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Kredit trotz Insolvenz

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Befindet sich ein Schuldner in der Insolvenz, stellt sich gelegentlich die Frage, ob eine Kreditaufnahme auch innerhalb der Insolvenz möglich ist. Und gerade da die Insolvenzgerichte und Insolvenzverwalter heute bereits auf Hochtouren arbeiten, weil immer mehr Insolvenzen angemeldet werden, ist es immer häufiger von Bedeutung, ob sich eine Insolvenz und ein Kreditvertrag gegenseitig ausschließen.

Im Privatbereich ist ebenso wie im geschäftlichen Bereich die Beantragung einer Insolvenz bei Überschuldung grundsätzlich möglich. Bei einer Überschuldung, die aus eigener Kraft und mit eigenen finanziellen Mitteln nicht mehr geschultert werden kann, bietet das Insolvenzrecht die Möglichkeit des Insolvenzantrages. Gerät ein Schuldner also aufgrund zu vieler Gläubiger in Zahlungsschwierigkeiten, kann die Insolvenz das letzte Mittel sein, um die finanzielle Situation wieder zu regeln.

Eine Insolvenz im privaten Bereich kann sich durch zu viele und zu hohe Kredite ergeben. Aber auch eine Arbeitslosigkeit oder eine Arbeitsunfähigkeit sind Gründe, dass das zuvor bestehende Einkommen geschmälert wird und damit die finanzielle Last nicht mehr geschultert werden kann. In diesem Fall haben sowohl der Schuldner als auch die Gläubiger die Möglichkeit, eine Insolvenz einzuleiten. Die Beantragung der Insolvenz erfolgt innerhalb der Insolvenzbekanntmachung des Amtsgerichtes sowie der Tageszeitung. Innerhalb des Insolvenzplanes wegen Konkurs übernimmt der Insolvenzverwalter die Bestimmung der Insolvenzmasse.

Abgewendet werden kann die Insolvenz nur durch eine Insolvenzanfechtung, wenn beispielsweise die Beantragung der Insolvenz durch die Gläubiger betrieben wurde. Wichtige Voraussetzung für die Insolvenzbeantragung ist, dass die Zahlungsunfähigkeit nicht nur vorübergehend besteht, sondern dass eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit gegeben ist. Der Schuldner hat innerhalb der Insolvenz die Möglichkeit, ein Insolvenzgeld zu beantragen, das ihm die Lebenshaltung ermöglicht. Weiteres Vermögen und weitere Einkünfte des Schuldners werden innerhalb der Insolvenz verwertet.

Die Entscheidung über die Konkurseröffnung erfolgt durch den Konkursverwalter. Die Gläubiger richten ab der Eröffnung der Insolvenz ihre Forderungen nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Konkursverwalter. Das heißt, dass der Konkursverwalter zu einem großen Teil die wirtschaftlichen Abwicklungen des Schuldners übernimmt. Innerhalb der Insolvenz wird angestrebt, die Forderungen der Gläubiger weitestgehend zu befriedigen.

Die Restschuldbefreiung erfolgt nach sieben Jahren und der Schuldner gilt ab diesem Zeitpunkt als schuldenfrei. Der Eintrag innerhalb der Schufa wird dann nach weiteren drei Jahren erfolgen. Genau ab diesem Zeitpunkt – nämlich der Einleitung der Insolvenz – ist eine Kreditaufnahme schwierig, da eben eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt wurde. Zudem ist es für den Schuldner wichtig, dass er bestrebt ist, innerhalb der Insolvenz eine Glättung seiner finanziellen Situation zu bewirken.

Mit einer erneuten Kreditaufnahme ist aber eine weitere Verschuldung gegeben. Somit sollte ein Schuldner, der sich in der Insolvenz befindet, eine Kreditaufnahme nicht ohne vorherige Absprache mit seinem Insolvenzverwalter betreiben. Problematisch ist die Kreditaufnahme aber nicht nur aus der Perspektive des Insolvenzrechtes. Auch Banken sehen einen Schuldner, der sich in der Insolvenz befindet, nicht als Kreditpartner mit ausreichender Bonität. Durch die Verteilung der Einkünfte, die sich oberhalb der Pfändungsgrenze befinden, hat ein Schuldner oftmals auch bei relativ hohen Einkünften wenig finanziellen Spielraum.

Weiterhin sollte der Schuldner, sofern die Bank sich auf eine Kreditaufnahme einlässt, wissen, dass dieser neue Kreditvertrag nicht unter die alte Insolvenz fällt. Wird der neu aufgenommene Kredit also nicht bedient, so fällt dieser nicht in die aktuelle Insolvenz mit hinein.

Möglichkeiten der Kreditaufnahme innerhalb einer Insolvenz

Grundsätzlich besteht auch für Schuldner die Möglichkeit, innerhalb einer laufenden Insolvenz einen Kredit aufzunehmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist durch das Insolvenzgericht lediglich ein Wohlverhalten, also das absolute Bestreben, eine erneute Überschuldung zu vermeiden. Während die Gläubiger lediglich der Regelinsolvenz zustimmen müssen, ist die Aufnahme eines Kredites durch den Schuldner nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich, der wiederum gerichtlich bestimmt wurde.

