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Kredit Bank

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Wenn die persönlichen Lebensumstände eine Kreditaufnahme erfordern, ist vom Interessenten eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen. Die Auswahl eines geeigneten Kreditvertrages beinhaltet mehr als den Vergleich von effektiven Jahreszinsen. Das Kleingedruckte sowie die finanzielle Situation und private Planung des Kreditwilligen haben einen entscheidenden Einfluss auf die Wahl und die erfolgreiche Abwicklung des Kreditvertrages.

 

Kreditaufnahme bei der Bank

Das Bankensystem stellt hohe Anforderungen an den Kreditinteressenten. Eine einwandfreie Bonität sowie ein gesichertes Einkommen zählen meist zu den unabdingbaren Voraussetzungen für einen positiven Kreditentscheid. Damit sind zahlreiche Personen von einer Kreditvergabe der Bank ausgeschlossen. Doch neben dem Kreditangebot der Banken eröffnen sich auch nicht kreditwürdigen Interessenten zahlreiche Möglichkeiten zur Kreditaufnahme. Private Kredite oder Darlehen ausländischer Banken zählen zu den beliebten und bewährten Formen einer günstigen Finanzierung.

 

Der Überziehungskredit

Eine einfache und schnelle Möglichkeit, um die finanziellen Mittel kurzfristig aufzustocken, ist der Dispositionskredit. Der Dispokredit wird von der Hausbank im Rahmen der Vereinbarungen zum Girokonto gewährt oder er wird vom Kontoinhaber explizit beantragt.

Das eingeräumte Dispo-Limit, und damit die Höhe des eingeräumten Kreditrahmens, richtet sich meist nach dem regelmäßigen monatlichen Einkommen des Kontoinhabers, das dem Girokonto tatsächlich zufließen muss. Der Dispokredit kann jederzeit von der Bank gekündigt werden, ebenso ist es aber auch möglich, das eingeräumte Kreditlimit zu reduzieren oder zu erhöhen. Mit dem Dispo, auch Überziehungskredit oder Kontokorrentkredit genannt, kann auf kurzfristige finanzielle Engpässe reagiert werden.

Die Zinsbelastung ist beim Dispokredit jedoch relativ hoch, so dass diese Form der Finanzierung schnell zur „Kreditfalle“ werden kann. Wenn die hohen Zinsbelastungen aus der Überziehung aus dem monatlich zur Verfügung stehenden Budget nicht mehr bewältigt werden können, bietet sich die Umfinanzierung in eine andere Kreditart an. Zur Ablösung des geschuldeten Betrages aus dem Dispositionskredit wird meist der Ratenkredit eingesetzt.

 

Der Ratenkredit

Um den Bargeldbedarf geordnet und in monatlichen Teilbeträgen zurückzuzahlen, ist der Ratenkredit eine geeignete Form der Kreditfinanzierung. Zum Ausgleich eines Überziehungskredites oder zur Anschaffung von Gütern und Leistungen kann der Ratenkredit die Liquidität der Mittel sichern. Damit bleibt dem Kreditnehmer die Möglichkeit, auch verpflichtend zu zahlenden, fälligen monatlichen Belastungen, wie etwa die Miete oder die Energiekosten, zu tragen.

Auch als „Konsumentenkredit“ bezeichnet, ist der Ratenkredit für fast jeden Verwendungszweck einsetzbar. Der Ratenkredit finanziert den Autokauf, aber auch den Urlaub. Von der Wohnungseinrichtung, über die Renovierung des Badezimmers, der Brustoperation oder der Zahnsanierung bis hin zum Kräftetanken in der Wellness Oase sind den Einsatzmöglichkeiten des Ratenkredites kaum Grenzen gesetzt. Die Höhe und die Laufzeit des Ratenkredites zählen zu seinen wichtigsten Auswahlkriterien, denn hier unterscheiden sich die Anbieter in ihren Angeboten.

Grundsätzlich sind mit der Aufnahme eines Ratenkredites Darlehensbeträge zwischen 1.000 und 75.000 Euro möglich, wobei seine Laufzeit üblicherweise zwischen 12 und 72 Monaten liegt. Wie auch beim Kontokorrentkredit ist der Verwendungszweck bei der Kreditbeantragung meist anzugeben, für die Kreditbewilligung in der Regel jedoch unbedeutend. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass für den Ratenkredit grundsätzlich keine Sicherheiten verlangt werden und er damit als „Blankokredit“ ausgehändigt wird. Die Bank kann jedoch eine Kreditversicherung (Restschuldversicherung) verlangen bzw. auch eine Lohn- und Gehaltspfändung, wenn der Darlehensnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt.

Für Personen, die von einer Kreditvergabe grundsätzlich ausgeschlossen sind, wie etwa Arbeitslose, Geringverdiener, Selbstständige, Personen mit negativer Schufa, ist bei Stellen eines Bürgen eine Kreditzusage meist doch noch möglich. Neben der Bürgschaft kann vom Kreditgeber auch eine Restschuldversicherung gefordert sein. Doch immer bietet der Ratenkredit wesentlich günstigere Konditionen als der Dispokredit. Für seine Ausreichung wird meist eine Bearbeitungsgebühr von 1 bis 2 Prozent erhoben.

 

Der Rahmenkredit

Ähnlich wie beim Ratenkredit, so ist auch der Rahmenkredit eine Möglichkeit für unvorhergesehene, finanzielle Belastungen gewappnet zu sein. Der Rahmenkredit wird in der Höhe vereinbart, seine Auszahlungsbeträge werden jedoch nur auf Abruf ausgezahlt.

