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Anschaffungskredit

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Um sich Wünsche zu erfüllen oder Anschaffungen zu ermöglichen, greifen immer mehr Haushalte auf sogenannte Anschaffungskredite zurück. Die unkomplizierte Beantragung, transparente Rückzahlungsbedingungen und eine Überschaubarkeit aufgrund individuell vereinbarter Laufzeiten und Zinssätze stehen charakteristisch für Anschaffungskredite. Es gibt hierbei nicht den vorgefertigten Anschaffungskredit um den Güterverbrauch der Haushalte zu finanzieren, denn diese Art der Konsumentenkredite zeichnet sich dadurch aus, dass sie abgestimmt ist, auf die Bedürfnisse des Kreditnehmers, um seinen Anforderungen Rechnung zu tragen. Kreditinstitute verwenden in diesem Zusammenhang üblicherweise die Bezeichnung „maßgeschneidert“, denn der Kredit passt exakt auf den Kunden mit seinem individuellen Finanzbedarf, um den Erfordernissen situativ gerecht zu werden. Nach Definition werden Anschaffungskredite für den direkten Güterkreislauf und zur Stärkung der Wirtschaftskraft der nachfragenden Haushalte verwendet. Darüber hinaus können Anschaffungskredite jedoch auch zur Ablösung anderer Kreditverbindlichkeiten in Betracht kommen. Um bei größeren Anschaffungen durch die Kreditsumme eine Möglichkeit zur Nutzung von Rabatten zu erhalten, die in diesem Fall Gebühren und Tilgung selbstverständlich übersteigen sollten, ist mit den Kreditrahmenbedingungen einzelner Anbieter möglich.

Was gibt es bei der Aufnahme von Anschaffungskrediten zu beachten?

Im Allgemeinen wird bei der Aufnahme eines Anschaffungskredites eine Kreditgebühr fällig. Einmalige Gebühren bilden dabei die Regel bei der Kreditaufnahme. Je nach Kreditgeber schwanken diese Gebühren, sind in jedem Falle jedoch ein Bestandteil der Rückzahlungsverpflichtung, so dass die Kreditsumme um diese Gebühr erhöht werden muss, um den vollen Verfügungsbetrag zu gewährleisten. Als sogenannter effektiver Jahreszins werden die Zinsen bezeichnet, die vom Kreditnehmer zu leisten sind. Die Tilgung des Anschaffungskredites setzt sich zusammen aus der Kreditrate und den anfallenden Zinsen. Ebenso wie die Kreditsumme, je nach Bedarf des Kreditsuchenden und seiner Finanzkraft variiert, so ist auch die Laufzeit unterschiedlich. Üblicherweise werden Laufzeiten bis zu sechs Jahre für die Rückzahlungsverpflichtung festgesetzt. Kürzere Laufzeiten bewirken veränderte Zinsbedingungen, so dass die Kalkulation individuell aufgestellt werden soll. Der Zinssatz richtet sich dabei nach den vorherrschenden Gegebenheiten auf dem Kreditmarkt und der finanziellen Ausgangslage des Kreditsuchenden. Im Rahmen der ersten Kreditberatung werden die Möglichkeiten und Spielräume betrachtet und das Kreditkonzept wird nach der Berechnung erstellt. Dabei kann sich der Kreditinteressent entweder an seine Hausbank wenden oder auch auf eine Bank mit einem entsprechenden Netz an Filialen zurückgreifen. Kreditgeber vereinbaren anhand der übermittelten Informationen eine Rückzahlung, die in Summe und Laufzeit für den Kreditnehmer realistisch ist. Steigender Nachfrage erfreut sich auch die Möglichkeit der Onlinekreditberatung. Der komplette Anschaffungskredit kann durch die Onlinefunktion vieler Kreditinstitute online beantragt werden und das Prüfverfahren kann aufgrund dessen in die Wege geleitet werden. Durch die Möglichkeit des Onlinevergleiches kann bei einem Anschaffungskredit der Rahmen individuell angepasst werden und ein Vergleich der Kreditinstitute kann helfen, einen zinsgünstigen Kredit auszuwählen. Viele Kreditnehmer schätzen zudem auch die Anonymität, die das Onlinekreditverfahren ermöglicht. Hinzu kommt die Flexibilität, die dafür sorgt, sich eine Unabhängigkeit von Banköffnungszeiten zu erhalten. Neben den Vergleichsmöglichkeiten fühlt der Kunde sich im Allgemeinen nicht unter Druck gesetzt und kann die benötigten Informationen stressfrei in Ruhe abgleichen.
Eine Ablösung des Kredites vor der Laufzeit, ist bei den meisten Kreditinstituten möglich. Zu beachten sind hierbei jedoch in jedem Fall die Vertragsbedingungen, insbesondere in Bezug auf die vorgesehenen Kündigungsfristen. Mehrmonatige Kündigungsfristen sind bei Anschaffungskrediten keine Seltenheit, sie gewähren die erforderliche Sicherheit und Stabilität der Zahlung und sollten im Rahmen der Tilgungsrechnung, im Hinblick auf die Zinszahlungen, vom Kreditnehmer bei seinem Kreditvergleich berücksichtigt werden. Zur Übersichtlichkeit der empfangenen Zahlung, die beim Anschaffungskredit regelmäßig in einer Summe geleistet wird, empfehlen Kreditinstitute in vielen Fällen ein gesondertes Konto. Auch die Rückzahlung der Verpflichtung kann über das Kreditkonto geordneter gewährleistet werden, so dass nicht wenige Kreditgeber das separate Kreditkonto nicht nur befürworten, sondern auch in ihre Kreditbedingungen als verpflichtend aufnehmen. Nicht unüblich ist es zudem, dass die Kreditraten direkt vom Girokonto des Begünstigten abgebucht werden. Infolgedessen kann die gleichbleibende Tilgung ohne viel Verwaltungsaufwand Berücksichtigung finden.

