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Betrug Definition

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Nicht alles, bei dem landläufig laut nach „Betrug“ geschrien wird, ist rein rechtlich betrachtet auch ein solcher. Nachfolgend werden daher vorab die Begriffe Betrug und Täuschung definiert:

a) Betrug liegt dann vor, wenn eine Person (Betrüger) sein (ihr) Opfer vorsätzlich täuscht und zwar mit dem Ziel, für sich selbst oder für Dritte Vermögensvorteile zu verschaffen oder dem Vermögen des Opfers einen Schaden zuzufügen. Ein Betrug ist ein Vermögensdelikt, die Definition des Betrugs ist §263 StGB festgehalten. Ein Betrug wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug oder mit einer Geldstrafe geahndet.

b) Eine Täuschung gehört zum Tatbestand eines Betrugs und kann folgendermaßen definiert werden. Eine Täuschung ist eine vorsätzliche Beeinflussung des Vorstellungsbildes einer anderen Person (des Opfers). Das Ziel einer Täuschung ist es, ein falsches Bild über die bestehende Tatsachen bei dem Opfer zu erschaffen. Dies kann durch eine schriftliche, mündliche oder eine andere Äußerung des Täuschenden (Betrügers) geschehen. Eine Täuschung kann nicht nur eine falsche Information über die bestehenden Tatsachen sein, sondern eine Täuschung auch eine vorsätzliche Unterlassung der Aufklärungspflicht über eine Tatsache oder ein Nichtverhindern eines Irrtums darstellen.

