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Darlehen ablösen

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Beim Abschluss eines Darlehensvertrages werden nicht nur die Zinsen und die monatlich zu zahlenden Raten, sondern auch die Laufzeit desselben festgelegt. Die Laufzeit ist sowohl für den Kunden als auch für das Kreditinstitut wichtig. Durch sie wird die Höhe der anfallenden Zinsen festgelegt.

Im Allgemeinen haben Darlehen mit kürzerer Laufzeit einen etwas höheren Zinssatz als solche, die über einige Jahre gehen. Für den Darlehensnehmer bedeutet eine kürzere Zeit somit auch eine höhere monatliche finanzielle Belastung.

Weitere Kriterien sind die Höhe des aufgenommenen Darlehens sowie die sogenannte Tilgungsrate. Das können ein, zwei oder aber auch drei Prozent und mehr sein, je nach Bonität des Darlehensnehmers. Für das vergebende Institut stehen an erster Stelle die voraussichtlichen Einnahmen durch die anfallenden Zinszahlungen, für den Kreditnehmer die monatlichen Belastungen der Haushaltskasse und der Zeitpunkt, an dem das finanzierte Objekt endlich sein Eigentum ist. Um dies zu erreichen gibt es drei verschiedene Möglichkeiten.

 

Das Darlehen nach Ablauf der Laufzeit ablösen

Die einfachste Möglichkeit ein Darlehen beziehungsweise die Restsumme abzulösen, ist sicherlich, die vorgegebene Laufzeit einfach abzuwarten. Kurz bevor diese Zeit endet, bekommt der Darlehensnehmer eine Information darüber, welche Restsumme nun bald fällig wird und möglicherweise Zeitgleich ein Angebot für einen neuen Vertrag. Diese Zeit kann dem Schuldner allerdings recht lang erscheinen.

Gerade bei Darlehen, die über eine hohe Summe lauten, beispielsweise beim Erwerb von Immobilien, hier liegt die sogenannte Zinsbindung, also auch Dauer der Rückzahlung normalerweise bei 10 Jahren. Da in diesem langen Zeitraum einiges passieren kann, sei es eine Erbschaft oder aber eine Gehaltserhöhung, so das mehr Geld zur Verfügung steht, haben einige Darlehensnehmer den Wunsch, die aufgenommene Schuld früher als ursprünglich vorgesehen abzulösen. Auch eventuell sinkende Kreditzinsen lösen oft den Wunsch aus, den teuren Kredit abzulösen und auf ein günstigeres Angebot umzuschulden. Das ist normalerweise aber mit einigen Problemen und auch Kosten verbunden, die gut bedacht und berechnet werden sollten.

 

Ablösung des Darlehens vor Ende der Laufzeit

Im Verlauf der langen Zeit keimt in vielen Darlehensnehmern der Wunsch, die bestehende Restschuld abzulösen. Sei es, weil ein unerwarteter Geldeingang da ist oder der Verdienst gestiegen ist. Ein weiterer guter Grund kann sein, dass der Wunsch besteht, mehrere Darlehen in einem einzigen zusammenzufassen, um nur noch an eins, statt an verschiedene Institute zu zahlen. Durch diese sogenannte Umschuldung, sprich, der Zusammenlegung verschiedener Darlehen und sie zu einem zu bündeln, wird die Verwaltung der bestehenden Verbindlichkeiten nicht nur übersichtlicher, sondern die Verwaltung derselben wird einfacher und es sind erhebliche Einsparungen bei den anfallenden Zinsen möglich.

In dem Fall gibt es nicht unbedingt Probleme mit dem finanzierenden Kreditinstitut, allerdings können erhebliche Kosten für den Schuldner entstehen. Da das vergebende Kreditinstitut schon mit den Zinseinnahmen gerechnet und kalkuliert hat, wird es im Regelfall nicht bereit sein, auf die Einnahmen zu verzichten. Das heißt für den Darlehensnehmer, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung, im Volksmund auch Vorschusszinsen genannt gezahlt werden müssen. Bei bestimmten Voraussetzungen kann es trotzdem günstiger sein diese Entschädigung zu zahlen, statt den bestehenden Vertrag weiter zu führen.

