Neu! Der seriöse Kreditvergleich:

Kreditantrag

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
(NEU: Artikel bewerten!)
Loading...

Ein Kredit muss immer in schriftlicher Form beantragt werden. Zu diesem Zweck wird ein Kreditantrag notwendig. Dabei müssen folgende Daten angegeben werden. Persönliche Daten des Kreditantragstellers, die finanzielle Lage des Kreditnehmers und die Sicherheiten, über die diese Person verfügt. Außerdem müssen Angaben zum gewünschten Kredit gemacht werden. Dazu gehören die Höhe sowie die Laufzeit des Kredites und auch eventuelle Rückzahlungswünsche. Ganz wichtig ist auch die Erwähnung des Verwendungszwecks. Die Angaben, die zusätzlich notwendig werden, hängen immer von der jeweiligen Kreditart ab. Ganz wichtig ist auch die Versicherung des Antragstellers zur Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Zusätzlich wird eine Vereinbarung zur Informationsauskunft gegeben, welche die Schufa betrifft. Jeder Antrag zu einem Kredit ist vollkommen unverbindlich und wird erst durch die Unterschrift beider Parteien rechtskräftig. Der vorrangige Zweck des Kreditantrages ist die Prüfung der Kreditfähigkeit und der Bonität, die auch als Kreditwürdigkeit bezeichnet wird. Zudem wird mittels des Kreditantrages eine Sicherheitenbewertung durchgeführt. Kommt es zu einer Bewilligung des Kreditantrages kommt ein Kreditvertrag zustande, sodass der Kreditantrag die notwendige Voraussetzung dafür ist.
Wird der Kredit gewahrt, kommt es zu einer sogenannten Kreditzusage. Wenn die Prüfung der Bonität und der Unterlagen des Antragstellers positiv ausgefallen ist, bekommt der Kreditnehmer eine schriftliche Kreditzusage. Diese Mitteilung wird auch als Bewilligungs- oder Kreditbescheid bezeichnet. Zudem wird der Kreditvertrag mitgesendet. In der Sprache der Bank gehört dieser auch zur Kreditzusage. Zusätzlich sind immer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzugefugt. Der Kunde kann dann noch einmal überlegen und entscheiden, ob er das Kreditangebot annehmen möchte. Begründet ist dieses Verfahren durch die Sicherheit, die einem Kreditnehmer dadurch entsteht. So kann eine private Person etwa eine Immobilie kaufen und anschließend eine Absage zum Kredit bekommen. Wird der Kredit zuerst vertraglich festgelegt und der Verkäufer der Immobilie entscheidet sich anders, ist die Kreditsicherheit nicht gegeben. Bei dem banküblichen Verfahren kommt der Vertag nicht zustande, wenn der Kauf nicht funktioniert. Das Risiko, dem die Bank unterlegen ist, ist das Zinsänderungsrisiko. Deshalb bietet sie ihren Kunden nur eine festgelegte Zeit von zwei Wochen für die Entscheidung. Wird die Kreditzusage innerhalb dieses Zeitraumes nicht angenommen, ist die Kreditzusage wertlos.

