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Gebrauchtwagen Finanzierung

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Die Anschaffung eines neuen Autos sollte gut geplant werden. Neben der Auswahl der Marke, der benötigten Kraftstoffart und -menge, der Motorleistung und des Raumangebots ist der Preis ein wichtiges Entscheidungskriterium. Bei ständig steigenden Neuwagenpreisen ist es nicht verwunderlich, dass die Zahl der PKWs, die nach einem Besitzerwechsel neu angemeldet werden, stetig zunimmt. Doch auch guterhaltene Gebrauchtwagen haben ihren Preis. Nicht jeder, der sich einen fahrbaren Untersatz anschaffen will oder muss, kann auf die erforderlichen Rücklagen zugreifen, die es ermöglichen, den Kaufpreis bar auf die Theke des Händlers zu legen. Oft muss nicht nur die Anschaffung eines Neuwagens, sondern auch die eines Gebrauchtwagens finanziert werden. Darauf haben Händler und ihre Partnerbanken reagiert und bieten unterschiedliche Finanzierungsmodelle auch für Second-hand-Autos an.

Der klassische Ratenkredit

Ein Ratenkredit ist eine sehr starre Finanzierungsmöglichkeit, die jedoch Schuldnern wie Gläubigern Planungssicherheit garantiert; denn eine genau festgelegte Kreditsumme wird mit monatlichen genau berechneten Raten über eine bestimmte Laufzeit zu einem gleichbleibenden Zinssatz zurückbezahlt. Je geringer die benötigte Kreditsumme ist, desto niedriger wird die monatliche Belastung. Deshalb können ein in Zahlung gegebenes Fahrzeug und/oder auch geringe vorhandene Barmittel als einmalige Anzahlung die Kreditraten senken. Auch die Wahl der Kreditlaufzeit beeinflusst die Ratenhöhe. Je länger die Laufzeit gewählt wird, desto geringer fällt die monatliche Belastung aus. Allerdings erhöhen lange Laufzeiten die für den Kredit fälligen Zinskosten. Da die Kreditkonditionen innerhalb der verschiedenen Autobanken stark variieren, kann auch ein intensiver Vergleich der Angebote helfen, die monatliche Belastung so gering wie möglich zu halten. Auch die Nachfrage bei der Hausbank zu den dort geltenden Konditionen für einen privaten Ratenkredit kann sich deshalb lohnen. Sonderzahlungen und damit eine vorzeitige Kreditablösung sollten in jedem Fall vereinbart werden, um Veränderungen in den persönlichen finanziellen Verhältnissen kostenmindernd nutzen zu können. In der Regel ist dies problemlos möglich. Der über die Jahre eintretende Wertverlust des PKWs wird bei einem Ratenkredit nicht berücksichtigt. Dieser geht allein zu Lasten des Kreditnehmers. Auch wird der Kreditnehmer erst nach Zahlung der letzten Rate Eigentümer des Fahrzeugs. Ein Ratenkredit ist daher eine geeignete Finanzierungsmöglichkeit für alle Privatkunden, die sich lange Laufzeiten und Planungssicherheit wünschen.

Der zinsgünstige Ballonkredit

Diese Finanzierungsform zeichnet sich durch niedrige Zinssätze aus. Auch die geforderte Anzahlung ist meist gering und die angebotenen Laufzeiten sind kurz. Dafür steht am Ende der Kreditlaufzeit eine hohe Schlussrate in Höhe des vereinbarten Restwerts des Fahrzeugs. Diese Schlussrate muss der Kreditnehmer in jedem Fall bezahlen. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht über die nötigen Mittel verfügt, ist dann gezwungen, den fälligen Betrag erneut mit einem Kredit zu finanzieren. In den meisten Fällen sind die Konditionen einer Anschlussfinanzierung deutlich schlechter. Damit verteuern sich die Kreditkosten weiter. Auch bei einem Ballonkredit trägt der Kreditnehmer den eintretenden Wertverlust und bleibt der Gläubiger bis zum Eingang der Schlussrate Eigentümer des Fahrzeugs. Eine Anschlussfinanzierung verzögert den Eigentumsübergang weiter. Die Angebote für Ballonfinanzierungen sind zahlreich, sodass Vergleichen unerlässlich ist, will der Kreditnehmer sein maßgeschneidertes Modell finden. Ein Ballonkredit bietet sich vor allem an, wenn der Kreditnehmer absehen kann, dass er die vereinbarte Schlussrate bis zum Ende der Laufzeit ansparen kann, oder für all diejenigen, die in absehbarer Zeit mit einem größeren Geldeingang rechnen können.

