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Kredit Betrug Strafmaß

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Unter Kreditbetrug ist ein strafrechtliches Vergehen zu verstehen, wobei der Betrug in der Regel in falschen Angaben zu den eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen besteht. Es gibt verschiedene Arten von Kreditbetrug, dazu später mehr.

Kredit Betrug: Bewertung & Strafe

Wie Kreditbetrug definiert wird, und welche Folgen daraus entstehen ist im Strafgesetzbuch geregelt, genauer gesagt in § 265b im StGB. In Absatz 1 wird geklärt was unter Kreditbetrug zu verstehen ist, hier geht es im Wesentlichen um falsche oder unvollständige Angaben – also zum Beispiel Fälschungen – sowie darum, dass der Antragsteller bewusst Informationen verheimlicht oder unterschlägt, die eine Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Situation nahelegen.

Anschließend wird das Strafmaß festgelegt, das kann von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von immerhin bis zu 3 Jahren reichen. In Absatz 2 geht es dann darum, dass es die Möglichkeit gibt, auch nach Antragstellung die Vollendung des Kreditbetrugs zu verhindern, indem man verhindert, dass der Kredit ausgezahlt wird, dazu später mehr. Im Absatz 3 schließlich erfolgt die Definition, wer dem Sinne des Gesetzes nach die Beteiligten sein müssen und was per Definition als Kredit zählt.

Soweit das StGB frei dem Inhalt nach. Der genaue Wortlaut ist dem Gesetzbuch zu entnehmen. Natürlich muss dies etwas näher erklärt und erläutert werden. Zunächst ist der Kreditbetrug wie der Name schon vermuten lässt bei Betrugsdelikten anzusiedeln, allerdings gibt es feine Unterschiede. Im Unterschied zu einem strafrechtlichen Betrug muss es bei einem Kreditbetrug noch nicht zu einem Schaden gekommen sein. Was bedeutet das?

Wann ist es Kreditbetrug ?

Angenommen, eine kleine, mittelständische Firma benötigt dringend einen Kredit, hat aber keine aktuellen Bilanzen als Nachweis vorzulegen. Ohne Bilanzen und aktueller Gewinn-/Verlustrechnung wird aber eine Kreditvergabe sehr unwahrscheinlich sein, daher beschließt der Inhaber die Bilanzen einfach zu fälschen und reicht seinen Kreditantrag inkl. der gefälschten Bilanzen bei seiner Bank ein. Bereits in diesem Moment ist der Kreditbetrug vollendet.

Auch wenn die Bank den Betrug feststellt, und der Kredit nicht vergeben wird, also der Bank kein Schaden entstanden ist, handelt es sich strafrechtlich um einen Kreditbetrug. Andererseits ist der potentielle Kreditnehmer in der Lage, dies abzuwenden, indem er im Nachhinein verhindert, dass es zu der Leistung kommt.

Um bei dem angenommenen Beispiel zu bleiben: Ein Unternehmer hat einen Kreditantrag mit gefälschten Bilanzen und gefälschter Gewinn- und Verlustrechnung eingereicht, die Bank hat den Antrag bearbeitet und den Kredit bewilligt und kündigt die Auszahlung an. In diesem Moment wird dem potentiellen Kreditnehmer bewusst, was er da tut und ihn plagt das schlechte Gewissen.

Er beichtet seiner Bank und verhindert die Auszahlung des Kredits. Gleichzeitig hat er damit auch verhindert, dass er strafrechtlich zu belangen ist. Wenn in diesem Zusammenhang von Kredit die Rede ist, was zählt im Sinne des §265b alles zu diesem Begriff? Das regelt § 265b Absatz 3 Nr. 2 StGB. Dazu zählen neben dem üblichen Bankkredit auch Gelddarlehen, Bankwechsel, die Stundung von Geldforderungen sowie die Übernahme einer Bürgschaft.

Ebenfalls wichtig ist die Frage, um wen es sich bei den Beteiligten handeln muss, damit die Handlung strafrechtlich als Kreditbetrug zu bezeichnen ist. In Absatz 3 im §265b des Strafgesetzbuches wird von Betrieben und Unternehmen gesprochen, die einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern. Im genauen juristischen Wortlaut liest es sich noch etwas unverständlicher.

„Übersetzt“ in nicht-juristisches Deutsch bedeutet das, es muss sich beim Antragsteller um einen kaufmännischen Betrieb handeln (also keine Privatperson) und beim Kreditgeber ebenfalls. Handelt es sich also um einen rein privaten Kreditantrag, zum Beispiel zur Finanzierung des lang ersehnten Traumautos oder der neuen Einbauküche wäre der Tatbestand des Kreditbetruges nicht erfüllt, ebenso wenig, wenn der Kredit nicht bei einer Bank sondern z.B. bei einer solventen Privatperson beantragt werden würde.

Welche Handlungen gelten als Kreditbetrug?

Das Gesetz unterscheidet 3 Tatbestände:
Die Vorlage unvollständiger oder unrichtiger Unterlagen, z.B. Bilanzen oder Vermögensübersichten das unrichtige oder unvollständige Erstellen schriftlicher Falschangaben das Nichtmitteilen von eingetretenen Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber den vorgelegten Unterlagen.

Erwähnenswert ist dabei auch der kleine Hinweis im Gesetz, dass es sich bei diesen falschen oder unrichtigen Angaben um Falschangaben handeln muss, die „erheblich“ sind und direkten Einfluss auf die Entscheidung für eine Kreditvergabe haben. Enthält der Kreditantrag also falsche Angaben die auf die Kreditvergabeentscheidung keinen Einfluss hatten, zählt dies ebenfalls nicht als Kreditbetrug.

Welches Strafmaß steht auf Kreditbetrug?

Auch hier antwortet das Gesetz in aller Kürze: „Kreditbetrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer (je nach Ausmaß des Betruges unterschiedlich hohen) Geldstrafe bestraft.“ Natürlich ist es für den Betroffenen ein großer Unterschied, ob es sich um eine relativ kleine Geldstrafe oder tatsächlich um 3 Jahre Gefängnis handelt.

Hier lohnt sich der Blick auf einige reale Beispiele:

Eine freiberuflich tätige Ärztin geriet in finanzielle Schwierigkeiten und bekam bei ihrer Bank keinen Kredit. Ein Finanzvermittler schlug ihr ein „windiges“ Geschäft vor. Sie sollte ein Darlehen zum Kauf von Immobilien aufnehmen. Die Immobilien waren derart überteuert, dass sie nach Abzug der Provision für den Finanzvermittler eine Rückzahlung von 150.000 Euro bekommen würde um Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Sozusagen ein Kredit durch die Hintertür. Die Sache kam vor Gericht und die Ärztin wurde zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Eine völlig andere Dimension hatte einer der größten Strafprozesse bei dem zwei ehemalige Abfallunternehmer aus dem Münsterland, die mittels „Luftrechnungen“ , die sie zwischen der Muttergesellschaft und verschiedenen Töchterfirmen hin- und herschoben, ihre Bilanzen derart manipuliert haben, dass das Betrugsvolumen auf 300 Millionen beziffert wurde. Annähernd 40 Banken fielen auf die gefälschten Bilanzen herein. Die Ermittlungen zu diesem Prozess begannen bereits im Jahre 1997 und endeten endgültig erst im Jahre 2011 mit der rechtskräftigen Verurteilung. Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Fälle sowie aufgrund der außergewöhnlichen Betrugshöhe wurden die beiden Brüder zu jeweils siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

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