Neu! Der seriöse Kreditvergleich:

Konsortionalkredit

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
(NEU: Artikel bewerten!)
Loading...

Ein Konsortionalkredit wird auch als syndizierter Kredit oder als Metakredit bezeichnet. Diese Bezeichnungen benennen eine Kredit, der von mindestens zwei Kreditinstituten an einen Kreditnehmer vergeben wird. Konsortionalkredite werden in der Regel dann vergeben, wenn die Banken ihr Risiko streuen wollen und eine Bank alleine nicht die Kreditsumme aufbringen möchte oder kann. Für Kunden können Konsortionalkredite dann sinnvoll sein, wenn sich dadurch vermeiden lässt, eine Vielzahl kleinerer Kredite bei verschiedenen Instituten aufzunehmen. Für den Kunden gibt es also einen einzigen Vertrag und deutlich weniger Aufwand.

Rechtsgrundlagen des Konsortionalkredits

Zwei oder mehrere Banken können gemeinsam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden und als sogenanntes Bankenkonsortium auftreten. Dieses Bankenkonsortium kann als Innen- oder Außenkonsortium organisiert werden und es kann Kredite an Kunden vergeben. Ein sogenanntes Außenkonsortium bestimmt einen Konsortialführer, der das Konsortium gegenüber dem Kreditnehmer auftritt und das Konsortium vertritt. Ein Innenkonsortium ist so organisiert, dass der Konsortialführer im eigenen Namen handelt, dabei aber auf Rechnung des Konsortiums arbeitet. Bei einem Innenkonsortium besteht die vertragliche Beziehung nur zwischen Konsortialführer und Kreditnehmer. Beim Außenkonsortium stehen alle Mitglieder des Konsortiums im Vertragswerk. Nach einem Urteilsspruch des Bundesgerichtshofes haften alle Mitglieder des Konsortiums für Fehler, die der Konsortialführer begeht. Es ist möglich, diese Außenhaftung im Konsortionalvertrag innerhalb des Konsortiums zu verteilen. Entgegen der Regelungen des §709 des Bürgerlichen Gesetzbuches liegt die Befugnis, die Verhandlungen mit den Kreditnehmern zu führen beim Konsortialführer. Die Verteilung der Aufgaben, Rechte und Pflichten der Konsorten im Außenkonsortium und für das Verhältnis zwischen Konsortialführer und Konsortium gelten die Regelungen der §§ 675 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Organisation des Konsortialkredits

Handelt es sich um ein zentralisiertes Konsortium, laufen alle Schritte der Kreditabwicklung über den Konsortialführer. Er ist für die Vertragsverhandlungen, die Unterzeichnung des Vertrages, die Auszahlung des Kredites, die Abrechnung und den Einzug der Zinsen und Tilgungszahlungen zuständig. Dieser rechnet dann intern im Konsortium mit den anderen Mitgliedern des Konsortiums ab. Aus organisatorischen Gründen werden Innenkonsortien in der Regel in Form von zentralisierten Konsortien geführt. Egal ob es sich um ein zentralisiertes Konsortium handelt oder nicht, in jedem Fall ist der Konsortialführer der Inhaber der Kreditforderung. Der Kreditnehmer hat also vertraglich nur mit dem Konsortialführer zu tun.

Ein Konsortialkredit ist vielmehr eine Art der Kreditabwicklung als eine Art von Kredit. Verschiedene Arten von Krediten können über ein Konsortium vergeben werden. Sobald mehrere Banken in einem Konsortium an einer Kreditvergabe beteiligt sind, spricht man von einem Konsortialkredit. Banken gründen gemeinsam mit anderen Banken Konsortien um damit das eigene Risiko zu minimieren und das Risiko zu streuen. Daher werden Konsortionialkredite meist nur dann vergeben, wenn es sich um besonders hohe Kreditsummen handelt, für die eine einzelne Bank nicht haften möchte.