Wer kann einen Anschaffungskredit aufnehmen?

Kreditgeber lassen Unterschiede bei der Befürwortung der Kreditwürdigkeit erkennen. Grundsätzlich bestimmt sich die Kreditwürdigkeit aus der Höhe der aufzunehmenden Verbindlichkeit. Umso höher die beantragte Kreditsumme ist, desto eher wird die Kreditgewährung von entsprechenden Sicherheiten abhängig gemacht. Als Sicherheiten kommen im Allgemeinen Bürgschaften, Abtretungen oder auch eine hinreichende Restschuldversicherung in Betracht. Im Rahmen einer Bürgschaft wird der Ehegatte, beispielsweise durch einen Schuldbeitritt verpflichtet. Abtretungen erfolgen direkt aus einer Gehaltsforderung beziehungsweise der Lohnforderung, indem pfändbare Beträge dafür isoliert werden und im Nachgang zur Tilgung der Verbindlichkeit aufgewendet werden. Die Restschuldversicherung tritt vergleichbar mit einer Lebensversicherung auf und tritt bei Arbeitsunfähigkeit oder beim Tod des Kreditbegünstigten ein.
Die Kreditgeber von Anschaffungskrediten verfügen über interne Richtlinien zur Kreditvergabe, so dass ein Vergleich unumgänglich wird. Ob eine Kreditaufnahme in der begehrten Höhe möglich ist, wird in jedem Einzelfall im Rahmen des Verfahrens zur Kreditvergabe geprüft. Kreditgeber lassen sich dabei anhand angeforderter Kontoauszüge und der Nachweise über das Einkommen leiten. Mitunter ist darüber hinaus eine Selbstauskunft angezeigt oder eine Schufa-Auskunft wird nachgefragt. Damit soll gewährleistet werden, dass eine Überschuldung des Kreditinteressenten vermieden werden kann.

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