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Ein Kredit ist eine Überlassung von Geld oder Waren. Sie werden dem Kreditnehmer durch den Kreditgeber auf Treu und Glauben für eine bestimmte Zeit überlassen. Dabei sind Darlehensverträge die häufigste Form der Kredite. Jedoch stellen auch Stundungen, Abzahlungskäufe und Wechsel Kreditformen dar. Wir bei Krediten Geld überlassen, ist durch den Kreditnehmer der Nennwert zurückzuerstatten. Bei Waren muss eine gleichartige Ware zurückgewährt werden. Dabei muss der Kreditnehmer nicht genau dieselben Waren oder genau dasselbe Geld wieder zurückgeben. Damit wird dem Kreditnehmer der Kredit zu freien Nutzung überlassen. Er kann mit ihm normalerweise so verfahren, wie er möchte. Die Ausnahme stellen zweckgebundene Kredite dar. Hier ist die Vergabe des Kredites an einen bestimmten Zweck gebunden, wie etwa an den Kauf eines Autos oder Hauses. In den meisten Fällen erfolgt eine entgeltliche Vergabe von Krediten. Die entgeltliche Vergabe von Krediten bedeutet, dass nicht nur der kreditierte Gegenstand oder das Geld zurück zu gewähren sind, sondern auch Zinsen gezahlt werden müssen.

Definition von Krediten

Kredite sind also Überlassungen von Geld oder Sachen über einen bestimmten Zeitraum hinweg. Eine Ausnahme stellen Dispositionskredite und Wertpapierkredite dar, die keine Laufzeit haben und bei denen kein Modus zur Tilgung vereinbart wurde. Im Gegensatz zur Leihe, der Pacht oder die Miete, bei denen der Entleiher genau denselben Gegenstand zurückerhält, spielt das bei Krediten keine Rolle. Bei der Miete, der Pacht oder Leihsachen wird der Nutzen aus der Pacht-, Miet- oder Leihsache gezogen. Bei Krediten hingegen erhält der Kreditnehmer über die kreditierte Summe oder über den kreditierten Gegenstand die vollständige sachrechtliche Verfügungsgewalt. Dabei hat der Kreditnehmer nicht die Verpflichtung, auf eine bestimmte Art und Weise mit der Ware oder mit dem Geld zu verfahren. Es ist in der Regel nicht an die Verwendung für einen bestimmten Zweck gebunden. Somit müssen Kreditgeber dem Kreditnehmer in der Regel nicht den kreditierten Gegenstand zur Verfügung stellen. Die Stundung von Krediten ist daher meist auf der Basis von Kulanz. Darlehensverträge sind entweder gegenseitige Verträge oder Realkontakte. Wenn der Darlehensvertrag ein gegenseitiger Vertrag ist, muss der Kreditgeber die im Vertrag vereinbarte Darlehensvaluta dem Kreditgeber zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem § 488 BGB, der Theorie vom Konsularvertrag. Bei Realverträgen hingegen wird der Kreditgeber nicht durch den Vertrag zur Herausgabe der Darlehensvaluta verpflichtet. Der Realvertrag wird erst dann wirksam, wenn die Darlehensvaluta ausgezahlt wurde. Das ergibt sich aus dem § 607 BGB ff und dem § 983 ABGB.

Die verschiedenen Formen von Krediten

Zunächst einmal wird zwischen Bankkrediten und Privatkrediten. Privatkredite sind Kredite, bei welchen eine Privatperson einer anderen einen Kredit gewährt. Bei Privatkrediten findet in der Regel keine Geldschöpfung statt. Hier verzichtet der Kreditgeber auf das Geld, welches er als Kredit gewährt. Die Privatperson kann aber dennoch für den Verzicht auf die Liquidität und das Risiko, welches er eingeht, Zinsen verlangen. Im Gegensatz dazu wird durch die Banken, wenn diese Kredite vergeben, immer zusätzliches Geld geschöpft. Dennoch müssen auch hier die Kreditnehmer mit der Begründung des Verzichts auf Liquidität und wegen des Risikos Zinsen zahlen. Hier steigt das Ausfallsrisiko für die Bank mit steigenden Kreditzinsen. Die Bank selbst erleidet, selbst wenn sie den Kredit bar auszahlt, keinen Liquiditätsverlust. Die Forderungen, die bei der Kreditvergabe entstehen, sind meist notenbankfähig. Das bedeutet, dass die Forderungen durch die kreditgebende Bank bei der Zentralbank in Bargeld oder in Zentralbankgeld getaucht werden kann.

Ein sehr häufige Form der Kreditvergabe stellt das Darlehen dar. Bei einem Darlehen wird Geld oder es werden Waren an den Darlehensnehmer zum Gebrauch überlassen. Dabei wird das Geld oder das Sachdarlehen an den Darlehensnehmer überlassen. Die Gegenstände, Waren oder Banknoten werden dem Darlehensnehmer übereignet. In den meisten Fällen wird zwischen beiden Parteien, also dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer ein Vertrag geschlossen, in dem eine fixe Vereinbarung zur Tilgung getroffen wird. Die Darlehensvaluta wird meistens auf ein Sonderkonto des Kreditnehmers gebucht. Wird das Darlehen ausgezahlt, wird es dem laufenden Konto, in der Regel einem Girokonto, gutgeschrieben. Bei einer sehr häufigen Form des Darlehens, dem annuitätischen Darlehen, werden nicht nur Raten und Zinsen gezahlt, sondern auch ein Anteil an der Tilgung. Dieser Tilgungsanteil steigt im Laufe der Zeit mit zunehmender Tilgung folglich anteilig.

Wird durch eine Bank ein Barkredit vergeben, werden diese häufig auf dem laufenden Konto oder auch einem separaten Konto gutgeschrieben. Dabei wird die Kreditlinie in der Regel befristet, also nur für eine bestimmte Zeit gewährt. Dieser kann während der Laufzeit, allerdings in unterschiedlicher Höhe, in Anspruch genommen werden. Wenn es abgesehen von der Gesamtbefristung keine entsprechenden Rückführungsvereinbarungen gibt, dann kann der Kredit während der Laufzeit in unterschiedlicher Höhe in Anspruch genommen werden. Für den Anteil, der in Anspruch genommen wurde, fallen Zinsen an. Wird ein Anteil nicht in Anspruch genommen, können hierfür eine Kreditprovision oder Bereitstellungszinsen in Rechnung gestellt werden. Dabei sind Barkredite meist revolvierende Kredite. Diese erlauben es den Kreditnehmer, auch wenn sie den Kreditanteil bereits zurückgeführt haben, diesen erneut in Anspruch zu nehmen.

Akzeptkredite, Avalkredite und Akkreditivkredite sind Formen der Kreditleihe, bei denen die Bank mit ihrer Kreditwürdigkeit Geld zur Verfügung stellen. Bei diesen Formen der Kredite müssen Banken eingeschaltet werden. Je nach den betrieblichen Erfordernissen aufseiten des Kreditnehmers können die Barkredite je nach Kreditrahmenvereinbarungen als Aval- oder Akkreditivkredite oder auch als Darlehen oder Wechselkredit beansprucht werden. Jedoch gibt es hier Unterschiede bei der Abhängigkeit der Eigenschaften der Kreditnehmer. Jedoch gibt es je nach Kreditinstitut verschiedene Unterscheidungskriterien zwischen Privat- und Geschäftskunden.

Die verschiedenen Kredite für Privatkunden

Bei Privatkunden wird davon ausgegangen, dass diese abhängig beschäftigt sind und zumindest kein Gewerbe betreiben. Wer in Deutschland einen Kredit aufnehmen möchte, muss volljährig sein. Zudem werden durch etliche Banken automatisierte Bonitätsabfragen genutzt. Bei diesen Ermittlungen der Bonität werden Daten aus vorliegenden oder vergangenen Geschäftsbeziehungen abgerufen.

Die Verfügungskredite stellen eine besondere Form der Barkredite dar. Dabei wird der Limit häufig aufgrund von regelmäßigen Zahlungseingängen, wie Gehaltszahlungen, ermittelt. Bei Anschaffungskrediten hingegen werden Kredite für einen bestimmten Konsumzweck vergeben. Hier können Laufzeiten bis zu sechs Jahren vereinbart werden. Auch hier muss der Kredit nicht nur getilgt werden, sondern auch Zinsen müssen gezahlt werden. Zusätzlich fallen meistens Bearbeitungsgebühren an. Um die Kreditwürdigkeit zu beurteilen, wird durch die Banken eine zumutbare Belastung ermittelt. Dadurch soll der Kunde vor einer Überschuldung geschützt werden. Gelegentlich werden, um den Kredit abzusichern, die Kaufgegenstände sicherheitsübereignet. Werden besonders hohe Darlehen vergeben, kann eine Restschuldversicherung verlangt werden. Diese kann in Form einer besonderen Form der Lebensversicherung erfolgen. Der Kredit wird durch eine Gutschrift auf das laufende Konto des Kreditnehmers ausgezahlt. Auf der anderen Seite kann auch der Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt werden. Baufinanzierungen sind ebenfalls Kredite, die an Privatpersonen zur Finanzierung von Immobilien vergeben werden. Hier erfolgt die Tilgung zumeist durch Annuitäten. Zeiträume von 30 Jahren sind hier durchaus üblich. Um den Kredit zu sichern, wird das zu finanzierende Objekt mit Grundpfandrechten oder Hypotheken versehen. Wird eine Immobilie gebaut, erfolgt die Auszahlung des Kredits nach dem Baufortschritt. Hier fallen nicht nur die Zinsen an, sondern auch Bearbeitungsgebühren oder Gebühren zur Bereitstellung der Sicherheiten. Dabei sind Auszahlungsabschläge, sogenannte Disagio, üblich, um die Belastungen durch die Zinszahlungen zu reduzieren. Bei Zwischenfinanzierungen handelt es sich meist um Kredite, die zur Finanzierung von Bauspardarlehen herangezogen werden.

Vorfinanzierungen hingegen werden dann gewährt, wenn die Höhe des endgültigen Kredits beispielsweise noch nicht feststeht. Das ist häufig bei Unternehmenskäufen der Fall. Wertpapierkredite sind eine spezielle Form von Krediten. Hier werden die Wertpapiere verpfändet. Avalkredite, die ebenfalls Kredite für Privatkunden darstellen, sind Kredite für die Übernahme von Bürgschaften.

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