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Fakten zum Schufa Scoring

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Beim Schufa Scoring handelt es sich um einen berechneten Wert, der den verschiedenen Unternehmen als Orientierungsmöglichkeit für die Zahlungsfähigkeit von einem potentiellen Kunden dient. Der Wert kann dabei im Bereich von 0 bis 100 Prozent liegen, wobei der Wert 100 nur reine Theorie ist und von keinem Verbraucher erreicht wird. Je höher der Score-Wert bei einem Verbraucher liegt, desto wahrscheinlicher ist es, dass er einen zukünftigen Kredit auch bezahlen wird. Dementsprechend bedeutet ein niedriger Score-Wert, dass der Verbraucher ein hohes Risiko für Ausfälle von Kreditrückzahlungen aufweist. Das Schufa Scoring ist daher in erster Linie für Unternehmen gedacht, welche ihre Entscheidung für beziehungsweise wider einen Kredit durch die Wahrscheinlichkeitsrechnung absichern möchten.

Die Berechnung vom Score-Wert

Es gibt nicht den einen Score-Wert, sondern für jeden Verbraucher einen Basisscore sowie mehrere Branchenscores. Der Basisscore ist ein erster Orientierungswert, welcher völlig branchenunabhängig für den Verbraucher in einem Drei-Monats-Zeitraum neu berechnet wird. Die Berechnung vom Basisscore erfolgt durch ein mathematisch-analytisches Rechenprogramm, welches anhand der über die Person bei der Schufa gespeicherten Daten eine Wahrscheinlichkeitsrechnung macht. Dabei wird der Verbraucher einer entsprechenden Vergleichsgruppe zugeordnet, welche ebenfalls über die jeweiligen Daten verfügt. Im Grunde handelt es sich bei dem Basisscore um eine statistische Prozentangabe – liegt dieser beispielsweise bei 85, dann haben in der Vergleichsgruppe 85 von 100 Menschen ihren Kredit pünktlich zurückbezahlt. Im Gegensatz zur allgemeinen Meinung, dass auch der Wohnort in diesen Wert vom Schufa Scoring einfließt, werden die Daten zur Wohngegend nicht von der Schufa erhoben und stellen damit keinen Wert bei der Berechnung dar.

Neben dem Basisscore werden beim Schufa Scoring zusätzlich für jeden Verbraucher auch mehrere Branchenscores errechnet. Diese werden mit einem Wert zwischen 0 und 1.000 oder auch 0 und 10.000 angegeben und können für unterschiedliche Branchen ganz verschiedene Werte haben. Grund für die unterschiedlichen Werte bei den Branchenscores ist die Tatsache, dass je nach Branche ganz andere Anforderungen für einen Kredit vorliegen. So ist beispielsweise das Abbezahlen einer Rate zum Hauskauf in seiner Wahrscheinlichkeit anders, als das Abbezahlen einer Rate für einen Ratenkauf bei einem Versandhandel aus dem Internet. Auch bei den Branchenscores gilt, dass ein höherer Wert bei diesen die Wahrscheinlichkeit einer termingerechten Rückzahlung erhöht. Die unterschiedlichen Werte bei den Branchenscores (entweder 0 und 1.000 oder 0 und 10.000) kommen durch die Version des jeweiligen Branchenscores zustande. Nach der Einführung der Branchenscores beim Schufa Scoring im Jahr 1997, kam es vier Jahre später zu der ersten Überarbeitung vom Berechnungssystem und die entsprechenden Branchen wurden mit der Version 1.0 bezeichnet. Einige Branchen durchliefen im Jahr 2008 dann einer erneuten Überarbeitung, so dass sie mit der Version 2.0 bezeichnet wurden. Branchenscores mit der Version 2.0 werden mit den Werten 0 bis 10.000 Versehen und zu ihnen gehören der Schufa-Score für Banken, für Telekommunikationsunternehmen, für Handel, für Hypothekengeschäfte sowie für den Versandhandel beziehungsweise E-Commerce. Weiterhin mit der Version 1.0 sind dagegen die Score-Werte für Sparkassen beziehungsweise Genossenschaftsbanken, für Freiberufler und für Kleingewerbetreibende versehen und werden mit Werten zwischen 0 und 1.000 angegeben. Der Branchenscore wird im Gegensatz zum Basisscore nicht nur alle drei Monate neu berechnet, sondern täglich und gibt den jeweiligen Unternehmen damit eine möglichst realistische Prognose zur Bonität des potentiellen Kunden.

