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Betrugsmaschen im Internet

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Betrugsdelikte, die mittels Internettechnik ausgeführt werden, sind Straftaten und werden auch als Internetbetrug bezeichnet. Mit dem Begriff werden umgangssprachlich auch Tatbestände beschrieben, die juristisch gesehen nicht der Definition entsprechen. Darunter fallen unter anderem Sachverhalte, bei denen Vertragspartner getäuscht werden, weil er zum Beispiel relevante Abschnitte bei den kleingedruckten Vertragsbedingungen überliest. Einige Formen des Internetbetrugs finden sich ausschließlich im Internet, andere sind lediglich Varianten von Methoden, die auch außerhalb des Internets bekannt sind. Das wesentliche Merkmal des Internetbetrugs ist die große Diskrepanz von Wissen zwischen Täter und Opfer. Viele Vorgänge im Internet sind scheinbar sicher, in der Realität aber sind sie mit Risiken behaftet.

Die hauptsächlichen Betrugsmethoden im Internet

Phishing

Unter dieser Methode werden Versuche zusammengefasst, die mittels gefälschter Webseiten oder E-Mails danach trachten an geheime Daten eines Internetnutzers zu gelangen, um damit eine legale Handlung in seinem Namen vorzutäuschen. Bei dieser Betrugsmethode werden gefälschte E-Mails an potenzielle Opfer versendet. Absender der E-Mails sind scheinbar Banken, Internetprovider oder andere Einrichtungen, die den Kunden dazu auffordern vertrauliche Daten zu vermitteln. Die Anschreiben und die Internetpräsenz der entsprechenden Einrichtungen werden täuschend echt nachgebildet, um die Betroffenen zu veranlassen, ihre Daten preiszugeben (zum Beispiel eine PIN oder TAN). Gibt die angeschriebene Person ihre Daten heraus und überträgt sie an die gefälschte Webseite, können die Betrüger die Daten nun für den Betrug nutzen. Die Daten werden aber ebenso häufig mittels einer schädlichen Software im Hintergrund abgefangen, ohne dass der Verbraucher dies aktiv unterstützt. Antivirenprogramme bieten Schutz durch ihre E-Mail-Filter und können unter günstigen Umständen Phishing-E-Mails erkennen und entfernen. Dazu müssen die Antivirenprogramme ständig auf dem aktuellen Stand sein. Verschiedene Browser warnen auch vor Phishingseiten.

Identitätsmissbrauch

Bei einem Identitätsmissbrauch werden persönliche Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kreditkartennummern, Sozialversicherungsnummern verwendet, um die Identifizierung der eigenen Identität zu vermeiden oder zu fälschen. Ziel ist in der Regel entweder die Rufschädigung der echten Person, einen Vermögensvorteil zu erhalten oder die Daten zu verkaufen (zum Beispiel an Adressdatenbanken). Die betrügerische Nutzung fremder Personaldaten kann für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben. Verschuldung oder kriminelle Handlungen werden dem Opfer zugeschrieben und kann zu Strafen führen. Bei Aufdeckung des Missbrauchs muss der Täter die Verantwortung für den von ihm verursachten Schaden übernehmen und sowohl für den Identitätsmissbrauch als auch die Strafen, die dem Betroffenen auferlegt wurden, übernehmen. Identitätsmissbrauch trifft man unter anderem häufig auf Verkaufs- und Auktionsplattformen an, da nur selten eine rechtsverbindliche Identitätsfeststellung vom Anbieter vorgenommen wird.

Aber auch in anderen Bereichen des Internets gibt es Identitätsmissbrauch – auch bekannt unter dem Namen Nicknapping. Der Begriff Nicknapping setzt sich aus dem englischen Begriff Nickname (Spitzname) und napping (bezieht sich auf den Begriff Kidnapping) zusammen. In Foren, Usenet oder Mailinglisten verwenden Teilnehmer häufig ein Pseudonym. Dabei ist es möglich nicht nur erfundene Namen zu verwenden, sondern auch einen Namen einer real vorhandenen Person. Das kann auf Plattformen auf denen sich Kommilitonen oder Kollegen bewegen problematisch werden. Da häufig auch Fotos der potenziellen Opfer vorhanden sind, können echt wirkende Profile erzeugt werden. Dadurch können zum Beispiel Informationen von Dritten unter falschem Namen erfragt werden oder falsche Mitteilungen verbreitet werden.

Eingehungsbetrug

Beim Eingehungsbetrug täuscht der Betrüger seine Opfer dahin gehend, dass er mit der betroffenen Person einen Vertrag eingeht, ohne die Absicht zu haben, diese Verpflichtung zu erfüllen. Ein typisches Beispiel ist in einem Onlineshop Ware anzubieten, die nicht vorhanden ist. Der Kunde bestellt die Ware, zahlt diese und erhält aber zu keinem Zeitpunkt die Ware oder bei Reklamation sein Geld zurück. Der Eingehungsbetrug ist nach geltendem Recht nicht strafbar, da es keinen Verstoß gegen ein Gesetz gibt, wenn jemand eine Verbindlichkeit nicht erfüllt. Der Gläubiger muss seine Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen. Betrüger, die jedoch wissentlich Ware beziehen, ohne in der Lage zu sein diese zu zahlen machen sich strafbar nach § 263 StGB. Dies ist der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Bestellung eine Verschuldung besteht und kein eigenes weiteres Vermögen vorhanden ist, das zwangsvollstreckt werden könnte. Dies kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren führen.

Informationsdiebstahl

Diese Form von Internetbetrug verläuft für den Betroffenen häufig unbemerkt. Kontaktportale oder Onlineberatungen erfassen zum Beispiel Gesundheitsdaten oder Lebensgewohnheiten und geben diese an interessierte Unternehmen weiter, die mit Adressen handeln und dieses Wissen entsprechend vermarkten.

Internetkostenfalle

Diese Betrugsmasche wird umgangssprachlich auch Abofalle genannt. Hierbei gehen Internetnutzer unwissentlich ein kostenpflichtiges Abonnement ein. Vom Betreiber einer Seite wird ein Internetangebot ausgeschrieben, bei dem nicht sofort ersichtlich ist, dass dieses mit fortlaufenden Kosten verbunden ist. Häufig bietet der Anbieter dem Verbraucher an, eine Leistung zu erhalten, nachdem der Verbraucher sich registriert hat. Nach einigen Wochen behauptet der Anbieter, dass mit der Registrierung ein Vertrag zustande gekommen ist, und fordert einen Geldbetrag ein. Ein Widerruf ist normalerweise nicht mehr möglich, da diese Frist nach zwei Wochen abläuft.

Bei dieser Form von Betrug ist der Verbraucher mit in die Verantwortung zu nehmen. Es gehört zu seiner Aufgabe Internetseiten und entsprechende Angebote sorgfältig zu prüfen – insbesondere, wenn persönliche Daten abgefragt werden. Was jedoch nicht erlaubt ist, ist die Kostenpflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstecken. Dies ist für den Verbraucher unwirksam, da überraschend, wenn sie aufgrund des Angebots nicht mit Kosten rechnen mussten.

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