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Abofallen im Internet

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Es ist ein Geschäft, das seit Jahren im Internet boomt, und das immer neue Wege findet, die sog. Abofallen im Internet. Sei es ein gesetztes Häkchen, das für den Nutzer einer Seite kaum sichtbar ist und das Abschließen eines Vertrags, nur weil man einen Button auf einer Webseite drückt. Oder seien es plötzliche Mails oder Briefe, die mit Zwangsmaßnahmen und Inkasso drohen, wenn man nicht dazu bereit ist, einen bestimmten Betrag zu bezahlen.

All das und viel mehr findet man auch heute noch als so genannte Abofallen im Internet. Dabei sind die Betrüger, die hinter solchen Machenschaften stehen, immer wieder aufs Neue erfinderisch. Warnen Verbraucherschützer vor einer Masche, kommt oft schnell die nächste daher, getarnt in anderem Gewand, aber im Prinzip das Gleiche: Betrug über das Internet.

Gerne wird dabei das angeboten, was die Menschen im Netz suchen: kostenlose Tattoovorlagen, Klingeltöne für das Handy, die nichts kosten, IQ-Tests, kostenlose Vorlagen zum Gestalten etc. Dem Ideenreichtum ist dabei keine Grenzen gesetzt, die Masche die Übliche: es wird etwas kostenlos angeboten, und unter dem Strich mit der Leichtgläubigkeit der Nutzer im Internet Geld verdient. Denn immer wieder fallen neue Verbraucher auf die mitunter betrügerischen Machenschaften herein, schließen teure Abos ab, die sie eigentlich gar nicht wollen, und von denen sie auch nichts wissen – und wundern sich dann, wieso sie plötzlich ein Mahnschreiben erhalten.

 

Vorsicht Falle: das falsche Häkchen

Immer wieder wird im Internet mit kostenlosen Produkten und Dienstleistungen geworben. Nicht immer steckt dahinter per se ein Betrug oder eine Betrugsabsicht, aber da wo sich viele Menschen tummeln, wie im Internet, da sind auch immer wieder Betrüger zu Gange. Gerade bei Internetseiten, bei denen das Wörtchen „kostenlos“ nur zu gerne verwendet wird, sollte man deshalb besonders vorsichtig sein, was man anklickt, welche Daten dabei eingegeben werden und welche Häkchen möglicherweise schon automatisch gesetzt sind.

Denn sonst wird ein „Button“ gedrückt, obwohl man nur Infos haben oder sich etwas kostenlos downloaden möchte, und ehe man es sich versieht, hat man einen teuren Abo-Vertrag abgeschlossen. Dieser ist dann oft nicht für irgendwelche Waren, sondern berechtigt  nur für das weitere kostenlose Downloaden irgendwelcher Informationen oder geringwertiger gemachter Vorlagen, der Nutzer selbst hat davon wenig. Dafür verdient der Anbieter solcher Abofallen im Internet, und wenn er dieses nicht erhält, verleiht er seiner Forderung mit dem Schicken von Mahnungen Nachdruck.

 

Nichts gekauft, aber Mahnungen per Email?

Je nachdem kommen sie per Mail oder auf dem Postweg, die Mahnungen für nichts, für die vermeintlichen Abos, die man abgeschlossen hat, für die kostenlosen Vorlagen etc. Und manchmal kommen sie auch per Post. Eins haben diese Mahnungen jedoch gemein: es wird recht schnell mit Inkasso und vor allem auch mit einem Eintrag in der Schufa gedroht. Da genau vor diesem viele Nutzer im Internet jedoch Angst haben, sind sie so verunsichert, dass sie recht schnell bezahlen, anstatt in Ruhe die Sachlage zu prüfen. In vielen Fällen müssen sie gar nicht zahlen, und tun es doch, vor lauter Verunsicherung und weil sie nichts mit irgendwelchen Inkassoinstituten oder Inkassoanwälten zu tun haben möchten.

Bevor jedoch gezahlt wird, wenn eine solche Mahnung für ein vermeintliches Abo ins Haus, in die Mailbox oder in den Briefkasten flattert, sollte lieber bei Verbraucherschützern wie beispielsweise beim Verbraucherzentrale Bundesverband (WzBv) nachgefragt werden, ob man eine solche Rechnung bzw. Mahnung überhaupt bezahlen muss. Gerade die Verbraucherschützer kennen sich in diesem Bereich manchmal deutlich besser aus so mancher Anwalt vor Ort, der sich nur wenig bis gar nicht mit dem Internetrecht beschäftigt.

Immer wieder wird auch dazu geraten, solche Mahnungen einfach in den Mülleimer zu werfen und sich nicht mehr darum zu kümmern. Dies sollte man jedoch eher nicht machen, sondern sich vorher rechtlichen Rat einholen, beispielsweise beim VzBv oder den Verbraucherzentralen vor Ort in den jeweiligen Bundesländern.

 

Vorsicht bei der Eingabe von persönlichen Daten

Um Rechtsgeschäfte gleich im Vorfeld auszuschließen, sollten Verbraucher im Umgang mit dem Internet immer eine große Vorsicht walten lassen. Besonders gilt dies natürlich für den Umgang mit den eigenen Daten, egal ob es sich dabei um Vornamen und Nachnamen, Adressdaten, Telefonnummern oder gar die Bankdaten und Daten von Kreditkarten handelt. Wer sich auf unbekanntem Terrain bewegt, was fremde Webseiten nun mal sind, sollte grundsätzlich lieber einmal zu viel als einmal zu wenig vorsichtig sein.

Wenn es kostenloses Vorlagen gibt, Tipps oder Sonstiges, das nicht direkt mit einer Bank oder beispielsweise Versicherung zu tun hat, wird bei seriösen Seiten auch maximal nach einer Emailadresse und vielleicht gerade noch nach dem Vornamen gefragt. Bei kostenlosen Leistungen wie Tipps und Infos und Vorlagen werden keine Adressdaten benötigt, und schon gar nicht in Kombination mit dem Geburtsdatum. Auch Bankdaten und Kreditkartendaten sollten nur dann auf unbekannten Webseiten angegeben werden, wenn man tatsächlich etwas kaufen möchte über diese Internetseite, und nicht dann, wenn man nur Informationen erhalten möchte oder etwas vermeintlich kostenlos angeboten wird.

Beim Kampf gegen die Abofallen im Internet ist es auch wichtig, nicht nur nach dem Gesetzgeber und dem Rechtsstaat zu rufen, sondern selbst auch Sorgfalt walten zu lassen, wenn man sich im Internet bewegt. Das bedeutet: immer gut überlegen, wo ich meine Daten eingebe und an wen ich meine Daten weitergebe. Und: nicht jeden Button anklicken, den es gibt, nur weil es angeblich etwas kostenlos zu haben gibt dabei. Jeder Verbraucher kann sich mit bedachtem Handel oft auch selbst davor bewahren, in solche Fallen wie kostenlose Abos im Internet zu treten.

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