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Kredit für Selbständige

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Selbständige benötigen sowohl als Existenzgründer bei der Aufnahme ihre Tätigkeit als auch zur Vorfinanzierung von Aufträgen oder für die Durchführung größerer Investitionen oftmals Kredite. Die meisten Kreditinstitute vergeben Darlehen an diese Kundengruppe jedoch nur bei Erfüllung hoher Auflage. Die Stellung von Bürgen oder Sicherheit kann hier eine Lösung darstellen, weil auf diese Weise die mangelnde Bonität des Selbständigen kompensiert wird.

Schwierigkeiten von Selbständigen bei der Kreditaufnahme

Selbständige gehören nicht zu der Kundengruppe, die von Banken und Sparkassen bei der Kreditvergabe bevorzugt wird. In der Regel stehen Kreditinstitute Selbständigen besonders skeptisch gegenüber, weil sie deren Kreditwürdigkeit grundsätzlich schlechter einstufen als die von Darlehensnehmern, die als abhängig Beschäftigte arbeiten. Während Arbeitnehmer und Angestellte jeden Monat sichere Zahlungseingänge in Form von Löhnen und Gehältern verzeichnen, ist dies bei Selbständigen nicht der Fall. Ihre Einkünfte hängen von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Auslastung und Auftragslage, aber auch der Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft ihrer Kunden. Aus diesem Grund unterliegen die monatlichen Zahlungseingänge bei Selbständigen häufig sehr großen Schwankungen. Auch die Gefahr des wirtschaftlichen Scheiterns und die vollständige Aufgabe der selbständigen Tätigkeit bestehen bei dieser Kundengruppe. Deswegen befürchten Banken, dass Kredite von Selbständigen nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt werden können. In der Regel erhalten Selbständige nur unter erschwerten Voraussetzungen Darlehen. Darüber hinaus sind auch die Konditionen für diese Kunden weniger attraktiv als für Angehörige anderer Berufsgruppe. In der Regel erhalten sie geringere Kreditsummen, die ihnen nur über relativ kurze Laufzeiten gewährt werden. Bei den Zinssätzen kalkulieren die Kreditinstitute bei Darlehen für Selbständige mit größeren Risikozuschlägen, so dass sich insgesamt höhere Effektivzinssätze ergeben.

Die Bonitätsprüfung für Kredite an Selbständige

Für einen typischen Ratenkredit, der ohne die Stellung von Sicherheiten bewilligt wird, müssen Selbständige eine umfangreiche Überprüfung ihrer Kreditwürdigkeit akzeptieren. Deutsche Banken und Sparkassen holen in jedem Fall eine Auskunft bei der Schufa ein, ausländischen Kreditinstitute verzichten auf diese Information. Wenn bei der Schufa negative Daten über den Selbständigen gespeichert sind, zum Beispiel wegen eines Privatinsolvenzverfahrens oder wegen eines gerichtlichen Mahnverfahrens, wird das Kreditgesuch oftmals abgelehnt. Falls die Auskunft der Schufa keine Hinweise auf eine mangelnde Bonität des Kunden ergeben hat, muss er nachweisen, dass er mit seiner Geschäftstätigkeit ausreichende Einnahmen erzielt, die ihm die unproblematische Rückzahlung des Darlehens ermöglichen. Zu diesem Zweck sind in der Regel die Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre vorzulegen, aus denen sich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in angemessener Höhe ergeben sollten. Darüber hinaus verlangen die meisten Banken Einsicht in den Businessplan, der sowohl eine Umsatz- und Investitionsplanung als auch eine kurz- und mittelfristige Finanzplanung enthalten muss. Nur wenn sich aus diesen Unterlagen ergibt, dass die selbständige Geschäftstätigkeit des Kunden mit großer Sicherheit auch in Zukunft zu regelmäßigen Einnahmen in akzeptabler Höhe führen wird, erfolgt die Kreditzusage. Für Existenzgründer ist dieser Nachweis in aller Regel nicht zu führen, sie können noch keine seit mindestens drei Jahren andauernde Geschäftstätigkeit und die entsprechenden Einkommensteuerbescheide vorweisen.

Geeignete Kreditformen für Selbständige

Selbständigen, denen wegen der Nichterfüllung der Bonitätsanforderungen kein Kredit von einer Bank eingeräumt wird, stehen auch andere Möglichkeiten offen, ein Darlehen zu erhalten. Staatlich geförderte Kreditprogramme werden von Banken und Sparkassen ausgereicht. Bei diesen Darlehen werden oftmals weniger strenge Anforderungen an die Bonität des Kunden gestellt als bei Krediten, die von Banken selbst gewährt werden. Genauso ist es möglich, als Selbständiger ein Darlehen gegen die Hinterlegung von Sicherheiten zu erhalten. Durch die Stellung einer Sicherheit, deren Gegenwert mindestens der Kreditsumme zuzüglich der anfallenden Zinsen entspricht, wird das Risiko der Banken bei der Darlehensvergabe erheblich verringert. Sollte der Kunde mit seinen Zins- oder Tilgungszahlungen in Verzug geraten, kann das Kreditinstitut die gestellte Sicherheit unverzüglich verwerten. Sie verkauft den Gegenstand und verwendet den Erlös zur Befriedigung ihrer Ansprüche. Als Sicherheiten kommen zum Beispiel Autos, hochwertige elektronische Geräte oder Maschinen, aber auch wertvoller Schmuck oder Kunstwerke in Frage. Selbständige, die eine Immobilie besitzen, können auch eine Hypothek auf ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung aufnehmen.

Eine besondere Form eines Darlehens gegen die Einräumung von Sicherheiten stellt der Wertpapierkredit dar. Bei dieser Darlehensform werden Wertpapiere, wie zum Beispiel Aktien, Anleihen oder Pfandbriefe, bei der Bank hinterlegt, bis der Kredit vollständig zurückgezahlt ist. In Abhängigkeit von der Volatilität der als Sicherheit dienenden Wertpapiere sind Kredite in einer Höhe von bis zu 80 Prozent des aktuellen Marktwertes der jeweiligen Wertpapiere möglich. Die Beantragung Abwicklung von Wertpapierkrediten gestaltet sich in der Regel besonders unkompliziert. Selbständige, die keine Wertgegenstände oder -papiere besitzen, die sie als Sicherheit für einen Kredit hinterlegen können, bekommen ohne Weiteres dennoch ein Darlehen, wenn sie solvente Bürgen stellen. Als Bürgen kommen enge Angehörige in Frage, die selbst über ein gutes Einkommen verfügen und auch ansonsten den Bonitätsanforderungen der Banken vollständig genügen. Bei einer typischen Bürgschaftsvereinbarung sichert der Bürge gegenüber der Bank in schriftlicher Form zu, dass er für die Darlehensverbindlichkeiten des Begünstigten aufkommt, falls dieser dazu nicht in der Lage sein sollte. In der Regel verlangen Banken eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Diese ermöglicht es ihnen, sofort nach dem Verzug des Kreditnehmers, ihre Forderung gegenüber dem Bürgen geltend zu machen. Kreditinstitute sind bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft nicht verpflichtet, zunächst eine Zwangsvollstreckung beim Darlehensnehmer durchzuführen, sondern können sofort den Bürgen in Anspruch nehmen.

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