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Finanzierung Darlehen

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Ist die Anschaffung eines teureren Artikels, wie eines Fahrzeuges oder die Erwerb oder Bau einer eigenen Immobilie geplant, muss der Käufer / Bauherr oft auf Fremdmittel zurückgreifen, da das eigene Ersparte nicht ausreicht. In solchen Fällen bieten Kreditinstitute Finanzierungen über ein Darlehen an.

Was bedeutet der Begriff Darlehen?

Obwohl die Begriffe rechtlich unterschiedlich sind, wird das Darlehen oft schlichtweg als Kredit bezeichnet. Hierbei gehen Kreditnehmer und Kreditgeber einen schuldrechtlichen Vertrag ein, in dem der Darlehensgeber dem Schuldner Geld oder Sachwerte vorübergehend überlässt. In der Regel werden Zinsen für die Gewährung des Darlehens erhoben, wodurch sich die eigentliche Kreditschuld teilweise nicht unwesentlich erhöht.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Das Vertragsrecht für Geld- oder Sachdarlehen ist generell im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Hier sind alle rechtlichen Vorschriften im so genannten Verbraucherkreditgesetz – neu Verbraucherdarlehensvertrag – festgelegt.

Welche Darlehensformen gibt es?

Neben den verschiedenen Produktbezeichnungen der verschiedenen Anbieter gibt es verschiedene Darlehensformen, die sich in den einzelnen Modalitäten teils erhebliche unterscheiden. Die meisten Darlehen werden über eine festgelegte Laufzeit mit einem festen oder variablen Zinsanteil monatlich oder jährlich getilgt. Alternativ kann man ein so genanntes Endfälliges Darlehen aufnehmen. Hierbei wird, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, keine Tilgung während der Laufzeit festgelegt, sondern die komplette Darlehenssumme am Ende des Darlehensvertrages in einem Betrag zurückgezahlt. Solche Varianten werden dann in der Regel gegenfinanziert. Der Darlehensnehmer zahlt nur die entsprechenden Zinsen und verwendet einen Teil oder die gesamte eingesparte Tilgungsrate, um die Darlehenssumme über ein Alternativprodukt anzusparen. Das ist theoretisch eine sehr günstige Variante, da den Darlehenszinsen dann die Sparzinsen gegenüberstehen. Allerdings birgt dieses Vorgehen das Risiko, dass der Sparvertrag eben nicht die nötige Darlehenssumme erbringt und am Tage der geplanten Tilgung eine Rest – Schuld verbleibt. Bei den klassischen Darlehensformen, bei denen der Schuldner Tilgung und Zinsen bezahlt, gibt es ebenfalls verschiedene Varianten.

Beim Annuitäten – Darlehen wird anfangs festgelegt, welche monatliche Rate beglichen wird. Das heißt, der anfängliche Tilgungssatz und der Zinssatz stehen fest. Die monatliche Rate bleibt dann über die gesamte Laufzeit gleich, wodurch der Tilgungsanteil steigt und im Laufe der Tilgungsphase weniger Zinsen entrichtet werden. Dieses Verfahren wird in der Regel bei Immobilienfinanzierungen angewendet. Beim Tilgungsdarlehen wird ein fester Tilgungssatz vereinbart, der während der gesamten Laufzeit konstant bleiben soll. Durch die ständig sinkende Schuldenlast verringert sich der Zinsanteil automatisch, wodurch in dieser Variante monatlich immer kleiner werdende Raten zu zahlen sind.

Eine Sonderform ist das Laufzeitzinsdarlehen. Hier wird die Zinslast einmal am Anfang berechnet und für die gesamte Laufzeit auf den Darlehensbetrag aufgeschlagen. Diese Gesamtsumme wird dann in gleichbleibenden monatlichen Raten getilgt. Weitere Sonderformen sind das Paritätische Darlehen und das Rollierende Geldmarktdarlehen. Das Erstgenannte ist dadurch charakterisiert, dass der Darlehensnehmer anstatt einer Zinszahlung oder zusätzlich dazu Anteile an eigenen Gewinnen als Ab- oder Ausgleich gewährt. Das Zweite ist durch eine monatliche flexible Rückzahlung gekennzeichnet, weil die Zinsen in dieser Darlehensform automatisch den aktuellen Geldmarktzinsen angepasst werden. Darüberhinaus bieten Banken weitere Darlehensformen an. Beim so genannten Abrufdarlehen wird dem Kunden eine feste „Kreditsumme“ zur jederzeitigen Verfügung eingeräumt. Prinzipiell ist dieses Darlehen dem Dispositionskredit sehr ähnlich. Allerdings wird hier vor der Bereitstellung genau festgelegt, in welchem Turnus und in welcher Höhe dieses Darlehen zu tilgen ist. Das Massedarlehen wird vor allem im Geschäftskundenbereich angewendet, da es als Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Insolvenzfall dienen soll.

Welche Kosten entstehen bei Darlehen?

Der Verbraucher muss bei der Suche nach einem günstigen Darlehen einige Details beachten. Zum einen kann man die verschiedenen Angebote nach dem so genannten Effektivzins unterscheiden. Dieser muss nach der Preisangabenverordnung immer angegeben werden und stellt sozusagen den Hauptindikator für die Berechnung des Darlehens dar. Darlehensberechnungen sind in der Regel sehr komplex. Der Verbraucher sollte darauf achten, dass vor allem die „Nebenkosten“ in dieser Berechnung eine erhebliche Rolle spielen können. Neben den eigentlichen Tilgungen und Zinsen fallen für das Darlehen auch Bankgebühren an. Bei Zinsen gilt es, besonders auf die Dauer der Festschreibung zu achten. Dann wird der Darlehensbetrag in der Regel über eigenständige Versicherungen zusätzlich untermauert. Diese Kosten müssen beim Vergleich verschiedener Angebote unbedingt berücksichtigt werden. Und nicht unerheblich ist auch die sich möglicherweise ergebende Restschuld nach Ablauf des Vertrages.

Welche Sicherheiten werden bei Darlehen gefordert?

Vor allem bei größeren Darlehen zur Finanzierung von Fahrzeugen oder Immobilien und natürlich bei gewerblichen Darlehen wird der Darlehensgeber darauf bestehen, dass die Darlehenssumme zusätzlich abgesichert wird. Hierfür gibt es grundsätzlich verschiedene Varianten. Eine der üblichsten Varianten bei nicht ausreichender Bonität ist die Einrichtung eines Bürgschaftsverhältnisses. Hier übernimmt eine Dritte Person als Bürge die Verantwortung für die Schuldenlast, wenn der eigentliche Schuldner aufgrund bestimmter Umstände nicht mehr eintreten kann. Diese Regelung wird zum Beispiel bei Kleinkrediten im Privatkundenbereich angewendet. Sie ist aber auch im Geschäftskundenbereich üblich. Hier erfolgt die Bürgschaft oft über so genannte Patronatserklärungen oder Garantien. Eine weitere Möglichkeit, Sicherheiten zu hinterlegen, stellt das Grundpfandrecht dar. Bei Immobilienfinanzierung wird dieses Recht in der Regel über die Hypotheken eingetragen.

Der am meisten verwendete Weg, um einen Kredit abzusichern ist jedoch die Zession. Hierbei werden Forderungen direkt oder indirekt abgetreten. Üblich zum Beispiel über eine Lohn- und Gehaltsabtretung, aber auch angewendet, wenn das finanzierte Gut separat versichert wird. Beispielhaft seien hier die Feuerversicherung für Immobilien und die Kaskoversicherung bei Fahrzeugen genannt. Meist wird auch die „Zahlkraft“ des Darlehensnehmers über Berufsunfähigkeit- und Risikolebensversicherungen gedeckt. Im Firmenkreditbereich ist es üblich, dass zur Sicherung der Darlehenssumme bestimmte Güter „überschrieben“ werden. Mit dieser Sicherungsübereignung wird dann der Darlehensgeber im Fall eines Kreditausfalls gesichert und gleichzeitig kann der Darlehensnehmer weiter über die „übereigneten“ Güter verfügen. Im Privatkundenbereich ist dieser Vorgang vor allem bei Kfz – Darlehen üblich. Hier wird der Kfz- Brief als Sicherheit hinterlegt, solange wie das Fahrzeug eigentlich noch Eigentum der Bank ist.

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