Abofallen & Co. – Abzocke bei Münzen?
Im Internet findet sich eine Reihe von Berichten über Münzhändler, die mit günstigen Angeboten Erstbesteller locken. Nach Erhalt der Ware kommen weitere Münzen oder Medaillen ins Haus. Diese wurden jedoch nie bestellt.
Auf Nachfrage oder nach Recherche im Internet wird den Käufern dann oftmals erst klar, dass sie unbemerkt ein Abo abgeschlossen haben. Die Kosten werden natürlich umgehend eingefordert oder an einen Inkasso-Dienst übergeben.
Große Münzhandels-Firmen sind dafür wohl bekannt, nicht nur im Netz, sondern auch im TV und schlussendlich ebenfalls bei den Verbraucherzentralen.
Verbraucherzentrale gewinnt vor Gericht
„Ein Versandhändler darf nicht unaufgefordert Waren an Verbraucher senden und eine Rechnung beifügen“ hat das OLG Celle nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die BTN Versandhandel GmbH im Jahr 2011 entschieden.
Damals hatte der Münzen und Medaillen Händler Verbraucher angerufen und anschließend eine Medaille samt Rechnung geschickt. Dem Kunden wurde unterstellt, dass er mit der Lieferung einverstanden war, obwohl das betreffende Telefonat keine zwei Minuten dauerte.
Die Richter stuften das Vorgehen als Belästigung ein, es gehe in solchen Telefonaten vielmehr um eine Überrumpelung des Kunden.
Nicht nur im Bereich der Münzen setzen findige Unternehmen offenbar darauf, dass der Empfänger die Rechnung einfach bezahlt, weil er Ärger aus dem Weg gehen möchte.
Dazu ist der Verbraucher jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet, wenn er die Ware nicht bestellt hat. Unaufgefordert gelieferte Ware muss zudem nicht zurückgesendet werden.
Auch aus vielen anderen Bereichen sind Abofallen– sowie Abzockmaschen bekannt. Doch nicht nur bei Privatpersonen, selbst bei Unternehmern und Firmen werden Abzocke-Tricks angewandt.