Der Vertrag

Im Kreditgeschäft werden dann Verträge zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditinstitut abgeschlossen und der Kredit wird gewährt. Gesetzliche Grundlage für einen Kreditvertrag stellen die Bestimmungen des Schuldrechts der §§ 488 ff. BGB dar. Im Schuldrecht finden sich nur die gesetzlichen Mindestanforderungen festgelegt. Dabei spricht der Gesetzestext immer von einem Darlehen. Somit ist ein schuldrechtlicher Vertrag zustande gekommen. Die Vereinbarung betrifft dabei den Transfer von Geld in den Besitz des Darlehensnehmers. Hinzu kommt die Rückzahlungsverpflichtung desselben. Der Zusammenschluss eines rechtswirksamen Angebotes des Darlehensgebers sowie eine wirksame Annahmeerklärung des Darlehensnehmers wird als übereinstimmende Willenserklärungen im Rahmen des § 145 BGB gesehen. Damit sind beide Parteien zur Erfüllung der Vertragsbestandteile verpflichtet. In einigen Fällen muss der Darlehensgeber erst zahlen, sobald der Darlehensnehmer die Voraussetzungen dazu erfüllt. Damit sind in erster Linie Legitimationsnachweise gemeint. Sind diese Nachweise vorgelegt worden, besteht für den Darlehensnehmer ein Anspruch auf die Auszahlung des Kredits. Eben dieser Anspruch auf Auszahlung kann auch verpfändet werden und ist andersherum auch pfändbar. Im Umfeld des Kreditantrags gelten auch die Gesetze zur Preisangabenverordnung und des Geldwäschegesetzes. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Bestimmungen dazu enthalten. Entscheidend ist auch immer die Kreditart. Denn diese bestimmt sowohl die Verfügbarkeit als auch die Rückzahlungsform des Kredits. Die meist genutzten Kreditarten sind der Dispositionskredit, der Kontokorrentkredit sowie Konsum-, oder Investitionskredite. Im Kreditantrag sowie im Kreditvertrag wird die Höhe des Kredites genauestens angegeben, wobei immer auch die entsprechende Währung angegeben wird. Zudem werden die Kreditzinsen, auch bezogen auf die Kreditwahrung angegeben. Weitere Angaben werden zu Gebühren, sowie zur Fälligkeit und der Zahlungsart festgelegt. Insbesondere Anträge zu Verbraucherkrediten müssen die Preisangabenverordnung beinhalten. Darin ist die Angabe zum effektiven Jahreszins zu Beginn der Kreditvertrages gemacht werden. Keine Bank ist dabei dazu befugt Gebühren zur Bearbeitung der Kreditanfrage zu berechnen. Falls doch Vermerke dazu in den Geschäftsbedingungen zu finden sind, ist dies nicht zulässig. Sollte eine solche Gebühr einbehalten worden sein, kann sie durch eine Rückforderung zurückgeholt werden.

Modalitäten

Vereinbarungen werden natürlich auch zur Kreditlaufzeit getroffen. Dabei bieten die Fristen den Kreditnehmern die Möglichkeit die Tilgungen gemäß ihres monatlichen Einkommens vorzunehmen. Dabei treten vornehmlich zwei Arten von Tilgungen auf: die Raten- und die Annuitätentilgung. Auch hier werden bereits zu Anfang des Vertrags die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsform angegeben.

Genau beschrieben werden ebenfalls die Kreditsicherheiten, die durch eine Sicherheitsabrede festgehalten wird. Zudem ist der Kreditgeber verpflichtet die Sicherheiten nach dem Abbezahlen des Kredits zurück zu geben. Gesetzlich verpflichtend ist auch die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer durch die Kreditinstitute. Die sogenannte Kreditwürdigkeitsprüfung muss einmal im Jahr erfolgen. Dies geschieht aufgrund der Bankenaufsicht (BAFin). Alle Kreditverträge werden dabei angegeben. Nicht angegeben werden müssen Kredite, die nicht höher als 750.000 Euro sind oder auch spezielle Immobilienfinanzierungen. Die Verweigerung der Offenlegung der persönlichen Kreditverhältnisse, kann zu einer außerordentlichen Kündigung führen, die gesetzlich durch die Vertragspflichtverletzung legitimiert ist.

Zurück zur Hauptseite: Kredit Wissen

NEU: Top-Empfehlung 2021

+++ EIL +++ Negativzins-Kredit Sonderaktion im September 2021: 1.000 Euro für MINUS 0,4 Zinsen! +++
  • 100% seriöser Anbieter - bekannt aus dem TV!
  • ► Kreditentscheidung innerhalb von nur 24h!
  • ► Mini-Rate: 41,49 / Monat
  • ► schnelle Auszahlung
  • ► freie Verwendung
  • ► 1000 Euro Kredit, nur 995,83 Euro zurückzahlen!

Unser Tipp für alle, die schnell einen kleinen Kredit brauchen!

» HIER klicken zum Angebot

Seriöse Kredite

Getestete Anbieter von A bis Z: