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Finanzsanierung seriös

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Kommt ein Mensch durch nachlässige Finanzplanung oder schwierige Lebensumstände in eine finanzielle Zwangslage, sollte eine seriöse Finanzsanierung erfolgen, um einen Ausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner zu schaffen. Es gibt jedoch auf dem Markt der Kreditgeber einige unseriöse Anbieter, die eine seriöse Finanzsanierung versprechen, jedoch im Grunde nur weitere, noch kostenintensivere Kredite als Umschuldung vermitteln. Die Vermittler profitieren von den Provisionen für neu vermittelte Kredite, statt wirkliche Hilfe für den überschuldeten Kreditnehmer anzubieten.

So gehen Sie Ihre Finanzsanierung richtig an!

  1. Um eine seriöse Finanzsanierung auf die Beine zu stellen, sollte der Schuldner zunächst alle seine Unterlagen zusammensuchen, damit die Schuldenregulierung vorgenommen werden kann. Dafür muss sowohl eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragt werden, um nachzuvollziehen, welche Einträge dort gespeichert werden. Es ist zudem wichtig, sich an das örtliche Amtsgericht zu wenden. Dort werden alle Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide eingetragen.
  2. Sobald alle ausstehenden Summen zusammengefasst sind, sollte sich der Schuldner nach einem Fachmann umsehen, der ihm hilft, einen neuen Finanzplan zu erstellen. Dieser muss die genaue Aufstellung aller ausstehenden Schulden, Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheide beinhalten. Zum anderen müssen alle laufenden Einnahmen aus Arbeit, Immobilien oder sonstigen Quellen aufgelistet sein.
  3. Aus beiden Listen sollte nun ein überschaubarer Rückzahlungsplan erarbeitet werden, mit dessen Hilfe der Schuldner eine Rückzahlung aller Schuldbeträge gewährleisten kann. Dabei muss dem Schuldner trotz der Rückzahlungen eine bescheidene Möglichkeit der Lebensführung erhalten bleiben.

Nur sehr wenige Schuldenberater übernehmen diese Aufgabe, zumal bei einer seriösen Finanzsanierung für den Berater kaum finanzielle Vorteile entstehen. Darum gibt es einige kommunale Berater in diesem Bereich, die jedoch meist hoffnungslos überlastet sind. Ebenso geht es den Schuldenberatern, die von kirchlichen Einrichtungen bezahlt werden. Auch hier liegt oft eine Warteliste für einen freien Platz vor. Jedoch gelten diese Einrichtungen als seriöse Hilfe für eine Finanzsanierung. Sie können bei den Verhandlungen mit den Gläubigern über die Rückzahlungsmodalitäten sehr hilfreich sein.

Schuldentilgung ist eine langfristige Aufgabe

Viele überschuldete Kreditnehmer reagieren kopflos, sobald sie feststellen, dass sie ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen können. Es kommt sogar häufig vor, dass Personen in dieser Situation ihre Post nicht mehr öffnen, was die Misere nur noch verschlimmert. Dabei ist der erste Schritt zu einer seriösen Finanzsanierung, sich selbst einzugestehen, dass man der Kreditrückführung nicht mehr gewachsen ist.

Ab diesem Zeitpunkt sollte sich der Schuldner zum einen kompetente Hilfe zur seriösen Finanzsanierung suchen, sich aber auch gleichzeitig selber bemühen, die Schulden in Grenzen zu halten. Da die meisten Gläubiger drei Mahnungen zur Rechnungsbegleichung verschicken, erfolgt anschließend von ihrer Seite aus die Beantragung eines Mahnbescheids beim Amtsgericht.

Hierbei ist es für den Schuldner sehr wichtig zu wissen, dass dieser Mahnbescheid auf seine Richtigkeit überprüft werden muss. Das Amtsgericht prüft nämlich nicht, ob die Forderungen des Gläubigers rechtmäßig sind, sondern stellt nur den Mahnbescheid aus.

Nach der Zustellung hat der Schuldner 14 Tage lang Zeit, Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid zu erheben, sollten die Forderungen des Gläubigers nicht korrekt sein. Selbst wenn nur ein Teil der Forderungen nicht korrekt ist, kann dagegen ein Teilwiderspruch erhoben werden. Ein Widerspruch oder Teilwiderspruch muss termingerecht beim Amtsgericht eingereicht werden. Es lohnt sich allerdings nicht, gegen jeden Mahnbescheid Einspruch zu erheben, da die anfallenden Kosten dem Schuldner angelastet werden, wenn der Gläubiger die Richtigkeit seiner Forderungen nachweisen kann.

Wird gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch eingereicht, kann der Gläubiger zwei Wochen danach einen Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht beantragen. Dieser Vollstreckungsbescheid ist ein rechtsgültiger Titel, der für 30 Jahre wirksam ist. Innerhalb dieser Zeit hat der Gläubiger die Möglichkeit, Zwangsmaßnahmen gegen den Schuldner einzuleiten, wie zum Beispiel den Gerichtsvollzieher zur Pfändung des persönlichen Eigentums des Schuldners zu schicken.

