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Endfälliges Darlehen

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Bei einem endfälligen Darlehen wird die Rückzahlung erst am Ende der Laufzeit getätigt. In der Laufzeit werden nur anfallende Zinsen getilgt, von dem eigentlichen Darlehen wird nicht zurück bezahlt. Daher lohnt sich eine solche Aufnahme immer nur dann, wenn es sich um eine Zwischenfinanzierung handelt. Dies kann immer dann der Fall sein, wenn zum Beispiel gerade ein günstiger Hauskauf getätigt werden könnte, aber der Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung erst in einigen Jahren zur Auszahlung kommen würde. Eine Kündigung würde hier einen großen Verlust bedeuten. So kann dann die Immobilie durch ein endfälliges Darlehen gekauft werden.

 

Vor- und Nachteile

Der Vorteil bei einem endfälligen Darlehen liegt darin, dass momentane finanzielle Engpässe überbrückt werden können, ohne durch Kündigung anderer längerfristiger Verträge Geld zu verlieren. Allerdings werden während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt, das eigentliche Darlehen wird hierbei nicht abbezahlt. Dies hat dann zur Folge, dass am Ende der Laufzeit immer noch das komplette Darlehen plus die zu dieser Zeit anfallenden Zinsen gezahlt werden müssen.

Im Gegensatz zum endfälligen Darlehen funktioniert ein normales Darlehen anders, es wird jeden Monat geringer und somit auch die Zinsen. Bei einem endfälligen Darlehen müssen immer die auf die geliehene Gesamtsumme anfallenden Zinsen bezahlt werden. Wenn hier kein fester Zinssatz vertraglich geregelt wurde, variiert dieser entweder nach oben oder unten. Somit kostet dieses Darlehen am Ende mehr als ein herkömmliches.

 

Verträge mit einbinden

Besonders, wenn in wenigen Jahren noch Verträge wie ein Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung ausgezahlt werden sollen, ist es sinnvoll, diese nicht zu kündigen. Der Verlust wäre vermutlich höher als die zu zahlenden Zinsen für ein solches Darlehen. Daher sollten diese Verträge auch mit eingebunden werden; ein Teil der Darlehenssumme wird dann zur Zwischenfinanzierung genutzt. Sie wird immer dann genutzt, wenn die endgültige Finanzierung schon sichergestellt ist. Das ist immer dann der Fall, wenn nicht alle Finanzierungsmittel zu dem angestrebten Zeitpunkt zur Verfügung stehen und in der Regel nur noch 1 bis 2 Jahre Zeit bis zur Auszahlung benötigen.

Auch bei dem Verkauf der alten Immobilie, die zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Immobilie noch nicht verkauft ist, kann dieser Fall eintreten. Hier ist eine Zwischenfinanzierung bis zum Verkauf sinnvoll, damit das Kapital schon eingesetzt werden kann.

 

Gesamtfinanzierungsbedarf wird von der Bank errechnet

Bevor überhaupt ein endfälliges Darlehen oder Kredit aufgenommen werden kann, wird die Bank immer den genauen Finanzierungsbedarf ermitteln. So wird errechnet, welches Eigenkapital zur Verfügung steht und welche Kosten noch zu berücksichtigen sind. Beim Kauf eines Hauses können zum Beispiel Notarkosten, die Grunderwerbssteuer, der Kaufpreis und eventuelle Sanierungskosten anfallen.

Bei einem Hausbau entfallen natürlich die Sanierungskosten aber dafür müssen die Baukosten errechnet werden. Diese Baukosten werden auch nicht in einem fällig, sondern immer nur nach Bauabschnitten. Die Zahlungen werden immer nach Fertigstellung eines Bauabschnittes fällig. Daher wird auch hier nicht gleich das gesamte Darlehen zur Verfügung gestellt, sondern immer nur eine Zwischenfinanzierung. So muss auch immer noch ein sogenannter Puffer einkalkuliert werden, falls doch höhere Kosten entstehen als geplant.

 

Eigene Leistungen werden mit eingerechnet

So wird bei der Berechnung der Gesamtfinanzierung, nicht nur das Eigenkapital abgezogen, sondern auch die eigene Muskelleistung. Denn es besteht immer die Möglichkeit, bei einem Bauvorhaben die Kosten durch Eigenleistung zu verringern. Diese Verringerung der Darlehenshöhe kann unter gewissen Umständen zu einem positiven Bescheid bei der Bank führen, besonders dann, wenn die Einkünfte nicht ausreichen würden, um das Darlehen zu bedienen. Durch diese Muskelhypothek könnte dennoch das eigene Haus gebaut werden.

Allerdings sollte die eigene Leistung nicht überschätzt werden, denn in der Regel dauert die Bauzeit länger oder es können Abschnitte wegen fehlender Kompetenzen nicht fertiggestellt werden. Daher sollte diese Eigenleistung nur so angeboten werden, wie diese auch wirklich erbracht werden kann, von ihr hängt natürlich auch die Höhe der Gesamtsumme des Darlehens ab.

 

Immer mit einer großzügigen Reserve planen

Wenn der Gesamtbedarf nicht genau ermittelt werden kann, dann sollte eine großzügige Reserve mit eingeplant werden. Dies kann gerade bei einem Bauvorhaben durch höhere Materialkosten oder Handwerkerlöhne geschehen. Aber auch wenn sich aus irgendwelchen Gründen das Bauvorhaben verzögern sollte. Dann steigen die Kosten, und wenn diese nicht mit eingeplant wurden, dann müsste nachfinanziert werden. Da allerdings sich nur die Kosten erhöhen, aber nicht der Wert der Immobilie, kann die Bank diese Nachfinanzierung ablehnen oder zu einem sehr hohen Zinssatz gewähren. Darum sollten auch solche Dinge in die Finanzierungsplanung für ein endfälliges Darlehen mit einfließen, damit dann das Haus auch fertig gebaut werden kann.

 

Voraussetzungen für Tilgungsträger

Oftmals werden für ein endfälliges Darlehen extra noch Verträge über Tilgungsträger wie zum Beispiel eine Lebensversicherung abgeschlossen. Diese sollten allerdings immer mehr Zinsen einbringen, als das endfällige Darlehen kostet. So ist dann am Ende dieses Darlehens auch sichergestellt, dass das angesparte Geld dann auch wirklich für die Tilgung ausreicht. Wertpapiere können zwar kurzfristig sehr hohe Zinsen garantieren, doch längerfristig ist dies oftmals nicht der Fall. Daher sollten diese nach einer gewissen Zeit auch in eine sichere Anlage investiert werden, damit das Darlehen bezahlt werden kann. Diese Tilgungsträger werden gleich in dem Darlehensvertrag mit aufgenommen und dienen damit der Bank als Sicherheit. Erst dann gewährt die Bank ein tilgungsfreies Darlehen.

 

Auch hier wird eine Schufa-Anfrage gemacht

Ein endfälliges Darlehen wird beim Antrag genauso behandelt wie ein normales Darlehen oder Kredit. Selbstverständlich wird auch hier die Bonität eines Kunden überprüft, wie bei allen anderen Geldgeschäften bei der Bank auch. Allerdings kann eine Alternative zum endfälligen Darlehen auch ein Annuitätendarlehen sein. Hierbei wird monatlich ein fester Betrag für die Tilgung des Darlehens und der Zinsen gezahlt.

Voraussetzung hierbei ist, dass die Zinsen über die gesamte Laufzeit festgelegt sind. Das hat dann immer den Vorteil, wenn die Zinsen gerade sehr günstig sind. Denn diese werden auch bei steigenden Zinsen nicht berechnet. Der Nachteil ist, wenn die Zinsen dann doch noch weiter fallen, dann kann der Darlehensnehmer davon nicht profitieren. Allerdings kann der Darlehensnehmer diese Kosten fest in seine Haushaltsplanung einrechnen, ohne dass diese einer Schwankung unterzogen sind.

 

Die Sicherung des Darlehens

Um das endfällige Darlehen abzusichern, kann zum Beispiel eine Sicherungsübertragung vorgenommen werden. Der Darlehensnehmer verbleibt im Besitz und kann beispielsweise in dem Haus wohnen bleiben. Diese Übertragung funktioniert ähnlich wie beim Pfandrecht. Auch hierbei verbleibt das Pfand im Besitz des Darlehensnehmers. Kann dieser allerdings keine Zahlungen mehr leisten, kann die Bank von ihrem Pfandrecht Gebrauch machen und dieses dann verkaufen oder versteigern.

Eine andere Möglichkeit ist die Bürgschaft. Hier übernimmt der Bürge die Gesamtschuld, falls der Darlehensnehmer nicht mehr bezahlen kann. Diese Art der Sicherheit verlangt die Bank immer bei höheren Geldgeschäften, denn als Geldinstitut möchte sie ihr Geld natürlich so sicher wie möglich verleihen.

 

Zahlungsunfähigkeit eines Darlehensnehmers

Oftmals wird dieser Zustand auch als bankrott bezeichnet. Ursprünglich kommt dieser Begriff aus dem italienischen banca rotta. Da im 15. und 16. Jahrhundert selbst innerhalb eines Staates nicht immer dieselbe Währung galt, gab es die Geldwechsler. War dieser pleite, wurde seine Bank, also die banca rotta, zerstört. Das erste Mal wurde dieser Begriff um 1457 in Hamburg verwendet. Mit dem Begriff wurden Menschen bezeichnet, die mehr kauften, als sie bezahlen konnten. So kann dieser Zustand bei Privatpersonen und bei Geschäftsleuten zu einer Insolvenz führen und Darlehen können nicht mehr bedient werden. Daher sichert sich die Bank immer mit der Eintragung der Grundschuld oder dem Pfandrecht dagegen ab.

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