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Darlehensarten

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Wenn eine Geldanleihe mit einer langen Laufzeit vereinbart wurde, bezeichnet man diese als Darlehen. Ein Kredit hingegen ist eine Geldanleihe mit einer geringeren Laufzeit und einer kleineren Summe. Als Darlehen bezeichnet man einen Vertrag, der zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber vereinbart wird. Dieses ist ein „Abkommen“, bei dem vorübergehend Geld oder Sachen zur Nutzung überlassen werden. Als Darlehensnehmer ist man verpflichtet, bei einer vereinbarten Frist die Geld- bzw. die gleichwertige Sache zurückzugeben. Das Darlehen ist mit Zinsen verbunden, die der Schuldner dem Darlehensgeber zu zahlen hat. Die Zinsen sind immer nach Ablauf eines Jahres zu entrichten. Zusätzlich kann eine Darlehensgebühr erhoben werden.

Im § 488 BGB ist das Gelddarlehen geregelt und im § 607 BGB das Sachdarlehen. Wird ein Darlehen zwischen einem Unternehmer (Darlehensgeber) und einem Verbraucher (Darlehensnehmer) abgeschlossen, so muss das laut § 492 BGB in schriftlicher Form erfolgen.

Es gibt verschiedene Arten von Darlehen. Im Folgenden werden einige erklärt.

 

Endfälliges Darlehen

Dies ist ein Darlehen, bei dem die Schuldensumme bei Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist gezahlt werden muss. Sollte das Darlehen vorzeitig gekündigt werden, fordert der Kreditgeber die komplette Summe zurück. Dabei spricht man von „endfällig stellen“. Der Zinssatz kann festgeschrieben oder auch variabel sein. Eine Abtretung von Bausparverträgen, Investmentfonds oder Lebensversicherungen wird dabei als Tilgungsersatz bezeichnet. Am Ende der Laufzeit des Darlehens werden diese Erträge separat zur Tilgung des Darlehens verwendet. Diese Art des Darlehens empfiehlt sich bei Baufinanzierungen.

 

Annuitätendarlehen und Tilgungsdarlehen

Hat man einen Darlehensvertrag mit festen Raten vereinbart, spricht man von einem Annuitätendarlehen. Die Höhe der Rückzahlungsbeträge bleibt während der Laufzeit konstant. Diese „Annuität“ besteht aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil. Dieser Zinsanteil verringert sich, da mit jeder Rate ein Teil des Darlehens zurückgezahlt wird. Die Raten werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich gezahlt.

Ähnlich verhält es sich bei einem Tilgungsdarlehen. Die Zinsen werden durch die Tilgung der Raten während der Laufzeit gesenkt. Dieses Darlehen wird auch als Abzahlungsdarlehen bezeichnet. Die Vereinbarung bei einem Tilgungsdarlehen besteht darin, dass bei einer festen Laufzeit eine gleichbleibende Höhe der Tilgungsrate festgelegt wird (lineare Tilgung). Die Berechnung erfolgt durch das Dividieren der Schuldensumme und der Anzahl der Tilgungen.

 

Partiarisches Darlehen

Der § 488 des BGB sieht vor, dass ein Beteiligungsdarlehen (Partiarisches Darlehen) gewinnabhängig vereinbart werden kann. Ein Unternehmen, das dieses Darlehen aufgenommen hat, kann dem Darlehensgeber am Gewinn oder Umsatz des Unternehmens beteiligen. Die Gewinnbeteiligungen und auch die Zinszahlungen werden allerdings für die Kapitalertragssteuer abgezogen. Der Nachteil eines Partiarischen Darlehens ist der reduzierte Gewinn bei guten Gewinnen des Betriebes. In der Regel fällt somit die Belastung des Darlehennehmers höher aus als bei anderen Darlehensformen.