Fakt ist, dass sonst ein vorhandenes Kapital, das durch die Kreditaufnahme besteht, wiederum pfändbares Vermögen wäre. Bedingt durch den negativen Schufa-Eintrag, den das Insolvenzverfahren nach sich zieht, sind die meisten Banken nicht bestrebt, einen Kreditvertrag mit einer Person in der Insolvenz einzugehen, da jeder Kreditantrag in Deutschland durch eine Schufa-Abfrage eingeleitet wird.

Eine Erhöhung der Chance auf einen Kredit ist gegeben, wenn der Schuldner einen Bürgen für die Kreditaufnahme beibringen kann. Dieser Bürge ist im Kreditvertrag dritter Vertragspartner. Der Bürge haftet mit seinem Vermögen für den Kredit, das heißt, dass der Bürge dann zur Begleichung des Kredites durch die Bank herangezogen wird, wenn der tatsächliche Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Wichtige Bedingung für die Kreditaufnahme mit einem Bürgen ist, dass dieser Bürge eine Bonität aufzuweisen hat. Ein Kredit ohne einen Bürgen ist innerhalb der Insolvenz mit deutschen Banken kaum möglich.

Eine Alternative für einen Kredit von der Bank kann es sein, den Kredit innerhalb der Insolvenz mit privaten Kapitalgebern abzuschließen, also einen Privatkredit aufzunehmen. Dieser Kredit kann rein privat abgewickelt werden, allerdings auch über Vermittler, die sogenannten P2P-Kredite, also Kredite von Privatpersonen, vermitteln. Im Internet gibt es hierzu Plattformen für eine Kontaktaufnahme der Kreditgeber und Antragsteller. Der Antragsteller meldet sich für eine solche Kreditaufnahme bei der entsprechenden Plattform an und stellt sich und seinen Hintergrund für den Kreditbedarf vor.

Entscheidet sich ein Kreditgeber für das Kreditgeschäft, kann ein Vertrag zustande kommen. Zinsen und Konditionen für den Kreditvertrag werden zwischen den Partnern vereinbart. Für den Kreditgeber ergibt sich aus dieser Kreditvergabe ein erhöhtes Ausfallrisiko. Die Kreditaufnahme kann mit einem oder auch mehreren Kreditgebern erfolgen.

 

Kreditaufnahme ohne Schufa

Eine weitere Alternative zum Kredit vom deutschen Geldinstitut, das die Vergabe von Krediten an Verbraucher in der Insolvenz im Regelfall meidet, ist eine Kreditaufnahme des sogenannten Kredites ohne Schufa. Verschiedene Online Finanzdienstleister bieten im Internet Kredite trotz laufender Insolvenz und auch ohne Schufa-Prüfung an. Diese Kreditinstitute stammen aus dem europäischen Ausland, meistens aus der Schweiz. Während deutsche Banken einem Schuldner in der Insolvenz in der Regel nicht einmal einen Dispositionskredit auf dem Girokonto einräumen, zeigen sich die Finanzdienstleister aus der Schweiz deutlich kulanter. Trotz Insolvenzantrag gewähren diese Anbieter sehr häufig ein Darlehen.

Dieser Kredit trotz Insolvenz aus der Schweiz ist allerdings in der Höhe limitiert. Im Regelfall übersteigt die Kreditsumme nicht die 3.500 Euro. Aufgrund der erhöhten Ausfallrisiken für den Kreditgeber sind diese Kredite trotz Insolvenz ohne Schufa mit höheren Zinssätzen belegt, die das erhöhte Risiko für den Kreditgeber etwas abfedern. Besteht der Wunsch nach einer höheren Kreditsumme beim Kredit trotz Insolvenz ohne Schufa, dann hat der Schuldner in der Insolvenz auch hier ggf. die Möglichkeit, einen Bürgen mit einem pfändbaren Einkommen für die Abwicklung des Kreditgeschäftes beizubringen.

Wichtig in allen Fällen der Kreditaufnahme innerhalb der Insolvenz ist zum einen die Absprache mit dem Insolvenzverwalter. Zum andern sollte man sich genau über die Kreditkonditionen informieren, um eine absolute Gewährleistung für die Rückzahlung des Kredites zu erzielen. Gerade bei dem Kredit trotz Insolvenz ohne Schufa kann der Kredit durch erhöhte Zinssätze deutlich teurer ausfallen als ein Darlehen bei einem deutschen Kreditinstitut mit Schufaprüfung und es kann sich so ein erhöhtes Ausfallrisiko für den Kredit ergeben. Wichtig zu wissen ist für Schuldner innerhalb der Insolvenz, dass sie sich gegebenenfalls strafbar machen können, wenn die Rückzahlung des erneut aufgenommenen Kredites nicht vertragsgemäß erfolgt.

Deutlich leichter ist die Kreditaufnahme, wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. Nachdem die Wohlverhaltensphase von sieben Jahren erfolgreich absolviert wurde, erfolgt durch das Gericht eine Restschuldbefreiung für den Schuldner – er ist damit offiziell entschuldet. Obwohl der Schufa-Eintrag noch weitere drei Jahre bestehen bleibt, zeigen sich Banken bei der Kreditvergabe wieder deutlich offener, wenn der Schuldner die Insolvenz komplett durchlaufen hat, die Wohlverhaltensphase erfolgreich absolviert hat und er damit als schuldenfrei gilt.

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