Auskünfte zum Schufa-Scoring

Viele Unternehmen sind so genannte Vertragspartner der Schufa und können sich dort Informationen zum Schufawert über eine bestimmte Person einholen. In der Regel muss dieses über die Einwilligung des potentiellen Kunden in die Schufa-Klausel geschehen, wodurch das entsprechende Unternehmen überhaupt erst die Daten an die Schufa übermitteln darf. Jede Person hat das Recht, dass er gegen diese Einwilligung in die Schufa-Klausel widerspricht, allerdings ist dann zu erwarten, dass der gewünschte Kredit beziehungsweise der gewünschte Kauf von dem Unternehmen grundlegend abgelehnt wird. Daneben benötigen einige Behörden keine Einwilligung in die Schufa-Klausel, wie beispielsweise die Polizei oder Vollstreckungsbehörden.

Privatpersonen können bei der Schufa auch eine Selbstauskunft einfordern, bei welcher sie die über sie gesammelten Daten und die entsprechende Berechnung des Wertes vom Schufa-Scoring einsehen können. Der Paragraph 34 Absatz 4 BDSG regelt seit dem Jahr 2010 die Eigenauskunft, welche die Scorewerte der vergangenen 12 Monate zur Einsicht erlaubt. Die Selbstauskunft bei der Schufa muss von der entsprechenden Person beantragt werden und kann nach Wunsch schriftlich oder online abgerufen werden. Da es sich bei der Schufa um keine Behörde handelt, verlangt diese in der Regel für die Selbstauskunft eine entsprechende Gebühr. Laut der Verbraucherzentrale Bremen ist die Schufa aber gesetzlich dazu verpflichtet, dass sie dem Verbraucher im Jahr eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten zu gewähren. Bei der Beantragung der Schufa-Selbstauskunft ist darauf zu achten, dass hier nicht nur der Basisscore angefordert wird, sondern auch die einzelnen Branchensscores beachtet werden.

Verbesserungsmöglichkeiten für das eigene Schufa-Scoring

Der Branchenscore ist bei vielen Unternehmen ausschlaggebend dafür, ob die jeweilige Person einen Kredit oder einen Kauf genehmigt bekommt. Bei einem niedrigeren Score stellt sich daher für viele die Frage, ob und wie sich der eigene Wert beim Schufa-Scoring verbessern lässt. In erster Linie sind dabei vor allem die Daten entscheidend, die eine Aussage über die bisherigen Zahlungsangewohnheiten der entsprechenden Person haben. Hierzu gehören beispielsweise Zahlungsstörungen der Vergangenheit (wie offene Forderungen oder nicht termingerechte Zahlungen) sowie auch offene Kredite. Für die Daten gibt es dabei spezielle Fristen, nach denen diese aus dem Schufa-Scoring gelöscht werden und damit diesen nicht mehr beeinflussen. Dieses ist für den Verbraucher durchaus positiv, denn wenn dieser in der Vergangenheit Probleme mit der Rückzahlung von Forderungen hatte, dann wird ihm dieses nicht sein Leben lang beim Schufa-Scoring negativ angelastet. Zur Verbesserung des eigenen Schufa-Scores kann der Verbraucher allerdings nur dafür sorgen, dass es zukünftig zu keinen weiteren Zahlungsauffälligkeiten kommt und bestehende Forderungen termingerecht bezahlt werden. Daneben sollte der Verbraucher auch von dem Recht seiner Selbstauskunft Gebrauch machen, da er nur so seine gespeicherten Daten bei der Schufa im Überblick hat und diese dementsprechend auf Richtigkeit überprüfen kann. Sollten in der Schufaauskunft falsche Angaben bestehen, dann kann sich der Verbraucher an die Schufa selbst richten und die Löschung der entsprechenden Daten beantragen.

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