Beim Rahmenkredit entscheidet der Kreditnehmer, wann und wie viel des vereinbarten Kreditrahmens seinem Konto zur Verfügung stehen soll. Damit versteht sich der Rahmenkredit als eine dauerhafte Geldreserve, die eine hohe finanzielle Flexibilität ermöglicht. Ein üblicher Kreditrahmen für den Rahmenkredit bewegt sich zwischen 2.500 und 25.000 Euro, wobei Beträge in beliebiger Höhe – ab 1 Euro – flexibel abgerufen werden können.

Zinsen sind nur für die tatsächlich geflossenen Beträge zu zahlen, nicht jedoch für den vereinbarten Rahmen. Auch der Rahmenkredit ist gegenüber dem Dispositionskredit eine günstigere Möglichkeit der Finanzierung.

 

Bürgschaftsdarlehen

Das Heranziehen eines Bürgen kann vom Kreditgeber bei einer Vielzahl von Kreditgeschäften gefordert werden. Stehen dem Kreditinteressenten keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung, so kann das Kreditinstitut zur Absicherung seines Risikos die Stellung einer Bürgschaft verlangen.

Als Bürge kommen Personen in Frage, die mit der gewünschten Bonität ausgestattet, für die ordnungsgemäße Rückzahlung des Darlehens einstehen. Bei Zahlungsunfähigkeit, aber auch bei Zahlungsunwilligkeit des Kreditnehmers, haftet der Bürge mit seinem gesamten Vermögen. Selbst wenn der Kreditnehmer über Einkommen oder Vermögen verfügt, so kann bei Ausbleiben der vereinbarten Darlehenstilgung die Bank auf den Bürgen zurückgreifen. Der Bürgschaftskredit bzw. die Absicherung eines Ratenkredits mit einem Bürgen ermöglicht auch Personen ohne oder mit nur geringem Einkommen die Aufnahme eines Kredites.

 

Die Restschuldversicherung als Sicherheit

Bei vielen Kreditarten, insbesondere jedoch beim Ratenkredit und beim Bürgschaftskredit, werden der Abschluss und die Abtretung der Restschuldversicherung für den Kreditnehmer verpflichtend. Alternativ zur Restschuldversicherung wird unter Umständen auch die Lebensversicherung (Kapital- oder Risikoleben) akzeptiert, wobei die Risikolebensversicherung ausschließlich den Todesfall abdeckt.

Die Kapitallebensversicherung kann zusätzlich über Ansparkapital verfügen, das zur Befriedigung des Darlehensansprüche herangezogen werden kann. Die Höhe der abgetretenen Sicherheit muss die ordnungsgemäße Rückzahlung des Darlehens bei Tod, Arbeitslosigkeit oder Krankheit des Kreditnehmers sicherstellen. Die Restschuldversicherung sowie andere akzeptierte Sicherheiten sind an den Kreditgeber abzutreten, womit der Versicherte selbst keine Ansprüche mehr aus dem Vertrag geltend machen kann.

Während die Beiträge zur Risikolebensversicherung gleich bleiben, sinken die Raten zur Restschuldversicherung auch mit fallender Restschuld des Kredites. Umso mehr also von dem in Anspruch genommenen Darlehensbetrag bereits zurückgezahlt wurde, desto geringer fällt die Restschuldversicherung aus.

 

Der Hypothekenkredit

Wer bei Kreditaufnahme zur Absicherung des Risikos der Bank eine Immobilie einsetzen kann, wird mit günstigeren Darlehenskonditionen belohnt. In den meisten Fällen ist der Verwendungszweck des Hypothekenkredites frei wählbar, bei spezialisierten Anbietern wie etwa den Hypothekenbanken ist der Hypothekenkredit grundsätzlich jedoch an die Immobilie gebunden. Damit finanzieren reine Hypothekenbanken meist nur Neubauten, Umbauten, Renovierungen und Modernisierungen eines Immobilienobjektes.

Beim Hypothekendarlehen wird ein Grundpfandrecht ins Grundbuch des Amtsgerichts eingetragen. Damit werden Rechte aus der Immobilie an den Kreditgeber übertragen. Bei einem Verkauf der Immobilie wird zunächst der Kreditgeber in Höhe seiner Forderung, der Restschuld des Darlehens, befriedigt. Der Verkauf oder die Übertragung der Immobilie kann nur noch mit Zustimmung der im Grundbuch eingetragenen Hypothekenbank erfolgen. Wurde das Hypothekendarlehen vollständig zurückgezahlt, so wird auch die Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht. Kreditinstitute, Hypothekenbanken und Versicherungen geben Hypothekendarlehen aus, die aufgrund der hohen, abgetretenen Sicherheit meist mit niedrigen Zinsen und guten Konditionen ausgestattet sind.

 

Geeignete Kreditarten bei fehlender Bonität

Für den Personenkreis, der einer Bonitätsprüfung der Banken nicht standhält, eröffnen sich auf dem privaten Kreditmarkt günstige Alternativen für eine Kreditaufnahme. Der Vergleich der Kreditangebote im Internet zeigt die Möglichkeiten auf, um auch bei fehlendem oder niedrigem Einkommen bzw. bei negativer Schufa eine Kreditzusage zu erhalten.

Der Privatkredit unterliegt nicht den gesetzlichen Vorschriften des Bankwesens, ebenso gelten für ausländische Kreditinstitute andere Regelungen. Damit kann auch dem grundsätzlich nicht kreditfähigen Personenkreis, wie den Selbstständigen, Existenzgründern oder einkommensschwachen Personen, eine Finanzierung durch günstige Kredite ermöglicht werden. Die Online-Vergleichsmöglichkeiten sowie der Online-Abschluss von Kreditverträgen sind einfach, schnell und transparent.

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