Neu! Der seriöse Kreditvergleich:

Ersatzsicherheit

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
(NEU: Artikel bewerten!)
Loading...

Für die Finanzierung größerer privater Vorhaben oder zur Durchführung von geschäftlichen Unternehmungen ist es oft nötig, Eigenmittel über einen Kredit oder ein Darlehen durch Fremdmittel zu ergänzen. Nach der Prüfung der Bonität des Antragstellers kann es erforderlich werden, dass der gedachte Darlehensbetrag über eine so genannte Ersatzsicherheit zusätzlich abgesichert wird. Vor allem private Kreditnehmer möchten eine größere Kreditschuld zusätzlich absichern. Als Ersatzsicherheit kommen viele Varianten in Frage. Gebräuchlich sind vor allem verschiedene Formen von Bürgschaften aber auch Abtretungen von Versicherungsverträgen, zukünftigen Provisionen, die Verpfändung von Geschäftsanteilen oder das Grundpfandrecht. Hierbei sollte der Kreditnehmer alle Möglichkeiten gegeneinander abwägen, da diese unterschiedliche Bedingungen und vor allem Folgen im Falle eines Einlösens haben.

Was ist eine Bürgschaft?

Bei der Bürgschaft handelt es sich um einen rechtsgültigen Vertrag, mit der Bürge die Verpflichtung eingeht, bestimmte Verbindlichkeiten, die eine Dritte Person ihrem Gläubiger gegenüber hat, persönlich abzusichern. Klassisches Beispiel ist die zusätzliche Absicherung eines weniger kreditwürdigen Antragstellers (Kreditnehmers) gegenüber dem Kreditinstitut. Grundsätzlich stellt eine Bürgschaft einen einseitig verpflichtenden Vertrag dar. Das bedeutet, der Bürge übernimmt aus diesem Vertrag ausschließlich Pflichten, der Gläubiger gewinnt ausschließlich Rechte. Theoretisch muss jedoch der Gläubiger, bevor er zur Begleichung der „Kreditschuld“ an den Bürgen herantritt, alle rechtlichen Möglichkeiten inklusive Vollstreckung gegenüber dem eigentlichen Schuldner ausschöpfen. In der Praxis gibt es einige Einschränkungen für Bürgschaften. Gerade bei Bürgschaftsverhältnissen im Verwandtenkreis sind rechtlich einige Hürden aufgestellt. Darüberhinaus wird im Fall eines Eintretens der Bürgschaft vor allem dann entlastend entschieden, wenn man davon ausgehen kann, dass der Bürge absehbar nicht in der Lage war, die Forderungen zu bedienen oder aufgrund seines eigenen Ausbildungsstandes unmöglich die Bedeutung dieser Bürgschaft einschätzen konnte. So genannte sittenwidrige Bürgschaftsverträge werden nach neuester Rechtssprechung nachträglich für ungültig erklärt.

Welche Bürgschaften gibt es?

Die Bürgschaft tritt generell in Kraft, wenn die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner fruchtlos waren. Im Standardverfahren hat der Bürge vorher immer Einspruchsrecht. Hat er jedoch im Bürgschaftsvertrag auf diese Einspruchsmöglichkeit verzichtet, spricht man von einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Bei der so genannten Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur dann, wenn nach Durchführung aller möglichen Schritte gegenüber dem Schuldner keine Begleichung der Ansprüche möglich ist, also der Ausfall der Leistung droht. Zusätzlich kann der Bürge einen Maximalbetrag festlegen, bis zu dem er sozusagen Haftung übernehmen kann. In solchen Fällen spricht man dann von einer Höchstbetragsbürgschaft. Neben der Begrenzung der zu verbürgenden Kreditsumme, kann man auch den Zeitraum der Bürgschaft vertraglich festlegen Zeitbürgschaft). Auch Bürgen können ihrerseits weiter abgesichert werden. Entweder durch eine Nach- oder durch eine Rückbürgschaft. Haften mehrere Bürgen gleichzeitig, spricht man von einer Mitbürgschaft.

Wann ist die Bürgschaft beendet?

Generell erlischt die Bürgschaft entweder mit der Tilgung der eigentlichen Hauptforderung. Ist eine Zeitbürgschaft vereinbart, endet diese am festgelegten Datum. Der Gläubiger kann jederzeit auf die Hauptforderung verzichten, der Bürge hat nur dann ein Kündigungsrecht, wenn sich die eigenen Vermögensverhältnisse erheblich verschlechtern. Dieses Kündigungsrecht besteht aber nur gegenüber dem eigentlichen Schuldner, das heißt, dieser müsste in einem solchen Fall andere Wege und Ersatzsicherheiten suchen, um seine Darlehen abzusichern.

Welche anderen Möglichkeiten für Ersatzsicherheiten gibt es?