Betrug: Formen

In diesem Abschnitt wird auf die verbreiteten Formen und Arten des Betrugs eingegangen. Bei einem Abrechnungsbetrug werden dem Betroffenen (sei es eine natürliche oder juristische Person) Kosten für nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt, bzw. wird der Betroffene (das Opfer) über die tatsächliche Höhe der erbrachten Leistungen getäuscht. Bei einem Anstellungsbetrug wird der Arbeitgeber von einem Bewerber hinsichtlich dessen Qualifikation, Berufserfahrung oder hinsichtlich anderer für die Anstellung relevanten Faktoren getäuscht. U.a. kann es sich um gefälschte Empfehlungsschreiben oder Diplome handeln, dieser Tatbestand wird als eine Urkundenfälschung bezeichnet und ist laut §267 StGB strafbar. Das Ziel eines Anstellungsbetrugs ist es die Arbeit zu erhalten ohne für diese ausreichend qualifiziert zu sein. Wenn sich der Betrüger durch die Täuschung ein öffentliches Amt erschlichen hat, dann kann seine (ihre) Handlung als eine Amtsanmaßung qualifiziert werden und ist ebenfalls strafbar (§132 StGB). Beförderungserschleichung, oder Schwarzfahren, ist eine Benutzung von (meistens öffentlichen) Verkehrsmitteln in der Absicht, die erbrachten Leistungen (Beförderung) nicht zu bezahlen. Mit der Verbreitung von Computern gewinnt auch der Computerbetrug an Bedeutung. Bei dieser Betrugsart (strafbar nach §263a StGB) werden Computerprogramme oder Daten bewusst manipuliert um einen Vermögensvorteil für den Betrüger zu gewinnen. Beim Darlehensbetrug erschleicht ein Betrüger die Provisionszahlung, indem er dem Opfer verspricht, einen Darlehen auszureichen. Der Eingehungsbetrug ist eine Nichterfüllung der durch einen Vertrag vereinbarten Leistungen. Auch diese Betrugsart ist strafbar (§263 StGB), insb. wenn nachgewiesen werden kann, dass der Betrüger auch nicht vorhatte oder nicht imstande war, die vertraglich festgelegten Leistungen zu erbringen. Ein Kapitalanlagebetrug ist ein Verleiten des Opfers zur Kapitalanlage, die zum Verlust des Kapitals führt. Kreditbetrug ist eine Betrugsart, bei der ein Kreditanwärter in betrügerischer Absicht falsche Angaben zu seiner Person liefert und (oder) gefälschte Unterlagen vorlegt um für sich einen Kredit zu erschleichen. Eine Person, die eine Wohnung mietet und einen Mietvertrag schließt in der Absicht, die fälligen Mieten nicht zu zahlen, begeht einen Einmietbetrug. Umgangssprachlich wird dieser Betrug als ein Mietnomadentum bezeichnet. Bei einem Einsponbetrug wird das Opfer in einen bandenmäßig organisierten Warenverkehr einbezogen. Dem Betroffenen werden hohe Gewinnchancen in Aussicht gestellt, allerdings sobald das Opfer eine größere Geldsumme investiert, verschwinden seine Geschäftspartner ohne die bestellte Ware zu liefern bzw. es wird eine minderwertige Ware geliefert. Bei dem Enkeltrick werden i.d.R. ältere Personen zu Opfern. Hier geben sich Betrüger als nahe oder ferne Verwandte des Opfers aus um an Geld oder Wertsachen, die dem Opfer gehören, zu gelangen. Erschleichen von Leistungen ist eine Betrugsart, bei der sich die Betrüger Leistungen verschiedener Art erschleichen ohne dazu berechtigt zu sein bzw. ohne Absicht, eine Zahlung für eine Leistung zu erbringen. Eine Art vom Erschleichen von Leistungen ist Schwarzfahren. Es gibt aber auch weitere Formen von dieser Betrugsart. Eine verbreitete Form ist das Erschleichen von unterschiedlichen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Als Erschleichen von Sozialleistungen gelten nicht nur falsche Angaben, die von einem Betrüger bei der Antragstellung gemacht werden, sondern auch ein Nichtinformieren der zuständigen Behörde (Amtes) bei Änderungen von persönlichen Verhältnissen, insb. wenn diese zur Minderung des Leistungsanspruchs führen sollten. Bei einem Kontoeröffnungsbetrug handelt es sich um ein Eröffnen vom Konto durch die Vorlage von gefälschten Unterlagen, wobei die Fälschung von Unterlagen ein eigenes Strafdelikt darstellt, nämlich die Urkundenfälschung. Ein Prozessbetrug liegt dann vor, wenn während einer Gerichtsverhandlung falsche Aussagen getroffen werden bzw. falsches Beweismaterial vorgebracht wird. Aufbau eines Schneeballsystems ist ebenfalls eine Betrugsart. Bei einem solchen Geschäftsmodell werden die Gewinne der Teilnehmer aus die Investitionen von anderen Teilnehmern ausgezahlt. Es entstehen keine Gewinne aus einem realen Geschäft. Diese Systeme sind in Deutschland §16, Abs. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) strafrechtlich geahndet. Bei einem Spielbetrug werden Mitspieler von dem Betrüger dadurch um ihr Geld gebracht, dass der Spielverlauf manipuliert wird. Ein Submissionsbetrug besteht dann, wenn bei einer Ausschreibung (z.B. für ein Bauprojekt) mehrere Personen oder Firmen untereinander den Preis ausmachen, den sie anbieten. Dadurch wird der Preis nicht durch den Markt, sondern durch (rechtswidrige) Absprachen bestimmt und liegt dementsprechend über dem Marktpreis. Versicherungsbetrug kann unterschiedliche Formen haben. Einerseits kann es sich dabei um falsche Angaben zur Person des Versicherungsnehmers handeln, die in der Absicht gemacht werden, einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Es kann aber auch dabei um eine Meldung eines Versicherungsfalls gehen, der in der Realität nicht eingetreten ist. Dies geschieht mit dem Ziel, vom Versicherer den Schadenersatz zu erhalten. Eine weitere Form des Versicherungsbetrugs ist einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden als einen Unfall herauszugeben um den Schadenersatz zu erschleichen. Ein Warenbetrug liegt dann vor, wenn ein Betrüger verspricht, eine Ware in bestimmter Qualität zu liefern, dies aber nicht tut, obwohl er (sie) eine Zahlung vom Opfer erhalten hat. Betrug in der Wissenschaft ist eine vorsätzliche Täuschung oder Vorspiegelung von wissenschaftlichen Tatsachen oder Forschungsergebnissen. Zechbetrug ist eine Betrugsart, bei der eine Person (Täter) in einer Gaststätte Speisen und Getränke bestellt ohne die Absicht zu haben, die Rechnung zu zahlen.

Fazit

Betrug ist eine vorsätzliche Täuschung einer Person mit dem Ziel dem Vermögen des Opfers zu schädigen. Ein Betrug kann unterschiedliche Formen und Ausprägungen haben. Eine besondere Problematik ist die Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl. Besonders schwer ist diese Abgrenzung im Falle eines Trickdiebstahls, bei welchem das Opfer durch einen Trick des Betrügers die Wegnahme des Gegenstands aus ihrem Vermögen nicht bemerkt. Zur Unterscheidung zwischen dem Betrug und dem Diebstahl dient folgendes Kriterium. Wenn im Vordergrund das Nehmen einer Sache liegt, dann handelt es sich um einen Diebstahl, wenn dagegen im Vordergrund die Weggabe der Sache steht, die durch Täuschung erschlichen ist, dann handelt es sich um einen Betrug. In jedem Fall ist Betrug ein Vermögensdelikt, das strafrechtlich verfolgt wird. Dem Betrüger drohen Strafen: Freiheitsentzug oder Geldstrafe.

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