Neu! Der seriöse Kreditvergleich:

Kredit aufnehmen Voraussetzungen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
(NEU: Artikel bewerten!)
Loading...

Um einen Kreditvertrag mit einem Kreditinstitut, im Normalfall einer Bank, abschließen zu können, bedarf es zumindest einer Voraussetzung, welche erfüllt sein muss. Zunächst muss der Kreditnehmer als oberste Voraussetzung die Kreditfähigkeit innehaben. Es wird zwischen drei kreditfähigen Gruppierungen unterschieden. Im privaten Bereich sind es natürliche Personen, welche unbeschränkt geschäftsfähig sein müssen, ergo Rechte zu erwerben und Pflichten einzugehen. Unbeschränkt geschäftsfähig ist eine natürliche Person, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat. Eine natürliche Person, welche „sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist“ (§ 104 BGB), ist dennoch nicht kreditfähig. Somit sind andauernd geisteskranke Personen, ebenfalls wie minderjährige Personen, auch nicht unbeschränkt geschäftsfähig und damit nicht kreditfähig. Die zweite Gruppe kreditfähiger Personen bilden die juristischen Personen. Diese sind Unternehmen wie etwa eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die dritte Gruppe ist die der Personengesellschaften, wie etwa die der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder der Kommanditgesellschaft (KG). Berechtigte, wie etwa Gesellschafter, Vorstandsmitglieder oder Prokuristen können im Namen des jeweiligen Unternehmens Kreditverträge abschließen, der Kreditnehmer ist dann das Unternehmen selber. Die nächste Voraussetzung, welche erfüllt sein muss, ist die bestandene Bonitätsprüfung. Das bedeutet, dass ein Unternehmen beziehungsweise die natürliche Person anhand bestimmter Daten zeigen muss, dass der Kredit auch bezahlt werden kann.

Die Bonitätsprüfung bei Privatpersonen und bei Unternehmen

Bei natürlichen Personen, also Privatkunden, findet eine andere Bonitätsprüfung statt als bei juristischen Personen, also Unternehmen. Möchte eine natürliche Person einen Kreditvertrag abschließen, prüft das Kreditinstitut drei Voraussetzungen, welche für die erfolgreiche Bonitätsprüfung gegeben sein müssen. Diese sind zunächst persönliche Daten. Hier spielt zum Beispiel das Alter eine Rolle. Ist der Kreditnehmer sehr vermögend, steigen die Chancen, einen Kreditvertrag abzuschließen, das Gegenteil wirkt sich dementsprechend andersherum aus. Ebenso spielt das Alter eine Rolle: Menschen im fortgeschrittenen Alter wird der Kredit eher verwehrt, da nicht sicher ist, ob der Kredit auch zu Lebzeiten ab bezahlt werden wird. Auch spielen Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen eine große Rolle der Kreditvergabe. Ebenfalls geprüft werden fachliche Qualitäten. Besitzt der Kreditnehmer einen Hochschulabschluss ist der Abschluss eines Kreditvertrages wahrscheinlicher, als bei einem Kreditnehmer ohne akademischen Abschluss.

Dazu werden die Haftungsverhältnisse geprüft. Hier spielt vor Allem die berufliche Tätigkeit des Kreditnehmers eine Rolle. Im privaten Bereich wird hier oft zwischen Angestellten und Staatsdienern, also Beamten, unterschieden. Da Beamte nicht kündbar sind und die staatliche Pension im Normalfall höher ist als die Rente eines Angestellten, wird an Personen mit Beamtenstatus oft eher ein Kredit vergeben. Auch Unternehmer, welche als Privatpersonen einen Kreditvertrag abschließen wollen, werden bevorzugt behandelt, sofern die restlichen ausschlaggebenden Punkte stimmen. Beschließt die Unternehmensleitung eines Unternehmens die Aufnahme eines Kredits, fordert die Bank in den meisten Fällen im Zuge der Bonitätsprüfung die aktuellste Gewinn-und-Verlustrechnung, die letzte Jahresabschlussbilanz sowie Auszüge aus dem Handelsregister und dem Grundbuch. Anhand der ersten beiden genannten Punkte kann die Bank die feststellen, ob das Unternehmen wirtschaftlich gut aufgestellt ist, wovon wiederum Rückschlüsse über die Wahrscheinlichkeiten einer kompletten und pünktlichen Rückzahlung gezogen werden können. Während das Unternehmen bei der Aufstellung der Bilanz gewisse legale Spielräume hat, genießen Grundbuch und Handelsregister öffentliches Vertrauen, das heißt, alles was darin vermerkt ist erlischt erst dann, wenn es nicht mehr vermerkt ist. Anhand des Grundbuches kann das Kreditinstitut Einsicht darüber erhalten, ob und wie Grundstücke des Unternehmens belastet sind. Die Bilanz gibt wiederum Einsicht über Vermögen und Kapital des Unternehmens. Aus den enthaltenen Daten werten Experten des Kreditinstituts dann Bilanzkennziffern aus, wie etwa die Wirtschaftlichkeit ersten, zweiten und dritten Grades, die Anlagendeckung oder die Eigenkapitalintensität. Fallen die Ergebnisse positiv aus, kommt es zu einem Kreditvertrag. Oft spielt auch der Ruf des Unternehmens eine wichtige Rolle bei der Vergabe von Krediten.