 

Massedarlehen für Unternehmen

Um die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit eines Massedarlehens. Durch einen Insolvenzverwalter innerhalb eines Insolvenzverfahrens wird die Zahlungsfähigkeit des Schuldner aufrecht erhalten. Als „Massegläubiger“ versteht man hierbei die Lieferanten, Kunden, staatliche Förderinstitute und die Kreditinstitute. Die Insolvenzverordnung besagt im § 61, dass der Insolvenzverwalter dem Gläubiger zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dies tritt ein, wenn die Masseverbindlichkeit nicht aus der Insolvenzmasse erfüllt werden kann.

 

Abrufdarlehen für Privatleute

Ein Abrufdarlehen hingegen ist für Privatleute geeignet. Dabei wird ein Kreditrahmen (meist bis 25.000 Euro) von der Bank bereitgestellt. Dieser Betrag ist jederzeit verfügbar. Eine Vereinbarung über feste Raten und einer systematischen Tilgung der Schulden wird vereinbart. Man spricht dabei von einem „Rahmen“. Das Abrufdarlehen wird mit variablen Zinsen vereinbart. Gegenüber von Dispositionskrediten sind die Zinssätze bei einem Abrufdarlehen günstiger. Man zahlt nur für den Teilbetrag Zinsen, den man „abgerufen“ hat. Es entstehen keine Bearbeitungsgebühren. Im Rahmen der vereinbarten Laufzeit kann der Kreditnehmer innerhalb der vereinbarten Darlehenshöhe Beträge abrufen und zurückzahlen. So gesehen ist ein Abrufdarlehen eine erweiterte Form eines Überziehungskredites. Diese Form eines Darlehens eignet sich besonders gut für Investitionen.

 

Rollierendes Geldmarktdarlehen

Um ein Darlehen flexibel zurückzuzahlen, empfiehlt sich ein rollierendes Geldmarktdarlehen. Die Schuldensumme des Darlehens kann am Ende der Vertragsdauer variabel zurückgezahlt werden. Diese Darlehensform wird auch als „Roll-over-Kredit“ bezeichnet. Nach Ablauf der Zinsfristen hat der Kreditnehmer die Möglichkeit das Darlehen ganz oder auch teilweise zu bezahlen. Auch kann eine neue Zinsbindungsfrist vereinbart werden. Das wird auch „roll-over“ genannt.

Für den Darlehensnehmer ist der gewünschte Betrag schnell verfügbar. Die Zinsen werden an den Geldmarktzinsen orientiert und sind somit günstiger. Für dieses Geldmarktdarlehen muss der Darlehensnehmer in der Regel die Ansprüche seiner Bausparverträge, private Rentenversicherung, Investmentfonds oder seiner Kapitallebensversicherung abtreten. Als Zinssatz wird hierbei der EURIBOR (Euro Inter Bank Offered Rate) oder auch der LIBOR (London Interbank Offered Rate) herangezogen. Das ist der Zinssatz im Interbankengeschäft, der seit dem 1. Januar 1999 ermittelt wird. Ein vereinbarter Referenzzins und ein Aufschlag (Marge) setzen den Kreditzins fest. Dies richtet sich nach der Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers.

 

Die Sicherheiten und Kosten eines Darlehens

Jede Form von einem Darlehen bedarf einer Sicherung gegenüber dem Darlehensgeber. Dies geschieht durch Kreditsicherheiten. Dazu gehören: Abtretung von Forderungen, Bürgschaften, Grundschulden und die Sicherungsübereignung von Sachgegenständen. Ein Darlehen verursacht für den Darlehensnehmer zusätzliche Kosten. Dabei ist der Effektivzins der Haupt-Kostenfaktor. Vorgeschrieben ist die Berechnung des Effektivzinssatzes in der Preisangabenverordnung (§ 6) festgeschrieben. Die Kosten eines Darlehens bestehen aus: Zinsen und Sollzinsen, Tilgungen, Verzugszinsen, Versicherungskosten, Bankgebühren und der Restschuld bei vorzeitiger Tilgung des Darlehens.

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