Diese Voraussetzungen erfüllen in der Regel Eigentümer von Häusern oder Wohnungen, die diese vermietet haben. Sie haben die Möglichkeit, den Betrag, der bei vorzeitiger Ablösung des Hypotheken Darlehens fällig wird, steuerlich geltend zu machen und somit die zu zahlenden Steuern zu verringern. Aber auch für Menschen, die ihr Wohneigentum selbst nutzen kann es sich durchaus rechnen, die Vorfälligkeitsentschädigung in Kauf zu nehmen.

Gesetzt den Fall, dass der Zinssatz, für den laufenden Vertrag recht hoch ist und, beispielsweise bedingt durch die Senkung des Leitzinses, die Konditionen für ein neues Darlehen für die noch zu tilgende Restsumme erheblich niedriger ausfallen werden, ist es nicht nur möglich, sondern sogar recht sicher durch die vorzeitige Ablösung des bestehenden Darlehens ohne finanzielle Verluste den Vertrag beenden zu können. Je kürzer die Restlaufzeit, desto wahrscheinlicher ist ein finanzieller Gewinn, bedingt durch den neuen Abschluss, zu bedeutend niedrigeren Zinsen für die kommenden 5 bis 10 Jahre. In jedem Fall sollte sich der Darlehensnehmer, bevor er sich entschließt das Darlehen vorzeitig abzulösen, mit der vergebenen Bank in Verbindung setzen, um die Klauseln sowie die anfallenden Kosten zu erfragen. Noch immer gibt es keine allgemeingültige Regel für diese Fälle. Jedes Kreditinstitut handhabt den Ablauf anders. Während die Einen die oben genannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, kann es bei anderen eine sogenannte Bearbeitungsgebühr sein, die vom zu zahlenden Betrag her nicht zwingend niedriger ausfällt.

 

Darlehen mit der Möglichkeit der Sondertilgung

Die angenehmste und wohl auch bequemste Form der Darlehensaufnahme ist die, einen Vertrag abzuschließen, bei dem von vornherein schon die Möglichkeit der zwischenzeitlichen Sondertilgung oder aber der somit auch vorzeitigen Darlehensablösung festgeschrieben wurde. Diese Form, die auch in früheren Jahren leider nur von recht wenigen Kreditinstituten angeboten wurde, ist nun, wenn auch in leicht abgeänderter Form wieder verfügbar.

Hatte man in früheren Jahren noch die Option, zwischendurch Sonderzahlungen auf das Darlehenskonto zu leisten und dadurch nicht nur die Laufzeit desselben zu verringern, sondern auch eine Zinsrückrechnung für den dadurch reduzierten Restbetrag zu erhalten, so geht die Tendenz mittlerweile in eine andere Richtung. Die Anbieter von kurz- oder längerfristigen Darlehen haben dem Wunsch der Verbraucher auf mehr Flexibilität bei der Rückzahlung der Darlehen registriert und diesem Wunsch in gewissem Maße Rechnung getragen.

Inzwischen gibt es immer mehr Anbieter auf dem Finanzmarkt, die ihren Kunden anbieten ein Darlehen aufzunehmen, bei dem sie Sonderzahlungen leisten können, falls mehr Kapital verfügbar ist, aber eine sogenannte Zinsrückrechnung, sprich Gutschrift, wird nicht gewährt. Lediglich die Laufzeit des Darlehens verringert sich. Dieses Angebot ist zwar nicht ganz so vorteilhaft, wie es sein könnte durch die Zinsrückrechnung und somit schnellere Tilgung des aufgenommenen Betrages, aber weitaus kundenfreundlicher als die Darlehen, die nur mit einigen Diskussionen und Vorfälligkeitsentschädigungen vorzeitig beendet werden können.

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