Es gibt gesetzliche Reglungen, was ein Gerichtsvollzieher pfänden kann und was nicht. Ein Schuldner kann auch gegen einen Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben und die Rechtmäßigkeit der Forderungen feststellen lassen.

Sollten die Forderungen oder auch Teile der Forderungen unberechtigt sein, sollte der Schuldner oder sein Vertreter dagegen Einspruch erheben. Allerdings bewirkt ein Einspruch nicht, dass die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner eingestellt werden. Um dies zu bewirken, muss gleichzeitig ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gestellt werden.

Ein seriöser Finanzsanierer erstellt einen soliden Rückzahlungsplan

Sobald alle Schulden aufgelistet sind, geht ein seriöser Finanzfachmann daran, für den Schuldner einen Plan zu entwerfen, innerhalb dessen er seine Schulden zurückzahlen kann. Zu seinen Leistungen gehören auch die Verhandlungen mit den Gläubigern, um sie zu neuen Rückzahlungsmodalitäten zu bewegen. Je früher solche Vereinbarungen mit den Gläubigern getroffen werden, desto besser ist das für den Schuldner.

Jedoch kann der Gläubiger trotzdem auf die Feststellung der pfändbaren Werte und Sachwerte durch einen Gerichtsvollzieher bestehen. Sollte der Gerichtsvollzieher kaum pfändbare Werte feststellen, kann der Gläubiger die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen. Diese Zwangsmaßnahmen können durch den Schuldner eigentlich nur vermieden werden, indem er rechtzeitig und möglichst zeitnah einen Plan zur Rückführung der Schulden erstellen lässt.

Ein kompetenter Finanzsanierer kann unter gewissen Umständen sogar den Gläubiger dazu bewegen, dass er dem Schuldner einen Teil der Schulden erlässt. Jedoch sollte auch eine neue Möglichkeit der Schuldenrückführung bereits als Erfolg angesehen werden. Es gibt auch gewerbliche Finanzsanierer, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. Jedoch sollte jemand, der bereits in finanziellen Schwierigkeiten steckt, hier besonders vorsichtig agieren.

Einige Anbieter sind unseriös und in der Regel bieten sie eine Umschuldung unter der Prämisse an, dass dieser Kredit zum Ablösen aller anderen Schulden günstiger sei. Jedoch erweist sich im Nachhinein oft, dass diese Kredite überteuert und letztendlich unbezahlbar für den Kreditnehmer sind. Zudem werden oft Gebühren bereits zur Überprüfung der Kreditannahme verlangt. Dies ist oft ein Indiz für unseriöses Handeln.

Die Kommunen stellen Finanzsanierer bereit

Seit den 1980er Jahren bieten die Kommunen eigene Schuldnerberatungsstellen im ganzen Bundesgebiet an. Diese sind zur Unterstützung von überschuldeten Personen und Familien gedacht, um ihre finanziellen Probleme zu lösen. Die Kommunen sind durch das Sozialrecht (§ 11Abs.5 SGB XII und § 16 a SGB II) dazu aufgefordert, die Schuldnerberatung ihren Bürgern zur Verfügung zu stellen.

Diese Schuldnerberatungsstellen können jeden Privathaushalt beraten, der hilfebedürftig ist oder sobald jemand der soziale Abstieg droht. Diese Beratungsstellen sind auf der Grundlage der Insolvenzverordnung (§305 InSO) auch als Insolvenzberatungsstellen durch die Länder anerkannt. Aktuell gibt es rund 1000 Schuldnerberatungsstellen in der Bundesrepublik. Die örtlichen Kommunen oder das Sozialamt können hier einen Kontakt vermitteln oder die Telefonnummern weitergeben.

Es gibt sogar eine bundesweite Hotline für Schuldnerberatung, die erste Informationen zu diesen Thema geben kann. Aber mehrere öffentliche Träger bieten ähnlich orientierte Beratungsstellen an, die durchweg als seriös angesehen werden. Dazu gehören der Deutsche Caritasverband sowie das Deutsche Rote Kreuz und die evangelische Kirche. Es gibt aber auch Anlaufstellen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Verbraucherberatungsstellen und der Arbeiterwohlfahrt.

Die diversen Finanzsanierer, die im Internet oder Zeitschriften ihre Dienste anbieten, sollten auf ihre Seriösität überprüft werden, bevor eine Kontaktaufnahme erfolgt. So kann einem die örtliche Verbraucherzentrale meist sagen, ob ein Finanzsanierer bereits durch schlechte Beratung auffällig geworden ist. Aber auch im Internet können oft die Finanzsanierer Erfahrungen anderer Betroffener abgerufen werden. Dort finden sich oft aussagekräftige Berichte von Kunden, wobei viele negative Beurteilungen einen abschreckenden Effekt haben sollten.

Sollte jemand bereits sein Kreditlimit ausgereizt haben, was in den meisten Fällen zutrifft, so hilft ein weiterer Kredit dieser Person nicht weiter. Auch nicht, wenn er die anderen Kredite alle zu einem großen Kredit mit einem festen Zinssatz zusammenfasst. Bei einer seriösen Finanzsanierung geht es darum, die Schuldenlast für den Schuldner zu reduzieren.

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