Die Bonitätsprüfung ist keine zwingende Voraussetzung wie die Tatsache, dass der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin kreditfähig sein müssen, wird in der Realität aber fast ausschließlich durchgeführt. Dazu gibt es Punkte bei der Bonitätsprüfung, welche sowohl auf Unternehmen als auch auf Privatpersonen zutreffen. Dazu gehören Informationen seitens von Wirtschaftsauskunfteien. Diese können die Bank nicht ohne weiteres einsehen, es bedarf der Zustimmung des Kreditnehmers. Dieser kann die Zustimmung verweigern, jedoch wird das Kreditinstitut in den allermeisten Fällen nicht auf diese Informationen verzichten wollen. Wirtschaftsauskunfteien besitzen Informationen über Kreditverträge bei anderen Kreditinstituten. Wird die Einsicht nicht gewährt, entsteht schnell der Verdacht, das Kreditwollende sei nicht liquide genug, um den Kredit zu bezahlen. Inoffiziell spielt auch das Verhältnis zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber eine wichtige Rolle. Beispielsweise wird Neukunden nicht dasselbe Vertrauen entgegengebracht wie langjährigen Geschäftspartnern.

Sicherheiten im Rahmen der Kreditvergabe

Um sich zusätzlich abzusichern, fordern Kreditinstitute vom Kreditnehmer oft bestimmte Sicherheiten als Voraussetzung für den Abschluss eines Kreditvertrages. Hier wird unterschieden zwischen dem Blankokredit, dem Bürgschaftskredit und dem Realkredit. Wird dem Kreditnehmer ein Blankokredit gewährt, so wird vollkommen in die Bonität des Kreditnehmers vertraut, das Kreditinstitut verzichtet demnach auf eine Sicherheit. Dies geschieht im Normalfall nur bei langjährigen und bewährten Vertragspartnern in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs. Beim Bürgschaftskredit oder verstärktem Personalkredit haftet neben dem Hauptschuldner eine weitere Person, welche haftbar ist, sobald der Hauptschuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt beziehungsweise nicht nachkommen kann. Wird eine Ausfallbürgschaft abgeschlossen, kann der Kreditgeber erst dann die Zahlung des Bürgen fordern, wenn bereits eine erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Kreditnehmer durchgeführt wurde. Die selbstschuldnerische Bürgschaft hingegen sieht vor, dass der Kreditgeber nach eigenem Ermessen eine Rückzahlung seitens des Bürgen fordern kann. Haftet der Bürge tatsächlich für den Hauptschuldner, entsteht eine Forderung gegenüber diesem.

Der Realkredit sieht die Absicherung in Form einer realen Sache vor. Hier wird zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen, de facto Immobilien, unterschieden. Der Sicherungsübereignungskredit gilt für bewegliche Sachen. Es wird vereinbart, dass der mit dem Kredit bezahlte Gegenstand Eigentum des Kreditgebers wird. Der Kreditnehmer darf diesen benutzen, ist also im rechtlichen Sinne der Besitzer. Fällt die Zahlung des Kreditnehmers aus, kann der Kreditgeber von seinen Rechten als Eigentümer Gebrauch machen und die Restsumme aus dem Verkaufserlös des Gegenstandes bestreiten. Ist der Kredit getilgt, geht der Gegenstand in das Eigentum des ehemaligen Kreditnehmers über.

Bei Immobilien wird zwischen der Hypothek und der Grundschuld unterschieden. Die Hypothek kann nur zusammen mit einer Forderung gegen den Kreditnehmer bestehen. Wird dieser zahlungsunfähig, muss er zunächst mit seinem Privatvermögen haften. Reicht dieses nicht aus, wird die Restschuld mit dem Verkauf der Hypothek beglichen. Übersteigt die Verkaufssumme den Wert der Restschuld, wird der Rest dem Kreditnehmer überlassen. Die Grundschuld funktioniert ähnlich: Sie wird in bestimmter Höhe und zu Gunsten eines Kreditgebers in das Grundbuch eingetragen. Ist der Kredit zurückgezahlt, bleibt die Grundschuld zu Gunsten des Kreditgebers bestehen, solange sie nicht aus dem Grundbuch gelöscht wird. Der Gläubiger kann die Grundschuld aber nicht einklagen, da es keinen Schuldgrund gibt. Das Prinzip der Grundschuld wird oft dann angewendet, wenn öfters Kredite mit dem gleichen Kreditgeber vereinbart werden. Durch die Grundschuld kann Zeit für Verhandlungen über die Sicherheiten gespart werden.

Zurück zur Hauptseite: Kredit Wissen

NEU: Top-Empfehlung 2021

+++ EIL +++ Negativzins-Kredit Sonderaktion im September 2021: 1.000 Euro für MINUS 0,4 Zinsen! +++
  • 100% seriöser Anbieter - bekannt aus dem TV!
  • ► Kreditentscheidung innerhalb von nur 24h!
  • ► Mini-Rate: 41,49 / Monat
  • ► schnelle Auszahlung
  • ► freie Verwendung
  • ► 1000 Euro Kredit, nur 995,83 Euro zurückzahlen!

Unser Tipp für alle, die schnell einen kleinen Kredit brauchen!

» HIER klicken zum Angebot

Seriöse Kredite

Getestete Anbieter von A bis Z: