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Kredit für Freiberufler

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Freiberufler haben es im Gegensatz zu festangestellten Arbeitnehmern in der Regel etwas schwerer, einen Kredit zu bekommen, da sie meist kein geregeltes Einkommen vorweisen können und die Banken und Kreditinstitute damit ein höheres Risiko bei einer Kreditvergabe eingehen. Einen Monat verdienen auf freischaffender Basis arbeitende Menschen sehr gut, im nächsten Monat kann die Auftragslage wieder ganz anders aussehen und sie setzen sehr viel weniger um. Daher berufen sich die Banken und Kreditinstitute auf das monatliche Durchschnittseinkommen, auf Basis dessen sie die Kreditkonditionen für Freiberufler berechnen. Möglichkeiten, einen Kredit zu bekommen, haben freischaffend Tätige aber trotzdem. Sei es für die Investitionsfinanzierung, ohne die eine Existenzgründung nicht möglich wäre, die finanzielle Überbrückung in auftragsschwachen Zeiten oder bei Nichtbezahlen durch die Auftraggeber. Kredite für Freiberufler können von existenzieller Bedeutung sein und über das Zustandekommen bzw. den Fortbestand der freiberuflichen Tätigkeit entscheiden. Denn aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es das A und O eines Freiberuflers, dafür zu sorgen, beständig liquide zu bleiben.

Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Kreditvergabe

Die unterschiedlichen Kreditoptionen für Freiberufler lassen sich hinsichtlich des Kriteriums Dauer der Finanzierung unterscheiden und in entsprechende Kategorien unterteilen. So gibt es für Freiberufler kurz-, mittel- und langfristige Kredite. Grundsätzlich ist für jede Form des Kreditantrags sicherzustellen, dass der Bank oder dem Kreditinstitut Informationen und Unterlagen für den Nachweis der Bonität, sprich der Zahlungsfähigkeit, des Freiberuflers zur Verfügung gestellt werden. Dieser Vorgang wird als Selbstauskunft bezeichnet und von fast allen – außer bei einigen geförderten Finanzierungen – vorausgesetzt. Teil dieser Risikoprüfung seitens der Bank ist beispielsweise die Prüfung der Schufadaten sowie das Vorzeigen von Einkommensaufstellungen, Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen. Wird ein mittel- bis langfristiger Kredit angefragt, sind zudem meist Sicherheiten wie z. B. Eigenkapital, Bürgschaften oder Hypotheken nachzuweisen. Auch gilt es zu berücksichtigen, dass die Höhe des effektiven Zinssatzes für die jeweiligen Kredite davon abhängt, wie oft die Bank die Zinsen verrechnet – monatlich oder vierteljährlich – und, wie regelmäßig und in welcher Höhe der Kunde seinen Kredit abbezahlt. Viele der Kredite an Freiberufler werden zunächst nur unter der Voraussetzung vergeben, dass die freiberufliche Tätigkeit seit mindestens drei Jahren ausgeführt wird, denn dann können die Banken statistisch gesehen eher davon ausgehen, dass das Risiko eines unternehmerischen Scheiterns eher gering ist und sie ihr geliehenes Geld auch wieder zurückbezahlt bekommen.

Kurzfristige Möglichkeiten der Fremdfinanzierung

Kontokorrentkredit: Die Bank, bei der das Girokonto des Freiberuflers geführt wird, stellt für eine befristete Zeit eine Kreditlinie bzw. einen Kreditrahmen zur Verfügung. Der Kontokorrentkredit ist vergleichbar mit dem Dispositionskredit, welcher Freiberuflern von den meisten Banken jedoch nicht gewährt wird. Der Kontokorrentkredit stellt daher eine Alternative dar, mit der das Girokonto ohne Ankündigung bis zum definierten Kreditlimit überzogen werden kann, um beispielsweise kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Das überzogene Geld kann jederzeit zurückgezahlt werden. Kosten in Form von Sollzinsen entstehen ausschließlich für die Überziehungsbeträge, die in Anspruch genommen wurden. Wird das entsprechende Konto als Geschäfts- und nicht als Privatkonto genutzt, so hat der Freiberufler bessere Aussichten was die Höhe des Kreditrahmens anbelangt. In der Regel räumen die meisten Banken zunächst eine Kreditlinie ein, die maximal das dreifache durchschnittliche Monatseinkommen beträgt. Spätere Nachverhandlungen zugunsten des Kreditnehmers sind aber denkbar, solange der Kunde aufzeigen konnte, dass er sich an die vorgegebenen Kredittilgungsbedingungen hält.

Abrufkredit: Diese Form von Kredit ist eher unbekannt und wird nur von wenigen Banken angeboten. Ein Abrufkredit wird auch Rahmenkredit genannt und ist mit einem Dispositionskredit auf einem Extrakonto zu vergleichen. Es handelt sich also um ein Kreditkonto, das vom Kreditnehmer bis zu einem festgelegten Betrag überzogen werden kann. Die Zinssätze sind verhältnismäßig gering, können aber wie beim Dispo von den Banken während der Laufzeit angepasst werden. Je nach durchschnittlich berechnetem Monatseinkommen des Freiberuflers wird ein Kreditrahmen festgelegt. Dieser muss nicht komplett in Anspruch genommen werden, kann jederzeit zurückgezahlt werden und wird nur für den Betrag bezinst, der de facto genutzt wurde.

Lieferantenkredit: Für Freiberufler, die Ware einkaufen und diese dann wieder verkaufen, kann der Lieferantenkredit von Interesse sein. Hier gewährt der Verkäufer bzw. Händler dem Käufer der Ware einen Aufschub von in der Regel 30 bis 90 Tage, bis die gekaufte Ware bezahlt werden muss. Somit hat der Freiberufler die Chance, innerhalb dieser zeitlichen Frist Teile der gekauften Waren wieder zu verkaufen und dadurch Einnahmen zu generieren, mit Hilfe derer er den Verkäufer bezahlen kann. Viele Händler bieten zusätzlich eine Skonto-Regelung an, bei der der Käufer einen prozentualen Preisnachlass erhält, wenn er innerhalb von beispielsweise zwei Wochen den Gesamtbetrag bezahlt. Der Freiberufler muss also entscheiden, ob ein Aufschub oder ein Preisnachlass für seine Bonität von Vorteil ist.

Mittel- und langfristige Kredite für Freiberufler

Ratenkredit: Der Ratenkredit wird auch als Klein-, Konsumenten-, Online-, Sofort- oder Privatkredit bezeichnet oder Anschaffungsdarlehen genannt. Diese Art von Bankkredit zeichnet sich dadurch aus, dass sie sowohl beispielsweise zur Finanzierung eines Privatautos als auch zur Anschaffung von geschäftlich zu nutzenden Geräten wie Drucker oder Schreibtisch in Anspruch genommen werden kann. Ein weiteres Kennzeichen ist, dass keine Tilgungsverrechnung erfolgt, sondern immer auf den gesamten Kreditbetrag Zinsen gezahlt werden müssen. Die Berechnung der zu zahlenden Zinsen erfolgt zu Beginn der Kreditauszahlung. Die Zinsen müssen im Voraus für die gesamte Laufzeit zur eigentlichen Darlehnssumme addiert werden. Abbezahlt wird diese Form von Kredit in monatlichen Raten innerhalb der zuvor definierten Laufzeit – in der Regel 84 bis maximal 120 Monate.

KfW-StartGeld: Die KfW Bank (kurz für Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert neben dem deutschen Mittelstand auch Existenzgründer und Freiberufler. So gibt es unter anderem das KfW-StartGeld. Freiberufler müssen nachweisen, dass sie nicht länger als drei Jahre mit ihrer Tätigkeit selbstständig sind und dass der Kredit für geschäftliche Zwecke im Rahmen ihrer freiberuflichen Tätigkeit genutzt werden wird. Im Umkehrschluss muss der Freiberufler keinerlei Eigenkapital vorweisen, um den Kredit zu bekommen. Die KfW vergibt zinsgünstige Darlehen von bis zu 50.000 Euro mit einer Zinsbindungsdauer von fünf oder zehn Jahren. Eine außerplanmäßige Kredittilgung ist jederzeit möglich.

KfW-Unternehmerkredit: Freiberufler, die bereits seit mehr als drei Jahren selbstständig sind und daher die Voraussetzungen für das StartGeld nicht erfüllen, können bei der KfW Bank den sogenannten Unternehmerkredit beantragen. Es handelt sich hierbei um einen Investitions- und Betriebsmittelkredit von bis zu 25.000 Euro. Auch ist mit diesem Kredit die Finanzierung von Vorhaben im Ausland machbar. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich bei diesem Förderdarlehen zum einen nach der Zahlungsfähigkeit des Freiberuflers und zum anderen nach der Dauer der Zinsbindung. Maximal können die Zinsen für 20 Jahre festgelegt werden.

Mikrokredit: Da viele Freiberufler oftmals nur recht geringe Kreditbeträge in Höhe von 5.000 oder 10.000 Euro benötigen, die meisten Banken jedoch ungern solch geringe Kreditsummen vergeben, weil sie daran nicht viel verdienen können, ist eine Option für Freiberufler in diesem Szenario der Mikrokredit der KfW Bank. Hier werden zwar höhere Zinssätze verlangt, dafür muss der Antragsteller allerdings keine allzu detaillierte Selbstauskunft abgeben oder große Sicherheiten nachweisen. Freiberuflich Tätige haben innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Existenzgründung Anspruch auf den Förderkredit der KfW. Wird die EU als Förderer hinzugezogen, können Kreditsummen in Höhe von bis zu 25.000 Euro vergeben werden. Weiterer Vorteil dieser eher teuren Finanzierungsmöglichkeit: Der Mikrokredit kann vom Freiberufler als Eigenkapital ausgelegt werden. Somit hat er bei anderen Banken, die für eine Kreditvergabe eine bestimmte Summe Eigenkapital vorschreiben, eine höhere Bonität und bessere Chancen, einen weiteren Kredit zu bekommen.

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