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Kredit mit Bürgen

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Kreditgeber, wie zum Beispiel Banken oder andere Institute, verlangen von ihren Antragstellern teils harte Voraussetzungen, die nicht jeder erfüllen kann. Ein Ausweg aus dieser Situation ist es, einen Bürgen einzusetzen. So können Antragsteller oft auch ohne Schufaauskunft oder geregeltem Einkommen einen Kredit bekommen.

Wer braucht einen Bürgen?

Der Bürge haftet für den Kredit des Schuldners und muss im Ernstfall auch für dessen Verpflichtungen aufkommen, wenn dieser zahlungsunfähig sein sollte. Daher bestehen Banken besonders oft dann auf die Einsetzung eines Dritten als Bürgen, wenn die Sicherheit bei einem Kreditnehmer aus unterschiedlichen Gründen nicht gegeben ist. Musste ein Bürge für den Kreditnehmer aufkommen, liegt es an ihm selbst, das Geld von diesem zurückzufordern. Die Bank hat mit diesem Vorgang dann weiterhin nichts mehr zu tun. Auch Unternehmen greifen manchmal auf diese Praxis zurück, dann fungieren meist andere Unternehmen als gesetzlicher Bürge. Oft übernimmt der Mutterkonzern diese Rolle. Ein Bürge wird meist gefordert, wenn es um hohe Summen geht, deren Rückzahlung der Kreditnehmer alleine nicht bewerkstelligen könnte. Auch wenn ein regelmäßiges Einkommen nicht gesichert ist, greifen viele Banken auf Bürgen zurück. Große Probleme bei der Antragstellung haben zum Beispiel Freie Mitarbeiter oder Selbstständige. Auch wenn diese ein gutes Einkommen haben, gelten sie bei den Banken als unsichere Kunden und bekommen meist nicht ohne Weiteres einen Kredit. Mit einem Bürgen ist das dann aber kein Problem mehr. Auch Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag haben damit bei der Kreditnahme starke Schwierigkeiten, selbst wenn sie ein hohes regelmäßiges Einkommen haben. Ein Großteil der Banken ermöglichen keine Kredite, die auch nach dem befristeten Arbeitsverhältnis noch abbezahlt werden müssen. Auch dabei hilft ein Bürge. Daneben kann ein Bürge auch einen negativen Eintrag bei der Schufa aufwiegen. Auch Midnerjährige ab 16 bekommen nicht ohne Weiteres einen Kredit, in diesem speziellen Fall müssen die Eltern als Bürgen fundieren, außerdem werden weitere Merkmale vorausgesetzt.

Wer kann Bürge sein?

Nicht zu unrecht ist es selbst im engsten Bekanntenkreis schwierig, die passende Person für eine Bürgschaft zu finden und zu diesem Amt zu überzeugen. Bürge zu sein ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, deren Risiko nie unterschätzt werden sollte. Außerdem müssen mögliche Bürgen einige Voraussetzungen erfüllen. So muss er selbst kreditwürdig sein. Außerdem können auch emotionale Verpflichtungen dazu führen, dass Bürgschaften abgelehnt werden oder im Nachhinein als sittenwidrig als nichtig erklärt werden. Gerade Ehepartner sollten also nicht füreinander bürgen, auch andere nahe verwandtschaftliche Beziehungen fallen meist unter diese Rubrik. Daneben sollten die Beteiligten nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, sodass auch Arbeitnehmer in den meisten Fällen nicht für ihre Arbeitgeber aufkommen können.

Erlöschen der Bürgschaft

Eine Bürgschaft kann auf verschiedene Weisen und mit unterschiedlichen Folgen enden. So kann der Gläubiger auf eine Bürgschaft verzichten oder aber die Hauptforderung wurde beglichen. Für kleinere Nebenforderungen reichen oft die Sicherheiten des Schuldners und der Bürge ist nicht mehr notwendig. Die Bürgschaft erlischt darüber hinaus auch, wenn der Bürge in Anspruch genommen werden musste. Ist dieser den Forderungen nachgegangen, ist er von seinen Pflichten befreit und kann nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Daneben gibt es des Weiteren befristete Bürgschaften, die automatisch an einem bestimmten Zeitpunkt oder nach einer Frist endet. In manchen Verträgen sind dem Bürgen auch besondere Rechte, wie zum Beispiel ein Kündigungsrecht, zugesichert. In der Praxis findet sich dieses Recht aber nur sehr selten, da ja jeder Bürge dieses im Fall einer hohen Forderung nutzen würde. So würde den Banken auch mit einem Bürgen keine Sicherheit gegeben werden. Dennoch gibt es komplizierte Lagen und Situationen, in denen dem Bürgen eine Kündigung per Gesetz erlaubt ist. Diese Regelungen greifen insbesondere bei unbefristeter Bürgschaft, da diese sonst ewig Bestand hätten und den Bürgen so erheblich beeinträchtigen würden. Oft wird dabei aber nur die Verbindung zum Schuldner aufgekündigt, eventuelle Forderungen des Gläubigers bleiben bestehen und müssen erfüllt werden. Der Tod eines Bürgen dagegen beendet das Verhältnis zueinander nicht, die Bürgschaft bleibt auch nach dem Todesfall bestehen. In diesen Fällen greifen die Erbschaftsregelungen, da Verpflichtungen und Schulden in Deutschland an den rechtlichen Erben weitergegeben werden und nicht verlöschen. Gerade ältere Menschen sollten daher Bürgschaften nur unter Vorbehalt eingehen und mit den nächsten Verwandten besprechen.

Wie wird man Bürge?

Für eine seriöse Bürgschaft müssen nicht nur einige Voraussetzungen erfüllt sein, das Verfahren beginnt auch mit einem hohen Maß an Bürokratie. Außerdem muss geprüft werden, ob alle Beteiligten sich den Folgen bewusst sind und freiwillig in die gesellschaftliche Beziehung einwilligen. Der Vorgang ist darüber hinaus mit einer Gebühr verbunden. In den meisten Fällen ist nicht klar gesagt, ob der Bürge oder der Kreditnehmer diese zu zahlen hat und auch die Höhe variiert stark. Sie richtet sich aber meist nach der Höhe des geforderten Kredits. Darüber hinaus muss ein formeller Antrag auf eine Bürgschaft eingereicht werden. Die Kriterien hierfür sind strikt festgelegt. Unter anderen gehört eine schriftliche Erklärung des Bürgen dazu. Auch mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass der Bürge sein Amt in vollem Bewusstsein der Konsequenzen antritt. Auch die Benennung der Hauptschuld ist ein notwendiger Bestandteil.

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