Hier sind die Möglichkeiten sehr vielfältig. Bausparkassen haben zum Beispiel feste Regelungen getroffen, wie Bauspardarlehen über die Abtretung von Guthaben oder Ansprüchen abgesichert werden können. Vor allem bei Immobilienfinanzierung wird gern auf die Absicherung über eine gleichzeitig abgeschlossene oder bereits bestehende Lebensversicherung zurückgegriffen. Hier werden bis zu 80 % des Rückkaufwertes als Sicherheit akzeptiert. Kann also der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird der Gläubiger auf das Guthaben dieser Lebensversicherung zurückgreifen und die Restschuld daraus begleichen. Darüberhinaus bietet sich die Möglichkeit, Guthaben bei Banken abzutreten, oder eine Bankbürgschaft zu hinterlegen. Des Weiteren können auch Wertpapieren, Investmentzertifikate, Schuldverschreibungen, Schatzbriefe und ähnliches „verpfändet“ werden. Solche Ersatzsicherheit ist jedoch immer in ihrem Anteil begrenzt. Bausparkassen haben klar geregelt, bis zu welchem Anteil eine Darlehenssumme über solche Ersatzsicherheit gedeckt werden darf und wie die einzelnen Sicherheiten zu bewerten sind. Eine fast immer genutzte Ersatzsicherheit stellt die Lohn- und Gehaltsabtretung dar. Diese rechtliche Kreditsicherheit gibt der Bank oder dem Gläubiger die Möglichkeit, direkt auf den pfändbaren Teil des Gehaltes ihres Hauptschuldners zurückzugreifen. Hierbei können zwei Varianten vereinbart werden, bei der „stillen“ Gehaltsabtretung wird der Arbeitgeber nicht über diesen Vorgang informiert.

Weitere Möglichkeiten Ersatzsicherungen von Krediten sind die Zessionen oder auch Forderungsabtretungen, die Verpfändungen, die Sicherungsübereignungen, die Negativerklärung und die Patronatserklärung. Bei Zessionen handelt es sich in der Regel um Versicherungen, die verschiedene Risiken im Zusammenhang mit dem finanzierten Gut absichern. Beispielhaft ist sicher die Absicherung eines finanzierten Fahrzeuges über eine Kaskoversicherung oder die Feuerversicherung im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung. Darüberhinaus wird in der Regel der Kreditnehmer bei größeren Beträgen persönlich über eine Risikolebensversicherung geschützt. Zusätzlich bestehen Möglichkeiten, Kreditsummen über Restschuldversicherungen abzusichern. Bei der Sicherungsübereignung findet der Eigentumsübergang zwar rechtlich statt, aber die eigentliche Übergabe wird durch ein Konstitut ersetzt. Es werden also Sicherheiten hinterlegt, die bei Kreditausfall dazu führen, dass der Gläubiger den finanzierten Artikel übernimmt. Bekannt ist einer solche Übereignung vor allem aus dem Bereich der Kfz – Finanzierung, wo für die Dauer des Kreditvertrages vereinbart werden kann, die Zulassung bei der finanzierenden Bank zu hinterlegen.

Im Bereich von Firmenkrediten werden Sicherungsübereignungen wesentlich häufiger angewendet. Man unterscheidet die Raumsicherungs- und die Markierungsübereignung. Bei beiden Fällen wird entweder das Vollrecht oder das Anwartschaftsrecht auf bestimmte materielle Güter auf den Gläubiger übertragen. In den meisten Fällen ist aufgrund des Umfanges an Sicherungsgütern eine präzise Auflistung anzufertigen. Bei der Raumsicherungsübereignung werden beispielsweise Skizzen von den übertragenen Räumen angefertigt und mit den Listen der darin enthaltenen aktuellen und zukünftigen Lagerbestände kombiniert. Die Sicherungsübereignung bietet Vorteile für beide Seiten. Zum Einen muss der Gläubiger nicht für die Aufbewahrung des Sicherungsgutes, zum Anderen kann der Sicherungsgeber den Artikel weiter verwenden, was bei Industriegütern extrem wichtig für den Fortbestand des Unternehmens sein kann. Für den Sicherungsnehmer birgt diese Regelung allerdings auch Risiken, da der Wert des Sicherungsgutes möglicherweise nicht beständig ist, oder das gut mehrfach als Sicherung dient oder im Verlauf der Überlassung beschädigt oder weiter veräußert wird.

Zurück zur Hauptseite: Kredit Wissen

NEU: Top-Empfehlung 2021

+++ EIL +++ Negativzins-Kredit Sonderaktion im September 2021: 1.000 Euro für MINUS 0,4 Zinsen! +++
  • 100% seriöser Anbieter - bekannt aus dem TV!
  • ► Kreditentscheidung innerhalb von nur 24h!
  • ► Mini-Rate: 41,49 / Monat
  • ► schnelle Auszahlung
  • ► freie Verwendung
  • ► 1000 Euro Kredit, nur 995,83 Euro zurückzahlen!

Unser Tipp für alle, die schnell einen kleinen Kredit brauchen!

» HIER klicken zum Angebot

Seriöse Kredite

Getestete Anbieter von A bis Z: