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Bonitätsnachweis

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Bonität wird auch mit dem Namen Kreditwürdigkeit bezeichnet. In der Finanzwirtschaft versteht man darunter die Fähigkeit von Unternehmen, Staaten oder einer natürlichen Person, aufgenommene Schulden zurückzahlen zu können. Handelt es sich um Emittenten der Wertpapiere, beschreibt Bonität die Fähigkeit, dass man die Emission neben den Zinsen bedient und tilgt.

Kriterien für Bonitätsnachweis

Für den Bonitätsnachweis werden verschiedene Kriterien zur Analyse herangezogen, wobei die wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit eindeutig im Vordergrund steht. Die persönliche Kreditwürdigkeit wird aufgrund der persönlichen Zahlungswilligkeit und Zuverlässigkeit bewertet. Um einen Kredit als persönlicher Kreditnehmer zu erhalten, spielen die fachlichen und beruflichen Qualifikationen einer natürlichen Person eine wesentliche Rolle. Bei Unternehmenskrediten sind die Berufsqualifikationen des Managements von Interesse. Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit wird das vergangene und prognostizierbare wirtschaftliche Verhältnis des Kreditnehmers berücksichtigt. So wird festgestellt, ob er den Kredit zurückzahlen kann. Um die erforderlichen Daten zu erhalten, werden verschiedene Unterlagen wie Einkommensnachweis oder Bilanz verwendet. Für Kreditinstitute und andere Gläubiger ist es wichtig, die Kreditrisiken korrekt einstufen und einschätzen zu können. Daher entwickelte man bestimmte Verfahren, die auf einer betriebswirtschaftlich-statistischen Grundlage basieren. Sie befassen sich damit, die individuelle Bonität zu ermitteln und einzustufen. Auch Ratingagenturen sind permanent damit beschäftigt, die Bonität der Schuldner zu analysieren. Sie stellen ihre Ergebnisse den Gläubigern für ein bestimmtes Entgelt zur Verfügung. Jeder Gläubiger hat die Möglichkeit, die Gewichtung und Festlegung der verschiedenen Bonitätskriterien auszuwählen. Seinen individuellen Bedürfnissen entsprechend und von der Art der Schuldner abhängig, werden diverse Gewichtungen und Kriterien zugrunde gelegt. Auch für Kreditinstitute gibt es keine aufsichtsrechtlichen Vorschriften bezüglich der Kriterien bei der Ratingvergabe. Die angewandten Bonitätskriterien bei Ratingagenturen sind meistens nicht öffentlich. Im allgemeinen kann man folgende Mindest-Kriterien nennen, die in persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Faktoren systematisiert werden können. Bei natürlichen Personen spielt die Schufa-Auskunft über bisherig abgewickelte Kredite und die Schuldensituation eine wesentliche Rolle. Auch Angaben zu Einkommens- und Ausgabensituation, Vermögen und Güterstand werden berücksichtigt. Handelt es sich um Unternehmen, werden allgemeine Daten der Bankauskunft herangezogen. Außerdem werden Unternehmenssatzung und Rechtsform sowie verschiedene Angaben aus dem Jahresabschluss wie verfügbarer Cash-Flow, Eigenkapitalquote, Gewinn- oder Verlustsituation, Schuldens-und Vermögenssituation verwendet. Zusätzlich sind weitere Details zur Qualität des Managements, Investitionspolitik und Unternehmensplanung erforderlich. Bank-Verschuldungen im Bereich von Millionenkrediten kann man über die Evidenzzentrale der Bundesbank ermitteln.

Prüfung der Bonität

In vielen Quellen findet man heutzutage diverse Informationen zum Thema Bonitätsprüfung. Die Höhe des Risikos spielt eine wichtige Rolle. Unternehmen mit größerem Risikofaktor sollten umfassender und strenger geprüft werden. Bei einer Wirtschaftsauskunft sind vielfältige Informationen integriert. Oftmals besteht die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Auskunftsprodukten verschiedener Informationstiefe auszuwählen. Diese richten sich nach dem Grad für das abzusichernde Risiko. Diese Auskunft ist die Grundlage bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit. Außerdem ist es sinnvoll, die Auskunft mit anderen Quellen zu kombinieren, wie zum Beispiel Informationen zum Vertrieb, interne Datenberichte des Rechnungswesens.
Eine Wirtschaftsauskunft kann folgende Daten enthalten:

  • Finanzlage des Unternehmens mit Höchstkredit, Bonitätsindex, Negativmerkmale, Zahlungsverhalten
  • Branche/Geschäftsgegenstand
  • Firmenhistorie
  • Beteiligungen
  • Niederlassungen
  • Geschäftszahlen und Bilanzen
  • Bankverbindungen
  • Immobilien

Bonitätseinstufung

Die Bonitätskriterien werden entsprechend der Situation der Schuldner angewandt und sind nicht einheitlich. Aufgrund seiner individuellen wirtschaftlichen Lage erfüllt ein Schuldner die verschiedenen Kriterien mehr oder weniger. Schlussendlich kommt eine individuell abgestufte Bonität zum Einsatz. Für diese Abstufungen verwendet man Ratings oder Scores. Diese reichen von „sehr gut“ bis „gerade noch vertretbar“. Eine Bonität liegt ratingtechnisch vor, wenn Schuldner noch Ratings erhalten, die sich im Rahmen von „investment grade“ befinden. Bonitätsstufen stehen in Verbindung mit der statistisch errechneten Ausfallwahrscheinlichkeit. Eine optimale Kreditwürdigkeit versichert eine geringe Ausfallwahrscheinlichkeit. Bei der sogenannten Kalibrierung einer Ratingstufe kann man konkret Ausfallwahrscheinlichkeiten zuordnen. Ratingagenturen und Kreditinstitute verwenden bei eigenen Verfahren diese Klassifizierungen, um die institutseigene Ausfallwahrscheinlichkeit zugrunde zu legen. Manche Institute wenden auch ein spezielles Scoringverfahren an. Für die Ausfallwahrscheinlichkeit gibt es keine allgemein gültige Regel, da sie von laufenden Änderungen bestimmt wird. Die Kennzahlen für eine Ausfallwahrscheinlichkeit umfassen unter anderem demografische Daten, makroökonomische Daten, Zahlungserfahrungen und Finanzdaten.

Anforderungen an eine Bonitätsprüfung bei deutschen Kreditinstituten

In Deutschland beschreiben die Paragraphen § 18 KWG, § 56, § 114 SolvV , § 112 von Kreditinstituten, dass sie sich laufend über das wirtschaftliche Verhältnis eines Kreditnehmer informieren. Sie müssen die entsprechenden Unterlagen zum richtigen Zeitpunkt anfordern und die Risikoeinstufung errechnen. Bei § 18 KWG handelt es sich um die zentrale Bestimmung für eine Kreditvergabe. Die Bonitätsprüfung ist Teil dieser Verordnung und muss formal sowie materiell eingehalten werden. Der Bundesgerichtshof verlangt in dieser Bestimmung, dass Kreditinstitute rechtzeitig die Vorlage der Jahresabschlüsse oder bei natürlichen Personen einen Vermögensstatus mit ergänzenden Details anfordern. Sie müssen die weitere Gewährung eines Kredites von einer derartigen Vorlage abhängig machen. Der Kredit wird gekündigt, wenn die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aufgrund des weiteren Verhaltens ihres Kreditnehmers unmöglich erscheint. Erfolgt die Vorlage der erforderlichen Unterlagen nicht zeitgerecht, ist dies ein Kündigungsgrund. Diese Pflicht des Kreditnehmers soll die Kreditinstitute und deren Gläubiger schützen.

Alle vorgelegten Unterlagen werden im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung analysiert. Für das Verfahren und die verwendeten Beurteilungs- und Analysekriterien gibt es nur grob festgelegte organisatorische und inhaltliche Richtwerte. Die detaillierte Gewichtung und Festlegung verschiedener Bonitätskriterien liegt in der Hand der Kreditinstitute. § 60 Abs. 1 SolvV verlangt von Kreditinstituten, die selbst erstellte Ratings benutzen, dass alle Verfahrensabläufe, Methoden, Überwachungs- und Steuerungsprozeduren sowie Datenverarbeitungs- und Datenerfassungssysteme die Einschätzung der Bonität unterstützen. Schnittstellenanbieter ermöglichen die Abfragen der Bonität, um verschiedene Zahlungsrisiken in unterschiedlichen Bereichen wie Immobilienhandel oder Versandhandel zu reduzieren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist diese Bonitätsabfrage nur dann erlaubt, falls hinsichtlich des Bundesdatenschutzgesetzes ein berechtigtes Interesse besteht. Dieses Interesse liegt vor, sobald eine bestimmte Person eine Geschäftsanbahnung begonnen hat wie zum Beispiel durch eine Antragstellung oder Bestellung. Insbesondere gibt es ein berechtigtes Interesse vor, falls eine Person, die zu überprüfen ist, ein bestimmtes Angebot angefordert hat. Dieses muss eine persönliche Abstimmung auf eine bestimmte Person enthalten wie zum Beispiel bei Versicherungsverträgen. Auch bei Geschäftsverbindungen, die bereits länger bestehen, kann dieses berechtigte Interesse vorhanden sein. Dieser Sachverhalt besteht dann, wenn zum Beispiel eine Neuanpassung von Geschäftsbedingungen erfolgen oder eine Bearbeitung im speziellen Forderungsmanagement des Antragstellers stattfinden soll. Auch die Anmeldung oder die Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche wie Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckung garantiert ein berechtigtes Interesse. Der Anfragende muss dafür Sorge tragen, dass man verschiedene Anfragen nur bei einem berechtigten Interesse stellt.

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