundlagen für Zinsen

Das Wort Zins leitet sich aus dem lateinischen census ab und bedeutet so viel wie die Schätzung des Vermögens. Diese sind das Entgelt, das ein Schuldner für entliehenes Geld für einen Kredit oder ein Darlehen dem Gläubiger für sein entliehenes Kapital zahlt. Bei vertraglichen Zinsen entscheiden das Angebot und die Nachfrage, über deren Höhe. Bei gesetzlich festgelegten Zinsen werden diese durch den Gesetzgeber festgelegt. Bei Banken wird immer der Leitzins zugrunde gelegt. Dieser wird von der Zentralbank festgelegt und bezeichnet einen festgelegten Satz, mit dem der Geld- oder auch Kapitalmarkt geregelt wird.

Der Unterschied zwischen Darlehen und Kredit

Ein Darlehen unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von einem Kredit, allerdings gibt es hierfür andere gesetzliche Grundlagen. Auch wird ein Darlehen in der Höhe der Summe und der Laufzeit gegenüber einem Kredit unterscheiden. Lange Zeit gab es für Darlehen zwei Vertragstheorien, die allerdings keine Auswirkungen auf die Verträge hatten. Zum einen ging es darum, ob schon bei einer Einigung durch die Vertragspartner ein Darlehen zustande gekommen war. Die andere Theorie sah noch die zusätzliche Auszahlung des Darlehens für die Erfüllung eines Vertrages notwendig wäre. Die gesetzliche Regelung sieht heute vor, dass der Darlehensgeber nach Abschluss des Darlehensvertrages auch zur Auszahlung der Summe oder Sache verpflichtet ist. Durch diese Regelung kommt der Darlehensvertrag schon zustande, wenn beide Parteien sich geeinigt haben.

Im Jahre 2002 wurde durch die Schuldenrechtsmodernisierung der Realkontrakt in einen gegenseitigen Konsularvertrag umgewandelt. Auch wurden die Sachdarlehen und Gelddarlehen und deren Bestimmungen voneinander getrennt. Dieser sogenannte Konsualvertrag beinhaltet das ein Darlehensvertrag schon beim Abschluss, also bei der Einigung beider Vertragsparteien zustande kommt, und nicht erst bei der Auszahlung. Bis zu dieser Schuldenrechtsreform wurde immer noch die Meinung vertreten, das ein Darlehensvertrag, erst nachdem dieser zur Auszahlung, also zum Beispiel der bei einem Geldtransfer zustande gekommen sei. Bei einem Kredit werden auch als Gebrauchsüberlassung, für Geld oder eine Sache auf Zeit, bezeichnet. Hierzu zählen allerdings keine Dispokredite oder auch Mieten oder Pachten. Bei Mieten oder Pachten erhält der Benutzer diese Sachen nur zur Nutzung, und falls es zu Mietausfällen kommt, können Rückzahlungen vereinbart werden. Allerdings muss der Vermieter nicht darauf eingehen, sondern kann auf sofortige Überlassung, also Auszug oder Räumung, bestehen. Auch ist der Kreditgeber nicht verpflichtet dem Kreditnehmer die Sache, wie zum Beispiel einen Kredit zu gewähren oder herauszugeben, verpflichtet. Hierunter fallen auch Stundungen und Wechsel, zu denen der Kreditgeber nicht verpflichtet ist.

Privat- oder Bankkredit

Bei Krediten wird auch zwischen Privatkrediten und Bankkrediten unterschieden. Diese Privatkredite werden in der Regel zwischen zwei Privatpersonen ausgehandelt, wobei eine davon auf das Geld verzichtet. Für diesen Verzicht, der durch einen Liquiditätsverlust entstehen könnte, kann der Kreditgeber dann Zinsen für den Ausfall des Geldes verlangen. Diese werden dann als Ausfallzinsen bezeichnet, und sollen einen Zahlungsausfall oder das Risiko für den Kreditgeber abdecken. Denn in der Regel erleidet die Bank keinen Liquiditätsverlust, wenn diese einen Kredit oder eine Barauszahlung leistet. So werden auch im rechtlichen Sinn beide Kreditformen als Darlehen bezeichnet. Auch müssen Privatpersonen bei einem Kredit immer ihre Kreditwürdigkeit, durch ein regelmäßiges Einkommen und eine Anfrage bei der Schufa, nachweisen. Auch müssen hier besondere Vorschriften, die im Verbraucherschutz geregelt sind, beachtet werden. Insbesondere muss der effektive Jahreszins angegeben werden. Hierdurch kann der Kunde die unterschiedlichen Kredite vergleichen, und den für ihn persönlich günstigsten herausfinden. Selbstverständlich muss der Kreditnehmer auch volljährig sein, um einen der verschiedenen Formen der Kredite in Anspruch nehmen zu können. Zu diesen Kreditformen gehört auch der Dispositionskredit kurz Dispo. Dieser wird dann beim nächsten Zahlungseingang dann wieder sofort vom Guthaben ausgezahlt, und steht dann wieder bis zur vereinbarten Höhe zur Verfügung. Dieser Dispokredit wird auch Verfügungskredit genannt, und die Verfügbarkeit ist automatisiert und muss nicht wieder beantragt werden.

Die Anschaffungskredite werden in der Regel für außergewöhnliche Anschaffungen, wie zum Beispiel einen neuen Wagen, gewährt. Hierbei können die Laufzeiten bis 6 Jahre betragen und es wird regelmäßig monatlich ein gewisser Betrag von der Bank einbehalten. Diese monatlichen Zahlungen enthalten die Kredittilgung auch Zinsen und in der Regel auch noch eine Bearbeitungsgebühr. Diese Schufa-Abfrage wird aber nicht nur wegen der Kreditwürdigkeit unternommen, sondern sollen auch die Kreditnehmer vor Überschuldung schützen. Damit der Kredit, also die Rückzahlung abgesichert ist, wird oftmals eine Sicherheitsübereignung, wie zum Beispiel das Auto, verlangt. Aber auch eine Restschuldversicherung in Form einer Lebensversicherung ist möglich. Der Kredit wird auf das vorhandene Girokonto überwiesen, oder der Kredit kann auch direkt an den Verkäufer überwiesen werden.

Das Darlehen als Baufinanzierung

Bei Darlehen handelt es sich in der Regel um eine Baufinanzierung, oder wird aber auch für den Erwerb eines Grundstückes oder einer Immobilie zur Verfügung gestellt. Die Rückzahlung erfolgt meist über einen langen Zeitraum, wobei bis zu 30 Jahren üblich sind. Zur Sicherung des Darlehens wird entweder eine Grundschuld eingetragen, aber auch Hypotheken und das Grundpfandrecht. Beim Grundpfandrecht handelt es sich um das Recht das Grundstück oder die darauf befindlichen Immobilien zu verkaufen, falls die Rückzahlung nicht mehr erfolgen kann. So erfolgt bei einem Darlehen auch die Auszahlung immer nach dem Baufortschritt. Auch können hier für längere Zeit, also für mehrere Jahre, die Zinsen festgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass in dieser Zeit immer dieselben Zinsen fällig werden, ohne dass diese fallen oder steigen können. So werden auch beim Darlehen immer noch Bearbeitungsgebühren oder andere verschiedene Nebenkosten an. Eine Kreditform ist die Zwischenfinanzierung, die immer dann gewährt wird, wenn zum Beispiel in ein oder zwei Jahren, ein Bausparvertrag fällig wird. Diese wird immer dann vorgenommen, wenn die endgültige Finanzierung noch in der Zukunft liegt, und dann erst gesichert wäre. Daher wird dieser Zeitraum mit einer Zwischenfinanzierung überbrückt und kann dann auch nach der angesetzten Frist vollständig wieder getilgt werden.

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