Rolle des Konsortialführers

Der Konsortialführer kümmert sich also um die Organisation und die Koordination unter den verschiedenen Mitgliedern des Konsortiums sowie auch zwischen Konsorten und Kreditnehmer. Er fungiert als Mittelsmann und erstellt den Kreditvertrag. Er hat die alleinige Befugnis zur Geschäftsführung und unterschreibt die Verträge. Als Konsortialführer muss sich dieser zudem um die Umlegung der Konsortialquoten kümmern. Der Konsortialführer übernimmt dabei meist eine höhere Konsortialquote als die restlichen Mitglieder des Konsortiums. Nach außen hin tritt der Konsortialführer als Inhaber der Kreditforderung auf und muss die Auszahlung der Kreditsumme tätigen. Gleichzeitig betreut der Konsortialführer den Kredit in seinem Verlauf und berechnet Zinsen und Tilgungssummen. Alle Konsorten sind schuldrechtlich betrachtet entsprechend ihrer jeweiligen Quote am Kredit, am Gewinn und am Risiko beteiligt. Die Gewinne verteilt der Konsortialführer intern im Konsortium nach der jeweilig festgelegten Quote. Gleichzeitig trägt jeder anteilig das Ausfallrisiko. Eine Haftungsbeschränkung, die vertraglich festlegt, dass jedes Mitglied des Konsortiums anteilig haftet, muss im Konsortialvertrag schriftlich festgehalten werden.

Vorbehalt und Underwriting

Der Konsortialvorbehalt des Konsortialführers kann nur dann geltend gemacht werden, wenn die Höhe der vereinbarten Kreditsumme von den tatsächlich von den Konsorten übernommenen Konsortialanteilen abhängt. Der Konsortialführer kann also hierbei den Konsortialkredit von den Zusagen der einzelnen Mitglieder des Konsortiums abhängig machen. Wenn die Höhe des Kredits aus irgendeinem Grund nicht erreicht wird, kommt der Konsortialkredit nicht zu Stande oder er kann nur in der Höhe der vorhandenen Zusagen gewährt werden. Ist die nachfrage besonders hoch, können auch höhere Kredite gewährt werden. Der Bankenaufsicht müssen im Falle des Vorbehalts jeweils die tatsächlich zu Stande gekommenen Kreditverträge gemeldet werden, zum Beispiel bei Unterschreitung der ursprünglichen Kreditsumme. Der Eigenanteil des Konsortialführers wird berücksichtigt und es wird nur der Betrag dem Kreditnehmer ausgezahlt, der von den Konsorten zur Verfügung gestellt wurde.

Im Falle eines Underwriting verpflichtet sich der Konsortialführer gegenüber dem Kreditnehmer vertraglich, exakt den vereinbarten Kreditbetrag zur Verfügung zu stellen, ohne dass dabei auf die von anderen Konsorten zur Verfügung gestellten Kredite Rücksicht genommen wird. Der Konsortialführer geht hierbei ein größeres Risiko ein und muss im schlechtesten Falle sogar den gesamten Kreditbetrag alleine aufbringen.

Inhalt und Form des Vertrages

Beim Außenkonsortium wird ein Kreditvertrag zwischen Konsortium und Kreditnehmer geschlossen. Der Konsortialführer wird bestimmt und vertritt das Konsortium. Ein solcher Konsortionalkreditvertrag entspricht inhaltlich weitgehend einem herkömmlichen Kreditvertrag, nur dass es zusätzlich einige Passagen zur Zusammensetzung des Konsortiums und zum Verhältnis der Konsorten untereinander gibt. Die Verträge müssen in Deutschland mit dem deutschen Recht vereinbar sein. Der Konsortialführer tritt gegenüber dem Kreditnehmer als Verantwortlicher und Ansprechpartner auf und die Konsorten werden während der Verhandlungen über Zwischenschritte informiert und mit einbezogen. Stellungnahmen und Entscheidungen unter den Konsorten fließen dann nach und nach in die Verhandlungen und in das Vertragswerk mit ein.

Beim Innenkonsortium wird ein ähnlicher Vertrag aufgesetzt, nur dass der Kreditnehmer kaum etwas vom Konsortium mitbekommt. Ihm gegenüber ist nur der Konsortialführer Vertragspartner.

Zurück zur Hauptseite: Kredit Wissen

NEU: Top-Empfehlung 2021

+++ EIL +++ Negativzins-Kredit Sonderaktion im September 2021: 1.000 Euro für MINUS 0,4 Zinsen! +++
  • 100% seriöser Anbieter - bekannt aus dem TV!
  • ► Kreditentscheidung innerhalb von nur 24h!
  • ► Mini-Rate: 41,49 / Monat
  • ► schnelle Auszahlung
  • ► freie Verwendung
  • ► 1000 Euro Kredit, nur 995,83 Euro zurückzahlen!

Unser Tipp für alle, die schnell einen kleinen Kredit brauchen!

» HIER klicken zum Angebot

Seriöse Kredite

Getestete Anbieter von A bis Z: