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Festzinskredit

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Ein Festzinskredit zeichnet sich durch gleichbleibend hohe Zinsen während der gesamten Laufzeit aus. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen normalen Ratenkredit, einen Autokredit oder einen Immobilienkredit handelt. Grundsätzlich kann jede Person selbst entscheiden, ob sie lieber einen Festzinskredit oder einen Kredit mit variablen Zinssätzen aufnehmen möchte. Hierbei sollte sie sich von ihren speziellen Wünschen und ihren persönlichen Voraussetzungen leiten lassen.

Bonitätsabhängige und bonitätsunabhängige Kredite

Ein bonitätsabhängiger Kredit ist in erster Linie dadurch gekennzeichnet, dass die Zinsen nicht für alle Kreditnehmer gleich sind, sondern zum Teil erheblichen Schwankungen unterliegen. Personen, die einen sicheren Arbeitsplatz und eine ausgezeichnet Bonität besitzen, kommen in diesem Falle in den Genuss von besonders günstigen Zinssätzen. Alle anderen Personen müssten hingegen mit einem deutlich höheren Zinssatz Vorlieb nehmen. Wie groß die Unterschiede sind, wird von den Banken individuell festgelegt und kann niemals allgemeingültig beurteilt werden.
Ein Kreditvergleich kann die nötige Klarheit verschaffen, ob es sich im konkreten Fall um einen bonitätsabhängigen oder einen bonitätsunabhängigen Kredit handelt. Letzterer wird auch als Festzinskredit bezeichnet. Eine Person, die nur ein geringes oder mittleres Einkommen bezieht, ist mit einem Festzinskredit in der Regel deutlich besser beraten als mit einem bonitätsabhängigen Kredit. Außerdem bietet ein Festzinskredit ein hohes Maß an Planungssicherheit und die Gewähr, dass die Zinsen während der gesamten Laufzeit des Kredites nicht erhöht werden.

Die Zinsen, welche die Bank von jedem Kreditkunden erheben kann, müssen grundsätzlich unterschieden werden in die Sollzinsen und den effektiven Jahreszins. Letzterer beinhaltet nicht nur die Zinsen der Bank, sondern auch sämtliche Gebühren, die bei der Kreditaufnahme und während der Laufzeit des Kredites entstehen. Hierzu könnte unter Umständen auch eine Restkreditversicherung gehören.

Deutsche und ausländische Bankkredite

Ein Festzinskredit kann nicht nur von einer deutschen, sondern auch von einer ausländischen Bank vergeben werden. Die Vergabekriterien sind dabei äußerst unterschiedlich. Während die Schufaauskunft bei allen deutschen Banken, Sparkassen oder Volksbanken eine herausragende Rolle spielt und ganz wesentlich darüber entscheidet, ob eine Person kreditwürdig ist, ist dies bei einem ausländischen Bankkredit keineswegs der Fall. Hier kommt es lediglich darauf an, dass der Kreditnehmer volljährig ist, die deutsche Staatsbürgerschaft, einen festen Wohnsitz und einen festen Arbeitsplatz besitzt.

Für selbstständige und freiberuflich tätige Personen wird es oftmals sehr schwer, einen Festzinskredit zu erhalten. Aufgrund der Tatsache, dass ihr Einkommen zum Teil deutlich schwankt, weisen sie bei der Kreditvergabe ein erhöhtes Risiko auf, welches nicht selten dazu führt, dass ihr Kreditantrag abgelehnt wird oder dass sie deutlich höhere Zinsen zahlen müssen als eine Person, die eine Angestellten- oder Beamtentätigkeit nachweisen kann. Ausländische Kreditgeber lehnen es oftmals gänzlich ab, einen Kredit an Selbstständige oder Freiberufler zu vergeben.

Antragstellung, Bewilligung und Rückzahlung

Ähnlich wie bei jedem anderen Bankkredit gilt auch bei einem Festzinskredit, dass die Antragstellung entweder online oder bei dem Kreditgeber vor Ort erfolgen kann. Letzteres setzt natürlich voraus, dass der Kreditgeber über eine Filiale oder einen konkreten Ansprechpartner verfügt, was in der heutigen Zeit nicht immer der Fall ist.

Sobald der Kreditantrag bei der Bank oder einem privaten Kreditgeber eingegangen ist, wird er umgehend geprüft. Oftmals kann der Kreditnehmer schon nach wenigen Minuten einen Zwischenbescheid erhalten, ob und in welchem Umfang seinem Kreditantrag entsprochen werden kann. In Deutschland ist es zwingend erforderlich, dass die Schufaauskunft in Ordnung ist. Dies heißt, dass bereits geringfügige negative Einträge wie eine unbezahlte Handyrechnung oder eine Zahlungszielüberschreitung bei einer anderen wichtigen Rechnung dazu führen kann, dass der Festzinskredit entweder nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen bewilligt werden kann. Ganz schwierig wird es, wenn die eidesstattliche Versicherung geleistet wurde oder ein Privat- beziehungsweise Regelinsolvenzverfahren anhängig ist. Hier bleibt dann keine andere Möglichkeit, als sich nach einem Privatkredit oder einem Kredit von einer ausländischen Bank umzusehen. In vielen Fällen könnte es allerdings angezeigt sein, gänzlich auf den Kredit zu verzichten und erst die alten Schulden zu tilgen, bevor neue Verbindlichkeiten aufgenommen werden. Eine staatliche oder karitative Schuldnerberatungsstelle könnte dabei behilflich sein.

Neben der Schufaauskunft spielt auch die Höhe und die Art des Einkommens eine wichtige Rolle bei der Frage, ob ein Festzinskredit bewilligt werden kann. Bei einem ausländischen Kreditgeber ist das Einkommen sogar das einzige Entscheidungskriterium. Reicht es nicht aus, können unter Umständen zusätzliche Sicherheiten gefordert werden.
Eine verbindliche Kreditentscheidung wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden getroffen. Der Kunde wird sofort benachrichtigt und erhält im positiven Fall die gesamte Kreditsumme ausgezahlt. Hierbei ist die Überweisung auf das Girokonto der gängige Weg. Es gibt aber auch einige Banken, die ihren Kunden ausdrücklich die Möglichkeit geben, sich das Geld am Postschalter oder per Kurier bar auszahlen zu lassen. Dies wäre insbesondere bei ausländischen Banken der Fall. Eine Barauszahlung hat eine ganze Reihe von Vorteilen. Aufgrund der Tatsache, dass sie sehr diskret abgewickelt wird, kann der Kunde sicher gehen, dass niemand etwas von dem Kredit erfährt, weder die Hausbank, noch die Schufa oder der Arbeitgeber.

Ein Festzinskredit muss in monatlichen Raten über eine klar definierte Laufzeit zurückgezahlt werden. Weil die monatlichen Raten grundsätzlich gleich bleiben, hat der Kreditnehmer eine hohe Planungssicherheit. Er sollte allerdings auch dafür sorgen, dass er die Raten pünktlich und in vollem Umfang zahlt. Andernfalls kann es zu erheblichen Schwierigkeiten mit seinem Kreditgeber kommen, die von einer Mahnung über die Androhung einer Kündigung des Kredites bis hin zu einer tatsächlichen Kündigung reichen können. Letztere könnte immer dann ausgesprochen werden, wenn sich der Kreditnehmer mit mindestens zwei vollen monatlichen Tilgungsraten im Rückstand befindet. Hier wäre die gesamte Restsumme des Kredites in einem Betrag fällig. Kann der Kreditnehmer nicht zahlen, drohen weitere Maßnahmen wie zum Beispiel eine Konto-, Sach- oder Gehaltspfändung. Außerdem zieht eine Kreditkündigung in Deutschland einen negativen Schufaeintrag nach sich.

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