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Kredit online beantragen

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Onlinekredite sind Ratenkredite an Privatpersonen. Sie werden meist von Direktbanken, aber auch von Banken mit Filialnetz über einen bestimmten Geldbetrag gewährt. In der Regel sind dies 1.000 bis 75.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 84 Monaten.

Durch die modernen Medien ist der Kreditantrag rund um die Uhr online möglich. Der Kunde muss nicht mehr die Bankfiliale aufsuchen, sondern er kann virtuell tätig werden. Dies verursacht weniger Zeit und Kosten. Jedoch entfällt das Beratungsgespräch vor Ort. Daher können die Onlinekredite zu günstigeren Zinskonditionen angeboten werden. Weitere Vorteile sind die kurze Bearbeitungszeit und die schnelle Auszahlung des gewünschten Geldbetrags, sofern der Kunde die erforderlichen Voraussetzungen für die Kreditgewährung erfüllt.

Durch viele Vergleichsrechner auf Verbraucherportalen hat der Kunde die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Anbieter zu finden. Gleichzeitig erhält er eine Übersicht der Banken mit ihren jeweiligen Zinskonditionen.

Ein Kreditrechner gibt zusätzlich einen Überblick über die jeweilige Kreditsumme mit der Anzahl und Höhe der monatlichen gleichbleibenden Raten. Darin sind die Kredittilgung und die Zinsen enthalten. Sofern er einen Antrag stellt, werden ihm auch die Gesamtkosten für die Zinsen während der Vertragslaufzeit angezeigt.

Der Kreditantrag

Hat der Kunde sich für eine bestimmte Bank im Internet entschieden, wird er bei seinem Antrag in mehreren Schritten durch das Programm geführt und kann dabei die entsprechenden Angaben zu den folgenden Punkten ausfüllen:

  • Kreditwunsch
  • regelmäßigen Einnahmen
  • Kredite und Verpflichtungen bei anderen Banken
  • Wunsch einer Kreditabsicherung und
  • persönliche Angaben.

Kreditangebot

Zu Beginn des Antrags entscheidet der Kunde über die Höhe seines Kreditwunsches und die Laufzeit. Er gibt an, ob er selbstständig oder angestellt ist und seit wann sowie bei welchem Arbeitgeber. Außerdem muss er angeben, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist und ob er mehr oder weniger als 17 Wochenstunden beschäftigt ist oder oder weniger.

Regelmäßige Einnahmen und Ausgaben

Danach sind folgende Angaben über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben zu beantworten:

  • Nettoeinkommen
  • Sonstige monatliche Einkommen
  • monatliche Miete oder Belastung für das Eigentum
  • Gesamte monatliche Unterhaltszahlungen
  • Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder
  • Sonstige regelmäßige Verpflichtungen
  • Anzahl der Fahrzeuge (Auto oder Motorrad)
  • Kredite und Verpflichtungen bei anderen Banken mit monatlicher Rate und Restlaufzeit in Monaten
  • Gewünschte Ablösung des betreffenden Kredits oder nicht

Um die Bonität zu verbessern, hat der Kunde die Möglichkeit, zusammen mit einer zweiten Person wie z. B. dem Ehegatten oder Lebensgefährten den Kredit zu beantragen. Dieser wird als 2. Kreditnehmer bezeichnet. Sein Einkommen und seine Verbindlichkeiten sind dann im Antrag ebenfalls anzugeben und fließen in die Berechnung mit ein.

Kreditabsicherung

Als Absicherung für die Familie wird der freiwillige Abschluss einer Kreditlebensversicherung empfohlen, die im Todesfall, bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit mit unterschiedlichen Leistungen eintritt. Dadurch wird die monatliche Rate erhöht. Der Kunde gibt im Antrag an, ob er eine Versicherung wünscht oder darauf verzichten möchte.