Die flexible Drei-Wege-Finanzierung

Dieser Kredit wird meist bei Neuwagenfinanzierungen angeboten, kann aber auch bei Gebrauchtwagen, insbesondere bei jüngeren Modellen, genutzt werden. Häufig muss der Gebrauchtwagenkäufer aber bei seinem Autohändler gezielt nach dieser Finanzierungsmöglichkeit fragen. Es handelt sich dabei um eine Mischung aus Ratenkredit, Ballonfinanzierung und Leasing, die dem Kreditnehmer Handlungs- und Entscheidungsspielraum einräumt. Vom Kaufpreis werden eine einmalige Anzahlung sowie ein geschätzter Restwert, der am Ende der Kreditlaufzeit fällig wird, abgezogen. Der verbleibende Restkaufpreis wird wie bei einem Ratenkredit, meist über 48 Monate, mit monatlich gleichbleibenden Raten vom Kreditnehmer bezahlt. Am Ende der Kreditlaufzeit kann der Käufer dann entweder die vorab vereinbarte Restkaufsumme mit einer Einmalzahlung begleichen und damit das Eigentum an dem Fahrzeug erwerben, oder er finanziert die verbleibende Kaufsumme neuerlich. Als weitere Option kann das Fahrzeug zur Verrechnung mit der Restkaufsumme auch zurückgegeben werden. Das bedeutet, man hat kein Auto mehr. Die geringe Anzahlung ist vorteilhaft, wenn man größere Summen nicht zur Verfügung hat oder der Wert des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs nur noch gering ist. Da nur ein Teil des geforderten Kaufpreises finanziert wird, fällt die monatliche Belastung gering aus. Der vereinbarte Zinssatz wird aber sowohl für die Kreditsumme als auch für die vereinbarte hohe Schlussrate in Ansatz gebracht. Das bedeutet, dass die häufig ungünstigeren Konditionen einer Anschlussfinanzierung auch für die Zinsen der Schlussrate gelten. Die Zinskosten sind daher unter Umständen bei einem Ballonkredit deutlich höher als bei einem herkömmlichen Ratenkredit.

Bei einer Rückgabe des Fahrzeugs wird der tatsächliche Fahrzeugwert, den der zurücknehmende Händler schätzt, mit der Restschuld verrechnet. Weist das Fahrzeug Schäden durch Unfälle oder überdurchschnittliche Gebrauchsspuren auf, wird der Händler den Restwert des PKWs geringer ansetzen, als ursprünglich veranschlagt. Das bedeutet, dass auf den Käufer noch eine nicht geplante Ausgleichszahlung zukommen kann. Gleiches kann eintreten, wenn das zurückgegebene Fahrzeugmodell auf dem dann aktuellen Gebrauchtwagenmarkt geringer gehandelt wird, als bei Kreditabschluss angenommen. Die drei-Wege-Finanzierung ist empfehlenswert für Privatpersonen, die von vorher eher planen, ein Fahrzeug nur für eine begrenzte Zeit nutzen zu wollen. Für denjenigen, der ein Fahrzeug dauerhaft erwerben möchte, ist diese Variante sehr kostenintensiv, insbesondere, wenn die Schlussrate neuerlich finanziert werden muss.

Der alternative Leasingvertrag

Leasingverträge bieten die Möglichkeit, gegen eine monatliche Leih- bzw. Mietgebühr, ein Fahrzeug uneingeschränkt nutzen zu können, ohne Eigentumsansprüche daran zu erwerben. Eigentümer bleibt die Leasingfirma. Allerdings räumt diese dem Nutzer meist die Möglichkeit ein, den PKW nach Ablauf des Leasingvertrags zum Restwert zu kaufen. Die Höhe der Leasingraten bestimmt neben den jeweiligen Konditionen der Leasingfirma auch der Wert des geleasten Fahrzeugs. Damit fallen die Raten für Gebrauchtwagen deutlich niedriger aus als für Neuwagen. Die monatlichen Raten sind weiterhin abhängig von der Höhe der einmaligen Anzahlung und des vereinbarten Restwerts oder der vereinbarten Kilometerleistung. Besonders niedrige Leasingraten lassen sich erreichen, wenn der Wert, mit welchem das Fahrzeug zurückgegeben werden soll, sehr hoch kalkuliert wird. Ein hoher Restwert birgt für den Leasingnehmer aber auch ein hohes Risiko. Denn, wenn bei Rückgabe der vereinbarte Restwert mit dem Fahrzeug etwa wegen eines Unfallschadens oder einer ungünstigen Marktentwicklung nicht erzielt werden kann, ist der Leasingnehmer zum Ausgleich der Differenz verpflichtet. Je geringer also der Restwert vorab angesetzt wird, desto geringer ist die Gefahr einer Nachzahlung. Ein möglicher Wertverlust geht damit allein zu Lasten des Leasingnehmers. Erzielt das Fahrzeug einen höheren Marktwert als den veranschlagten Restwert, so erhält der Leasingnehmer in der Regel 75% der Differenz erstattet. Bei einem sogenannten Kilometerleasing trägt das Risiko eines Wertverlustes der Leasinggeber. Maßgeblich für die Höhe der monatlichen Raten ist eine vereinbarte Kilometerleistung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs müssen nur eventuell mehr gefahrene Kilometer nachgezahlt bzw. eine geringere Kilometerleistung vergütet werden. Wichtig ist, die Nachzahlungs- und Erstattungskilometerpauschalen vorab genau vertraglich festzulegen.

Leasingverträge sind starr. Einmal vereinbarte Raten müssen vom Leasingnehmer über die gesamte Laufzeit erbracht werden auch bei Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs. Deshalb verlangen Leasingfirmen meist den Nachweis eines hohen Versicherungsschutzes. Dieser stellt eine weitere finanzielle Belastung dar. Zu Bedenken ist auch, dass Versicherungen im Schadensfall nur den tatsächlichen Zeitwert eines Gebrauchtwagens erstatten. Gebrauchtwagenleasing ist besonders gut geeignet für Kleinunternehmer und Existenzgründer, da die Betriebskosten gering gehalten und die Leasingraten steuerlich geltend gemacht werden können. Für Privatpersonen lohnt sich Leasing nur in seltenen Fällen.

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