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Ablösewert

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Bei Leasinggeschäften spielt der Ablösewert eine große Rolle. Dieser fiktive Wert errechnet sich aus dem Wert des Leasingobjektes bei Vertragsabschluss und den festgesetzten Zinsen. Während der Vertragslaufzeit verringert sich dieser Wert kontinuierlich, da Abschlagszahlungen zur Tilgung geleistet werden. Am Ende der Laufzeit ist in der Regel ein vorher festgesetzter Restwert übrig, den der Leasingnehmer tilgen muss, um das Leasingobjekt in sein Eigentum zu übernehmen. Je höher dieser Wert ist, desto niedriger werden die Tilgungsraten festgelegt. Der Leasingnehmer hat jedoch nicht nur zum Ende der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, das Leasingobjekt zu übernehmen. Dies kann er auch während der Laufzeit tun. In diesem Falle errechnet sich der Ablösewert nach dem Wert zu Beginn des Vertrags zuzüglich Zinsen und wird durch die bereits geleisteten Zahlungen um die Summe dieser verringert. Dieser Wert wird als Ablösewert bezeichnet, da der Leasingnehmer während der Laufzeit von dem jeweiligen Leasinggeber das Objekt durch die Zahlung desselben ablöst. Die Berechnung des Ablösewertes erfolgt unter Berücksichtigung der Abzinsung, also der Gutschrift der ersparten Zinsen durch vorzeitige Ablöse. Daher wird der Ablösewert auch als abgezinster Barwert bezeichnet.

Markwert contra Ablösewert

Die Höhe der Ablösesumme ist nicht identisch mit dem tatsächlichen Marktwert des Objektes, da dieser von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Der Marktwert wird zu einem bestimmten Zeitpunkt durch die Orientierung an Vergleichsobjekten ermittelt und definiert grundsätzlich einen abstrakten Wert. Die Bestimmung des Marktwertes hängt von Verschleiß, Konjunktur und ähnlichen Faktoren ab, während die Ablösesumme einzig und allein durch den Wert zu Vertragsbeginn zuzüglich Zinsen, abzüglich der geleisteten Tilgungsraten errechnet wird. Zu jedem Zeitpunkt der Laufzeit kann ein aktueller Ablösewert errechnet werden. Der Leasingnehmer kann diesen aktuellen Ablösewert bei der jeweiligen Gesellschaft erfragen und das Objekt durch Zahlung desselben in sein Eigentum übernehmen. Häufig geschieht dies durch die Aufnahme eines Kredites, der dann wiederum monatlich abgezahlt wird.

Beispiel anhand eines Kfz-Leasingvertrages

Wenn ein Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug erstellt wird, steht die Bestimmung des genauen Leasingwertes an erster Stelle. Dieser setzt sich aus dem Wert des Fahrzeuges, den Zinsen, sowie weiteren Nebenkosten zusammen. Dieser Leasingwert wird innerhalb der Laufzeit durch monatliche Zahlungen getilgt. Die Höhe dieser Zahlungen ist abhängig davon, wie hoch der Restwert des Objektes nach Ablauf des Leasingvertrages sein soll. Möchte ein Leasingnehmer nun vor Ablauf der Laufzeit das Fahrzeug auslösen, um es vielleicht zu verkaufen und ein anderes Fahrzeug anzuschaffen, so erfragt er bei der Leasinggesellschaft die momentane Höhe des Ablösewertes. Dieser wird gezahlt, damit das Fahrzeug in den Besitz des Leasingnehmers übergeht. Wenn die monatlichen Tilgungen hoch angesiedelt waren, ist es oft nach einer bestimmten Laufzeitlänge möglich, das Fahrzeug abzulösen und mit Gewinn zu verkaufen. Das bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt der Marktwert des Fahrzeuges über dem des Ablösewertes lag.

Fälligkeit der Ablöse

Der Ablösewert wird in der Finanzwelt auch als abgezinster Barwert bezeichnet. Er wird fällig, wenn der Leasingvertrag beendet wurde, das Objekt zerstört oder unbrauchbar wird, oder der Leasingnehmer die Raten nicht mehr zahlt. Versicherungen orientieren sich bei ihren Zahlungen meist am Markt- oder Zeitwert. Dieser kann von dem Ablösewert divergieren, wodurch eine Differenz entsteht. Diese muss der Leasingnehmer in der Regel selbst zahlen. Wenn der Leasingnehmer jedoch nach Ablauf der Laufzeit das Objekt nicht übernehmen, also den Ablösewert nicht zahlen möchte. muss vertraglich genau definiert sein, was in diesem Fall der Mehr- oder Mindererlös vorsieht. Bei einem Kfz-Leasingvertrag kann beispielsweise auch eine übermäßige Kilometer-Laufleistung des Fahrzeuges zu Problemen führen. Spezielle Versicherungen decken die Differenz zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert ab, um das Risiko zu mindern. Diese Versicherung definiert sich mit dem Begriff GAP-Deckungsversicherung, da GAP hier für die Lücke zwischen Zeitwert und Ablösesumme des Leasinggeschäftes steht.

Ablösewerte bei Kreditgeschäften

Auch im Bereich des Kreditwesens spielt der Ablösewert eine Rolle. Kredite können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen vor Ende der Laufzeit abgelöst werden. Bei Warenkrediten ist der Marktwert leicht zu ermitteln. Ein Ablösewert kann so leichter bestimmt werden. Bei Immobilienkrediten wird die Bank jedoch mitunter einer vorzeitigen Ablöse nicht zustimmen. Die Bedingungen einer eventuellen Kreditablöse sind vertraglich genau festgelegt. Kredite werden abgelöst, wenn im Zuge einer Umschuldung mehrere Kredite zusammen gefasst werden, um bessere Zinsbedingungen zu schaffen, oder ein Kredit bei einer anderen Bank zu günstigeren Konditionen abgeschlossen werden kann. Der Ablösewert des bestehenden Kredites errechnet sich auch hier aus der Summe des Kreditbetrages zuzüglich Zinsen. Die geleisteten Tilgungen werden in Abrechnung gestellt. Die Bank kann für die Kreditablöse zusätzliche Gebührenzahlungen verlangen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt einen Teil der entgangenen Zinsen. Ein Kredit kann für die Ablöse auch bestimmte Kündigungsfristen vorsehen. Grundsätzlich ist die Ablöse eines Kredites nicht so flexibel gestaltet, wie bei einem Leasingvertrag. Bei bestimmten Leasingobjekten ist der Zeitwertverlust in den ersten Jahren deutlich höher, sodass eine Ablöse zu Verlust führt. Dieser Wert gleicht sich mit der Zeit wieder an und kann zu einem späteren Zeitpunkt höher liegen, als der Ablösewert für das Objekt. Bei der Ermittlung eines strategisch günstigen Ablösewertes kommt es also auf den Zeitpunkt der Ablöse an, um Verluste zu vermeiden.

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