Persönliche Angaben

Neben dem Namen und den persönlichen Daten ist der Wohnort anzugeben, die Erreichbarkeit per Telefon – privat oder geschäftlich -, die E-Mail-Adresse, der Arbeitgeber und das Girokonto, von dem die regelmäßigen Kreditraten abgebucht werden sollen. Der Kunde wird hingewiesen, dass die Kreditbedingungen und die kreditrelevanten Positionen aus dem Preis-Leistungsverzeichnis der betreffenden Bank gelten. Diese sind online hinterlegt, so dass er sich diese Unterlagen durchlesen und ausdrucken kann.

Weiterhin hat der Kunde anzugeben, dass er im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt. Auch ist seine Einverständnis dazu erforderlich, dass die Bank bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) die dort vorliegenden Informationen zu seiner Person prüfen lässt. Danach wird online berechnet, ob sich aufgrund aller angegebenen Daten im Vorfeld hinsichtlich der Bonität eine Kreditzusage oder -ablehnung ergibt.

Kreditablehnung oder Kreditzusage

Ergibt sich aufgrund der Berechnung eine Ablehnung, wird der Kunde unverzüglich und unentgeltlich davon online unterrichtet. Die weiteren Schritte im Programm, die zum Kreditantrag führen, entfallen somit. Bei einer möglichen Kreditzusage stehen dem Kunden die folgenden erforderlichen Vordrucke vor Ort online bereit und können ausgedruckt werden:

  • Darlehensvertag in doppelter Ausfertigung
  • Kreditbedingungen für Verbraucherkredite
  • Widerrufsinformation
  • Europäischen Standardinformation
  • Information zum Beitritt zur Ratenschutz-Lebensversicherung
  • Allgemeine Bedingungen zu den jeweiligen Versicherungen mit Merkblatt zur Datenverarbeitung und
    Produktinformation für die Ratenschutzversicherung
  • Vorbereitetes Anschreiben an die Bank: In diesem Anschreiben wird der Kunde gebeten, die folgenden Unterlagen einzusenden:
    – Kopien der aktuellen Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    – Nachweis der Nebeneinkünfte z. B. durch Kontoauszug
    – vollständige Kopie des gültigen Personalausweises oder alternativ eine Kopie des gültigen Reisepasses, zusammen mit einer Kopie der Meldebescheinigung
    – Kopie des Arbeitsvertrages, sofern das Einstellungsdatum nicht auf der Gehaltsabrechnung vermerkt ist
    – das unterschriebene Formblatt zum Kreditvertrag.

Sofern alle Voraussetzungen zur Kreditgewährung erfüllt und von der Bank geprüft sind, erhält der Kunde zeitnah eine schriftliche Zusage mit den folgenden Angaben über die Finanzierung:

  • Darlehenssumme (inklusiv der Gesamtkosten für die Zinsen)
  • Laufzeitbeginn
  • Ratenplan

Diese Angaben sowie der effektive Jahreszins sind auch im Kreditvertag ersichtlich. Danach folgt die Auszahlung der beantragten Kreditsumme auf das angegebene Girokonto

Widerruf und vorzeitige Rückzahlung

Innerhalb von 14 Tagen hat der Kunde das Recht, die Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Vertragsabschluss, aber erst dann, wenn der Kunde nach § 492 Absatz 2 BGB alle Pflichtangaben zur Darlehensart, Vertragslaufzeit und zum Nettodarlehensbetrag in einer für ihn bestimmten Ausfertigung des Antrags oder der Vertragsurkunde erhalten hat. Wenn der Kredit bereits ausgezahlt wurde, kann der Kunde den Betrag innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Er hat dann den Sollzins für die Zeit zwischen Auszahlung und Rückzahlung zu begleichen.

Der Kunde hat auch das Recht, den Kredit jederzeit vollständig oder teilweise zurückzuzahlen. Nach § 502 BGB kann die Bank jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung für den Schaden durch entgangene Zinsen verlangen. Die Berechnung der Entschädigung basiert auf den vom Bundesgerichtshof festgelegten mathematischen Rahmenbedingungen und kann von der Bank auf Anfrage mitgeteilt werden.

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